| Geburtsdatum | 21.09.1996 |
|---|---|
| Alter | 29 |
| Nat. |
Deutschland |
| Größe | 1,86m |
| Vertrag bis | 30.06.2028 |
| Position | Innenverteidiger |
| Fuß | beidfüßig |
| Akt. Verein | AS Monaco |
Leistungsdaten: 26/27
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 1 | - | - | ||
![]() | Ligue 1 | 1 | - | - | |
![]() | UECL Quali | - | - | - | |
#20 Thilo Kehrer
14.07.2015 - 19:04 Uhr
25.07.2015 - 03:27 Uhr
Zitat von SpaceBoy94
Ich nehme mal an, dass es sich nicht um einen mündlichen, sondern um einen schriftlichen Vertrag handelt und Thilo Kehrer ganz normal als Arbeitnehmer bei uns gemeldet ist.
So, wir brauchen die Gültigkeit nicht nachweisen, weil wir ein Dokument haben, dass von beiden Parteien unterzeichnet wurde, anders als bei deinen mündlichen Verträgen im All du Hobbyjurist.
Anfechtung und so was sagt dir hoffentlich was.
Ich nehme mal an, dass es sich nicht um einen mündlichen, sondern um einen schriftlichen Vertrag handelt und Thilo Kehrer ganz normal als Arbeitnehmer bei uns gemeldet ist.
So, wir brauchen die Gültigkeit nicht nachweisen, weil wir ein Dokument haben, dass von beiden Parteien unterzeichnet wurde, anders als bei deinen mündlichen Verträgen im All du Hobbyjurist.
Anfechtung und so was sagt dir hoffentlich was.
Lieber Hobbyjurist als gar keine Ahnung.
Einen nichtigen Vertrag muss man nicht anfechten.
Zitat von SpaceBoy94
Hab noch mal drüber nachgedacht und muss noch mehr lachen. Hmm, wie weisen wir nur nach, dass wir einen Vertrag mit Thilo haben? Mit dem Vertrag etwa?
Hab noch mal drüber nachgedacht und muss noch mehr lachen. Hmm, wie weisen wir nur nach, dass wir einen Vertrag mit Thilo haben? Mit dem Vertrag etwa?

Dass es ein von beiden Seiten unterschriebenes Stück Papier gibt ist unbestritten.
Ob die auf diesem Papier stehende Vertragsoption gültig ist - darum geht es.
Wenn du einen Handyvertrag abschliesst sind da ja auch 10 Seiten AGB wie von dir unterschrieben Teil des Vertrags. Einige dieser von dir unterschriebenen Klauseln in den AGBs sind sittenwidrig, und deswegen nichtig.
25.07.2015 - 11:32 Uhr
Und du weißt also, dass sie nichtig ist?
Nur mal so, der §306 des BGB: (1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Sprich, selbst wenn die Klausel als nichtig gefunden würde, wäre der Vertrag nicht gleich nichtig, die Klausel KÖNNTE dann ggf. gestrichen werden, was aber auch nicht zwingend sicher sein muss. Oder glaubst du sowohl der DFB als auch Schalke machen beide, als Millionenunternehmen, den Fehler und bieten unzählige nichtige Verträge an? Die werden auch ihre Anwälte haben die diese aufstellen und prüfen.
Laut FIFA-Regeln siehts so aus: "Für Spieler unter 18 Jahren beträgt die maximale Laufzeit eines Vertrags drei Jahre. Klauseln mit längerer Laufzeit werden nicht anerkannt." (Art.18 II 4 K.IV)
Klingt erstmal eindeutig, so eindeutig st es aber nicht. Weil Thilo jetzt eben nicht mehr unter 18 ist. Als er unter 18 war betrug die Laufzeit tatsächlich 3 Jahre, also alles regelkonform, jetzt, mit 18 (also nicht mehr darunter) kommt eine Klausel zu tragen, dass der Vertrag um 1 Jahr verlängert wird. In meinen Augen befinden wir uns hier in einer Grauzone. In deutschem Recht hätte der Satz nämlich niemals so formuliert werden dürfen, wenn es den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses meint, dann hätte es gehießen "Hat der Spieler beim Abschluss des Vertrages das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet, darf die Laufzeit maximal 3 Jahre betragen...". Hier nicht der Fall, Interpretationssache, muss vor einem Richter.
