| Geburtsdatum | 21.09.1996 |
|---|---|
| Alter | 29 |
| Nat. |
Deutschland |
| Größe | 1,86m |
| Vertrag bis | 30.06.2028 |
| Position | Innenverteidiger |
| Fuß | beidfüßig |
| Akt. Verein | AS Monaco |
Leistungsdaten: 26/27
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 1 | - | - | ||
![]() | Ligue 1 | 1 | - | - | |
![]() | UECL Quali | - | - | - | |
#20 Thilo Kehrer
14.07.2015 - 19:04 Uhr
27.07.2015 - 10:42 Uhr
mich würden eigentlich seine Einsatzchancen diese Saison interessieren - aber wenn ich die letzten Seiten so durchblätter, hört sich das nicht so an, als wenn er welche hat 

Dieser Beitrag wurde zuletzt von laktosetoleranz am 27.07.2015 um 10:42 Uhr bearbeitet
27.07.2015 - 11:07 Uhr
Zitat von laktosetoleranz
mich würden eigentlich seine Einsatzchancen diese Saison interessieren - aber wenn ich die letzten Seiten so durchblätter, hört sich das nicht so an, als wenn er welche hat
mich würden eigentlich seine Einsatzchancen diese Saison interessieren - aber wenn ich die letzten Seiten so durchblätter, hört sich das nicht so an, als wenn er welche hat

Joa. Jugendspieler, die in ihrer ersten Profisaison unentschuldigt dem Training und dem Trainingslager fernbleiben, haben traditionellerweise eher schlechte Chancen.
Gibt eigentlich nur 2 Möglichkeiten. Entweder er rauft sich zusammen, entschuldigt sich, haut sich voll rein und hat möglicherweise in der Rückrunde eine Chance sich an den Kader heranzuspielen (dann wohl erstmal über die U23) - oder er hat hier keine Zukunft mehr.
27.07.2015 - 13:03 Uhr
Zitat von PasiS04
Joa. Jugendspieler, die in ihrer ersten Profisaison unentschuldigt dem Training und dem Trainingslager fernbleiben, haben traditionellerweise eher schlechte Chancen.
Zitat von laktosetoleranz
mich würden eigentlich seine Einsatzchancen diese Saison interessieren - aber wenn ich die letzten Seiten so durchblätter, hört sich das nicht so an, als wenn er welche hat
mich würden eigentlich seine Einsatzchancen diese Saison interessieren - aber wenn ich die letzten Seiten so durchblätter, hört sich das nicht so an, als wenn er welche hat

Joa. Jugendspieler, die in ihrer ersten Profisaison unentschuldigt dem Training und dem Trainingslager fernbleiben, haben traditionellerweise eher schlechte Chancen.

Unentschuldigt war das nur wenn Kehrer vor dem Arbeitsgericht verliert.
Zitat von PasiS04
Gibt eigentlich nur 2 Möglichkeiten. Entweder er rauft sich zusammen, entschuldigt sich, haut sich voll rein und hat möglicherweise in der Rückrunde eine Chance sich an den Kader heranzuspielen (dann wohl erstmal über die U23) - oder er hat hier keine Zukunft mehr.
Gibt eigentlich nur 2 Möglichkeiten. Entweder er rauft sich zusammen, entschuldigt sich, haut sich voll rein und hat möglicherweise in der Rückrunde eine Chance sich an den Kader heranzuspielen (dann wohl erstmal über die U23) - oder er hat hier keine Zukunft mehr.
Es gibt eigentlich kein vorstellbares Szenario in dem Kehrer nach 2016 bei Schalke bleibt.
Entweder er wechselt im Rahmen des Shaqiri-Transfers zu Inter, oder die Sache wird vor dem Arbeitsgericht landen.
Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall das Kehrer vor Gericht verliert wird er wohl kaum bei Schalke einen langfristigen Vertrag unterschreiben.
27.07.2015 - 13:15 Uhr
Kommt es nur mir so vor, oder fühlt sich @PeterMeier als Kehrers Rechtsbeistand oder ist er es gar
? Ich habe von ihm noch nie einen Beitrag hier im Forum gelesen, zumindest kann ich mich an keinen erinnern - abgesehen von den gefühlten 100 Kommentaren hier im Thread. Und in denen ging es ausschließlich darum, dass dem armen Jungen vom bösen Verein / vom bösen DFB / der bösen DFL oder von wem auch immer rechtswidrig an seinem Glück gehindert wird.
? Ich habe von ihm noch nie einen Beitrag hier im Forum gelesen, zumindest kann ich mich an keinen erinnern - abgesehen von den gefühlten 100 Kommentaren hier im Thread. Und in denen ging es ausschließlich darum, dass dem armen Jungen vom bösen Verein / vom bösen DFB / der bösen DFL oder von wem auch immer rechtswidrig an seinem Glück gehindert wird.
27.07.2015 - 14:02 Uhr
Zitat von Runaway
Inter wäre doch sowieso nicht der Kläger, sondern Kehrer. Der müsste den Weg über die FIFA gehen. Die müsste aber nicht eingeschaltet werden, wenn das Arbeitsgericht Gelsenkirchen den Vertrag für nichtig erklärte.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Damit sei nochmals das Spielfeld beleuchtet, dass Milano jegliche Lust nimmt sich mit Schalke auf eine juristische Auseinandersetzung einzulassen. Es geht hier einfach nicht primär um das Deutsche Arbeitsrecht.
Damit sei nochmals das Spielfeld beleuchtet, dass Milano jegliche Lust nimmt sich mit Schalke auf eine juristische Auseinandersetzung einzulassen. Es geht hier einfach nicht primär um das Deutsche Arbeitsrecht.
Inter wäre doch sowieso nicht der Kläger, sondern Kehrer. Der müsste den Weg über die FIFA gehen. Die müsste aber nicht eingeschaltet werden, wenn das Arbeitsgericht Gelsenkirchen den Vertrag für nichtig erklärte.
Inter könnte der Beklagte sein, da sie ggf. mit einem Kehrer-Vertrag gegen FIFA-Statuten verstoßen haben.
BWG
27.07.2015 - 14:04 Uhr
Zitat von PeterMeier
Die relevante juristische Frage ist ob die Option nichtig ist weil sie gegen FIFA-Regeln verstösst die Vertragsbestandteil sind.
Dieser relevante Teil der Vertragssituation ist ziemlich klar.
Sowohl Schalke als auch der DFB unterliegen deutschem Recht.
Keiner von denen kann eine Verfügung eines deutschen Gerichts ignorieren die sagt dass der Spieler wechseln darf.
Im Arbeitsrecht ist es nicht selten dass das Gericht in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung erlässt die regelt was passiert bis es ein Urteil im eigentlichen Verfahren gibt.
Schau dir nur die Verfahren von Schalke gegen die Schalke-Mitarbeiterin an die die glorreichen Juristen von Schalke wegekeln wollen - da hat das Arbeitsgericht schon zwei fristlose Kündigungen und eine betriebsbedingte Kündigung kassiert, und die Mitarbeiterin ist immer noch bei Schalke angestellt.
Bei Dringlichkeit (zum Beispiel Kündigungsschutzklage gegen fristlose Kündigung) bekommst du eine einstweilige Verfügung innerhalb einer Woche.
Bei dem Arbeitsvertrag zwischen Kehrer als Arbeitnehmer und Schalke als Arbeitgeber ist alles innerhalb Deutschlands.
Was du da schreibst ist komplett falsch.
Es geht zwischen Kehrer und Schalke ausschliesslich um deutsches Arbeitsrecht, und wenn Kehrer gegen Schalke klagt ist Inter gar nicht involviert.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Mit Verlaub, Du hast mich nicht verstanden. Lies es einfach noch mal. Ich fragte unter anderem nach dem substantiellen Wissen um die Vertragslage. Weisst Du da mehr als ich?
Zitat von PeterMeier
Die einzige relevante juristische Frage ist ob derzeit noch ein Arbeitsvertrag zwischen Schalke und Kehrer besteht.
Da gilt deutsches Arbeitsrecht, und das Arbeitsgericht Gelsenkirchen ist zuständig.
Falsch.
Die Feststellung ob ein Arbeitsverhältnis noch besteht ist eine klassische Arbeitsgerichtsangelegenheit.
Falls Schalke Kehrer die Freigabe verweigert mit der Behauptung dass noch ein Arbeitsvertrag zwischen Schalke und Kehrer besteht, dann kann Kehrer innerhalb von 1-2 Wochen eine Eilentscheidung vom Arbeitsgericht Gelsenkirchen bekommen.
Das ist alles irrelevant wenn das Arbeitsgericht Gelsenkirchen entscheidet ob das Arbeitsverhältnis zwischen Kehrer und Schalke am 30.6.2015 geendet hat.