Weiter gehts. Artikel 18 Absatz 5 des Kapitel IV sagt: "Geht ein Berufsspieler mehrere Verträge ein, die den gleichen Zeitraum betreffen, kommen die Bestimmungen in Kapitel IV zur Anwendung."
"Beabsichtigt ein Verein, einen Berufsspieler zu verpflichten, so muss dieser Verein vor der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Spieler dessen aktuellen Verein schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis setzen. Ein Berufsspieler darf einen Vertrag mit einem anderen Verein nur abschliessen, wenn sein Vertrag mit dem bisherigen Verein abgelaufen ist oder in den folgenden sechs Monaten ablaufen wird. Ein Verstoss
gegen diese Bestimmung zieht angemessene Sanktionen nach sich." (Art. 18 III K.IV)
Und ohne jetzt zu zitieren. Artikel 17 Abs.1 & 2 des IV. Kapitels sagt, dass eine Vertragspartei, falls sie einen Vertrag ohne triftigen Grund (unbestimmt, muss auch erstmal vor Gericht) auflöst, verpflichtet ist eine Entschädigung zu zahlen. Spieler und neuer Verein dürfen dabei aber auch ein Kollektiv bilden. So kann man das Thema Ablösesummen auch umschreiben.
Also hängt alles davon ab, ob es sich bei der Vereinsseitigen Klausel um einen Regelbruch der Fifaregeln handelt. Wenn ja kann man von einem triftigen Grund bei der Vertragsauflösung ausgehen, sprich, Inter bekommt Kehrer kostenlos, andernfalls bekommen wir eine Entschädigung.
Es werden aber sowohl Inter als auch Schalke keine Lust haben diese Begriffe vor einem Gericht zu klären. In diesem Fall könnte ein Exempel statuiert werden, was Verträge beim kompletten DFB nichtig machen könnte, aber auch für Inter wäre die Folge bei einem verlorenen Rechtsstreit katastrophal.
Denn Artikel 17 III 2 K.IV hat es in sich: "Ein Verein, der einen Berufsspieler, der seinen Vertrag ohne triftigen Grund aufgelöst hat, unter Vertrag nimmt, macht sich der Anstiftung zum Vertragsbruch schuldig, es sei denn, er kann den Gegenbeweis antreten. Als Sanktion wird dem fehlbaren Verein für zwei Registrierungsperioden die Registrierung von Spielern auf nationaler und internationaler Ebene verweigert."
Ob Inter Lust auf eine Transfersperre hat, abwarten, außer sie sind sich ziemlich sicher, dass sie im Recht sind, um so ein Risiko einzugehen. Ob man so ein Risiko nun unbedingt bei einer Personalie wie Kehrer eingehen muss, puh. Ich denke Inter wird da wenig Lust drauf haben.
Und um nochmal auf den Anfang mit dem BGB einzugehen. Würde Schalke natürlich wenig bringen, denn auch wenn der Vertrag gültig wäre, wenn man einfach die Klausel streicht, wäre der Vertrag ja bereits abgelaufen.
Im Endeffekt mal zusammengefasst. Reich rechtlich würde ich uns tatsächlich im Nachteil sehen. Ein Gericht würde in meinen Augen ziemlich sicher sagen, dass die Klausel nichtig ist und Kehrer wechseln darf, da Vertrag abgelaufen. Also sind hier im Endeffekt tatsächlich wir das ***** . Außerdem würde das viele Verträge im Geltungsbereich des DFBs nichtig machen.
ABER: Es muss erstmal festgestellt werden, ob diese nichtig ist, da wir uns in einer Grauzone befinden. Und wird tatsächlich entschieden, dass er gültig ist, dann bekommt Inter eine saftige Strafe, die niemals im Verhältnis zu einer Verpflichtung Kehrers steht. Deshalb wird auch keine der Parteien Lust auf einen Rechtsstreit haben uns man wird sich außergerichtlich einigen müssen. Also wird es wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass Inter uns eine gewisse Entschädigung zahlt, von mir aus kann man das dann auch gerne einen Vergleich nennen.