Zitat von Zopf_oder_kahl
4. Zuständigkeit, in verbandsübergreifenden Transferstreitigkeiten ist eigentlich die Sportgerichtsbarkeit am Zuge. Eine EU-Gerichtsbarkeit wäre ein verdammt hoher Haken, der vor allem erst nach versagen der nationalen Gerichtsbarkeiten zum Zuge käme. Und wer will die nationalen Gerichtsbarkeiten wegen was anrufen? Ein Deutsches Gericht kann keinen italienischen Arbeitsvertrag anfechten et vice versa.
4. Zuständigkeit, in verbandsübergreifenden Transferstreitigkeiten ist eigentlich die Sportgerichtsbarkeit am Zuge. Eine EU-Gerichtsbarkeit wäre ein verdammt hoher Haken, der vor allem erst nach versagen der nationalen Gerichtsbarkeiten zum Zuge käme. Und wer will die nationalen Gerichtsbarkeiten wegen was anrufen? Ein Deutsches Gericht kann keinen italienischen Arbeitsvertrag anfechten et vice versa.
Die einzige relevante juristische Frage ist ob derzeit noch ein Arbeitsvertrag zwischen Schalke und Kehrer besteht.
Da gilt deutsches Arbeitsrecht, und das Arbeitsgericht Gelsenkirchen ist zuständig.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Kehrer kann in keine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung gehen, da er behauptet keinen Arbeitsvertrag mit Schalke zu besitzen. Der müsste sich also an die Verbandsgerichtsbarkeit wenden.
Kehrer kann in keine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung gehen, da er behauptet keinen Arbeitsvertrag mit Schalke zu besitzen. Der müsste sich also an die Verbandsgerichtsbarkeit wenden.
Falsch.
Die Feststellung ob ein Arbeitsverhältnis noch besteht ist eine klassische Arbeitsgerichtsangelegenheit.
Falls Schalke Kehrer die Freigabe verweigert mit der Behauptung dass noch ein Arbeitsvertrag zwischen Schalke und Kehrer besteht, dann kann Kehrer innerhalb von 1-2 Wochen eine Eilentscheidung vom Arbeitsgericht Gelsenkirchen bekommen.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Ich könnte die Aufzählung endlos fortsetzen, Gewissheit über den jeweiligen Rechtsweg kann ich so nicht gewinnen. Das liegt daran, dass es nicht "eine Frage des richtigen Weges" ist sondern eine Frage der Opportunität. Umso mehr, da öffentlich nicht bekannt ist, wann Kehrer seinen angeblichen "Vertrag in Mailand" unterschrieben hat und ob er dies in Kenntnis einer wechselseitigen Option auf eine Verlängerung seines Juniorenvertrages in den Seniorenbereich hinein getan hat.
Ich könnte die Aufzählung endlos fortsetzen, Gewissheit über den jeweiligen Rechtsweg kann ich so nicht gewinnen. Das liegt daran, dass es nicht "eine Frage des richtigen Weges" ist sondern eine Frage der Opportunität. Umso mehr, da öffentlich nicht bekannt ist, wann Kehrer seinen angeblichen "Vertrag in Mailand" unterschrieben hat und ob er dies in Kenntnis einer wechselseitigen Option auf eine Verlängerung seines Juniorenvertrages in den Seniorenbereich hinein getan hat.
Das ist alles irrelevant wenn das Arbeitsgericht Gelsenkirchen entscheidet ob das Arbeitsverhältnis zwischen Kehrer und Schalke am 30.6.2015 geendet hat.
Mit Verlaub, Du hast mich nicht verstanden. Lies es einfach noch mal. Ich fragte unter anderem nach dem substantiellen Wissen um die Vertragslage. Weisst Du da mehr als ich?
Die relevante juristische Frage ist ob die Option nichtig ist weil sie gegen FIFA-Regeln verstösst die Vertragsbestandteil sind.
Dieser relevante Teil der Vertragssituation ist ziemlich klar.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Des weiteren: der Sport - Profis wie Amateure - haben schon immer vehement auf ihre Selbstgerichtsbarkeit gepocht. Da kann das Arbeitsgericht Gelsenkirchen sagen was es will - dennoch kann der zuständige Verband auf Antrag des abgebenden Vereins eine Spielberechtigung verweigern, da er sich immer als Herrscher des Verfahrens sehen wird. Schließlich wurden die Transfermodalitäten ja nicht von Arbeitsgerichten verfasst sondern eben von den Verbänden. Die von Dir angeführte Eilverfügung würde den Spieler innerhalb Deutschlands eventuell vor Regressforderungen schützen, dass sie aber an einem schweizerischen Gerichtssitz irgendetwas im Eilverfahren bewirken würde, halte ich für ausgeschlossen.
Des weiteren: der Sport - Profis wie Amateure - haben schon immer vehement auf ihre Selbstgerichtsbarkeit gepocht. Da kann das Arbeitsgericht Gelsenkirchen sagen was es will - dennoch kann der zuständige Verband auf Antrag des abgebenden Vereins eine Spielberechtigung verweigern, da er sich immer als Herrscher des Verfahrens sehen wird. Schließlich wurden die Transfermodalitäten ja nicht von Arbeitsgerichten verfasst sondern eben von den Verbänden. Die von Dir angeführte Eilverfügung würde den Spieler innerhalb Deutschlands eventuell vor Regressforderungen schützen, dass sie aber an einem schweizerischen Gerichtssitz irgendetwas im Eilverfahren bewirken würde, halte ich für ausgeschlossen.
Sowohl Schalke als auch der DFB unterliegen deutschem Recht.
Keiner von denen kann eine Verfügung eines deutschen Gerichts ignorieren die sagt dass der Spieler wechseln darf.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Jedes angerufene Gericht hat nichts über sich, als den blauen Himmel - oder eine Revisionskammer.
Jedes angerufene Gericht hat nichts über sich, als den blauen Himmel - oder eine Revisionskammer.
Im Arbeitsrecht ist es nicht selten dass das Gericht in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung erlässt die regelt was passiert bis es ein Urteil im eigentlichen Verfahren gibt.
Schau dir nur die Verfahren von Schalke gegen die Schalke-Mitarbeiterin an die die glorreichen Juristen von Schalke wegekeln wollen - da hat das Arbeitsgericht schon zwei fristlose Kündigungen und eine betriebsbedingte Kündigung kassiert, und die Mitarbeiterin ist immer noch bei Schalke angestellt.
Bei Dringlichkeit (zum Beispiel Kündigungsschutzklage gegen fristlose Kündigung) bekommst du eine einstweilige Verfügung innerhalb einer Woche.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Ich erinnere an die Transfercausa Rafinha. Innerhalb Deutschlands hätte Schalke seine Entschädigungsforderung recht schnell über Zivilgerichte durchsetzen können, da die hiesigen Vereine dem nationalen Wirtschaftsrecht unterworfen sind. Transnational wäre jedes deutsche Urteil völlig wertlos gewesen
Ich erinnere an die Transfercausa Rafinha. Innerhalb Deutschlands hätte Schalke seine Entschädigungsforderung recht schnell über Zivilgerichte durchsetzen können, da die hiesigen Vereine dem nationalen Wirtschaftsrecht unterworfen sind. Transnational wäre jedes deutsche Urteil völlig wertlos gewesen
Bei dem Arbeitsvertrag zwischen Kehrer als Arbeitnehmer und Schalke als Arbeitgeber ist alles innerhalb Deutschlands.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Damit sei nochmals das Spielfeld beleuchtet, dass Milano jegliche Lust nimmt sich mit Schalke auf eine juristische Auseinandersetzung einzulassen. Es geht hier einfach nicht primär um das Deutsche Arbeitsrecht.
Damit sei nochmals das Spielfeld beleuchtet, dass Milano jegliche Lust nimmt sich mit Schalke auf eine juristische Auseinandersetzung einzulassen. Es geht hier einfach nicht primär um das Deutsche Arbeitsrecht.
Was du da schreibst ist komplett falsch.
Es geht zwischen Kehrer und Schalke ausschliesslich um deutsches Arbeitsrecht, und wenn Kehrer gegen Schalke klagt ist Inter gar nicht involviert.
Warten wir es ab. Mich würde es schon interessieren, ob Kehrer mit einem Arbeitsgerichtsurteil eine FIFA-Transfersperre anfechten kann.
BWG
27.07.2015 - 14:30 Uhr
Zitat von E-Technik
Kommt es nur mir so vor...
Kommt es nur mir so vor...
Eindeutig: Nein.
Am Ende regelt sich die Sache im Stillschweigen und jeder hier sagt: "Siehste."
27.07.2015 - 14:39 Uhr
Ihr solltet einfach bei euren Abwägungen beachten für was das deutsche Arbeitsrecht geschaffen wurde und für was die UEFA/FIFA-Regeln.