Wenn du magst, Herr Meier, kannst du mir auch gerne deine Einschätzung dazu abgeben.
Nur mal so, der §306 des BGB: (1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Sprich, selbst wenn die Klausel als nichtig gefunden würde, wäre der Vertrag nicht gleich nichtig, die Klausel KÖNNTE dann ggf. gestrichen werden, was aber auch nicht zwingend sicher sein muss. Oder glaubst du sowohl der DFB als auch Schalke machen beide, als Millionenunternehmen, den Fehler und bieten unzählige nichtige Verträge an? Die werden auch ihre Anwälte haben die diese aufstellen und prüfen.
Laut FIFA-Regeln siehts so aus: "Für Spieler unter 18 Jahren beträgt die maximale Laufzeit eines Vertrags drei Jahre. Klauseln mit längerer Laufzeit werden nicht anerkannt." (Art.18 II 4 K.IV)
Klingt erstmal eindeutig, so eindeutig st es aber nicht. Weil Thilo jetzt eben nicht mehr unter 18 ist. Als er unter 18 war betrug die Laufzeit tatsächlich 3 Jahre, also alles regelkonform, jetzt, mit 18 (also nicht mehr darunter) kommt eine Klausel zu tragen, dass der Vertrag um 1 Jahr verlängert wird. In meinen Augen befinden wir uns hier in einer Grauzone. In deutschem Recht hätte der Satz nämlich niemals so formuliert werden dürfen, wenn es den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses meint, dann hätte es gehießen "Hat der Spieler beim Abschluss des Vertrages das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet, darf die Laufzeit maximal 3 Jahre betragen...". Hier nicht der Fall, Interpretationssache, muss vor einem Richter.
Weiter gehts. Artikel 18 Absatz 5 des Kapitel IV sagt: "Geht ein Berufsspieler mehrere Verträge ein, die den gleichen Zeitraum betreffen, kommen die Bestimmungen in Kapitel IV zur Anwendung."
"Beabsichtigt ein Verein, einen Berufsspieler zu verpflichten, so muss dieser Verein vor der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Spieler dessen aktuellen Verein schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis setzen. Ein Berufsspieler darf einen Vertrag mit einem anderen Verein nur abschliessen, wenn sein Vertrag mit dem bisherigen Verein abgelaufen ist oder in den folgenden sechs Monaten ablaufen wird. Ein Verstoss
gegen diese Bestimmung zieht angemessene Sanktionen nach sich." (Art. 18 III K.IV)
Und ohne jetzt zu zitieren. Artikel 17 Abs.1 & 2 des IV. Kapitels sagt, dass eine Vertragspartei, falls sie einen Vertrag ohne triftigen Grund (unbestimmt, muss auch erstmal vor Gericht) auflöst, verpflichtet ist eine Entschädigung zu zahlen. Spieler und neuer Verein dürfen dabei aber auch ein Kollektiv bilden. So kann man das Thema Ablösesummen auch umschreiben.
Also hängt alles davon ab, ob es sich bei der Vereinsseitigen Klausel um einen Regelbruch der Fifaregeln handelt. Wenn ja kann man von einem triftigen Grund bei der Vertragsauflösung ausgehen, sprich, Inter bekommt Kehrer kostenlos, andernfalls bekommen wir eine Entschädigung.
Es werden aber sowohl Inter als auch Schalke keine Lust haben diese Begriffe vor einem Gericht zu klären. In diesem Fall könnte ein Exempel statuiert werden, was Verträge beim kompletten DFB nichtig machen könnte, aber auch für Inter wäre die Folge bei einem verlorenen Rechtsstreit katastrophal.
Denn Artikel 17 III 2 K.IV hat es in sich: "Ein Verein, der einen Berufsspieler, der seinen Vertrag ohne triftigen Grund aufgelöst hat, unter Vertrag nimmt, macht sich der Anstiftung zum Vertragsbruch schuldig, es sei denn, er kann den Gegenbeweis antreten. Als Sanktion wird dem fehlbaren Verein für zwei Registrierungsperioden die Registrierung von Spielern auf nationaler und internationaler Ebene verweigert."