Das deutsche Arbeitsrecht (welches natürlich uneingeschränkt Gültigkeit besitzt) geht von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis aus, welches vor allem den Arbeitnehmer schützt. Die zusätzlichen Regeln der Verbände können allenfalls darauf aufbauen und Sanktionen lediglich im Rahmen der selbst durchgeführten Wettbewerbe und Verbände durchsetzen.
Wollte Kehrer einen normalen Vertrag bei Arbeitgeber XY fristgemäß kündigen und nach Ablauf der Kündigungsfrist woanders arbeiten, dürfte er das quasi ohne Einschränkungen tun. Die Ausnahmen im deutschen Recht sind da sehr begrenzt, z.B. Schutz von Geschäftsgeheimnissen und für Schalke sicher nicht anwendbar.
Aber, sowohl Schalke als auch Inter Mailand möchte gerne in Verbänden und Wettbewerben spielen zur UEFA gehören. Diese UEFA sagt: Wer bei unseren Wettbewerben mitspielen will, muss unsere Regeln einhalten. Jetzt hat die UEFA anscheinend die Regel bezüglich der Länge von Verträgen bei Spielern unter 18 festgelegt.
Folgen wir der Hypothese der Vertrag ist in Deutschland gültig, aber laut Fußballverband-Statuten nicht, dann:
1. Hätte Kehrer einen gültigen deutschen Arbeitsvertrag, den der Arbeitnehmer jederzeit fristgemäß kündigen kann.
2. Würde kein Regelwerk der UEFA/FIFA, die diesem Spieler sonst einfach die Spielerlaubnis in ihren Wettbewerben entzögen (und in der Verlängerung die Nationalverbände wohl auch), greifen, weshalb Kehrer normal am Spielbetrieb in Italiens Serie A teilnähme.
Der einzige Hebel für Hotte ist, dass die Statuten unklar sind und Inter es nicht riskieren möchte vor einem Sportgericht mit Schalke darüber zu streiten. Das deutsche Arbeitsrecht ist für Mailand aus oben genannten Gründen keinerlei Hindernis.
27.07.2015 - 15:12 Uhr
Zitat von s__we
1. Hätte Kehrer einen gültigen deutschen Arbeitsvertrag, den der Arbeitnehmer jederzeit fristgemäß kündigen kann.
1. Hätte Kehrer einen gültigen deutschen Arbeitsvertrag, den der Arbeitnehmer jederzeit fristgemäß kündigen kann.
Das ist kompletter Unsinn - du arbeitest scheinbar nicht?
Jeder Vertrag den ein Fussballprofi in Deutschland hat ist ein ganz normaler deutscher Arbeitsvertrag.
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann in Deutschland normalerweise nicht gekündigt werden - egal ob Fussballprofi oder Bauarbeiter.
(Ich gehe jetzt nicht auf die Ausnahmen ein, weil die hier irrelevant sind.)
27.07.2015 - 15:14 Uhr
Zitat von Zopf_oder_kahl
Inter könnte der Beklagte sein, da sie ggf. mit einem Kehrer-Vertrag gegen FIFA-Statuten verstoßen haben.
Zitat von Runaway
Inter wäre doch sowieso nicht der Kläger, sondern Kehrer. Der müsste den Weg über die FIFA gehen. Die müsste aber nicht eingeschaltet werden, wenn das Arbeitsgericht Gelsenkirchen den Vertrag für nichtig erklärte.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Damit sei nochmals das Spielfeld beleuchtet, dass Milano jegliche Lust nimmt sich mit Schalke auf eine juristische Auseinandersetzung einzulassen. Es geht hier einfach nicht primär um das Deutsche Arbeitsrecht.
Damit sei nochmals das Spielfeld beleuchtet, dass Milano jegliche Lust nimmt sich mit Schalke auf eine juristische Auseinandersetzung einzulassen. Es geht hier einfach nicht primär um das Deutsche Arbeitsrecht.
Inter wäre doch sowieso nicht der Kläger, sondern Kehrer. Der müsste den Weg über die FIFA gehen. Die müsste aber nicht eingeschaltet werden, wenn das Arbeitsgericht Gelsenkirchen den Vertrag für nichtig erklärte.
Inter könnte der Beklagte sein, da sie ggf. mit einem Kehrer-Vertrag gegen FIFA-Statuten verstoßen haben.
Da ist es aber viel eindeutiger dass Schalke mit dem Kehrer-Vertrag gegen FIFA-Statuten verstoßen hat.
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