Ob Inter Lust auf eine Transfersperre hat, abwarten, außer sie sind sich ziemlich sicher, dass sie im Recht sind, um so ein Risiko einzugehen. Ob man so ein Risiko nun unbedingt bei einer Personalie wie Kehrer eingehen muss, puh. Ich denke Inter wird da wenig Lust drauf haben.
Und um nochmal auf den Anfang mit dem BGB einzugehen. Würde Schalke natürlich wenig bringen, denn auch wenn der Vertrag gültig wäre, wenn man einfach die Klausel streicht, wäre der Vertrag ja bereits abgelaufen.
Im Endeffekt mal zusammengefasst. Reich rechtlich würde ich uns tatsächlich im Nachteil sehen. Ein Gericht würde in meinen Augen ziemlich sicher sagen, dass die Klausel nichtig ist und Kehrer wechseln darf, da Vertrag abgelaufen. Also sind hier im Endeffekt tatsächlich wir das ***** . Außerdem würde das viele Verträge im Geltungsbereich des DFBs nichtig machen.
ABER: Es muss erstmal festgestellt werden, ob diese nichtig ist, da wir uns in einer Grauzone befinden. Und wird tatsächlich entschieden, dass er gültig ist, dann bekommt Inter eine saftige Strafe, die niemals im Verhältnis zu einer Verpflichtung Kehrers steht. Deshalb wird auch keine der Parteien Lust auf einen Rechtsstreit haben uns man wird sich außergerichtlich einigen müssen. Also wird es wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass Inter uns eine gewisse Entschädigung zahlt, von mir aus kann man das dann auch gerne einen Vergleich nennen.
Wenn du magst, Herr Meier, kannst du mir auch gerne deine Einschätzung dazu abgeben.
25.07.2015 - 11:48 Uhr
Zitat von SpaceBoy94
Und du weißt also, dass sie nichtig ist?
Nur mal so, der §306 des BGB: (1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Sprich, selbst wenn die Klausel als nichtig gefunden würde, wäre der Vertrag nicht gleich nichtig, die Klausel KÖNNTE dann ggf. gestrichen werden, was aber auch nicht zwingend sicher sein muss. Oder glaubst du sowohl der DFB als auch Schalke machen beide, als Millionenunternehmen, den Fehler und bieten unzählige nichtige Verträge an? Die werden auch ihre Anwälte haben die diese aufstellen und prüfen.
Laut FIFA-Regeln siehts so aus: "Für Spieler unter 18 Jahren beträgt die maximale Laufzeit eines Vertrags drei Jahre. Klauseln mit längerer Laufzeit werden nicht anerkannt." (Art.18 II 4 K.IV)
Klingt erstmal eindeutig, so eindeutig st es aber nicht. Weil Thilo jetzt eben nicht mehr unter 18 ist. Als er unter 18 war betrug die Laufzeit tatsächlich 3 Jahre, also alles regelkonform, jetzt, mit 18 (also nicht mehr darunter) kommt eine Klausel zu tragen, dass der Vertrag um 1 Jahr verlängert wird. In meinen Augen befinden wir uns hier in einer Grauzone. In deutschem Recht hätte der Satz nämlich niemals so formuliert werden dürfen, wenn es den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses meint, dann hätte es gehießen "Hat der Spieler beim Abschluss des Vertrages das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet, darf die Laufzeit maximal 3 Jahre betragen...". Hier nicht der Fall, Interpretationssache, muss vor einem Richter.
Weiter gehts. Artikel 18 Absatz 5 des Kapitel IV sagt: "Geht ein Berufsspieler mehrere Verträge ein, die den gleichen Zeitraum betreffen, kommen die Bestimmungen in Kapitel IV zur Anwendung."
"Beabsichtigt ein Verein, einen Berufsspieler zu verpflichten, so muss dieser Verein vor der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Spieler dessen aktuellen Verein schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis setzen. Ein Berufsspieler darf einen Vertrag mit einem anderen Verein nur abschliessen, wenn sein Vertrag mit dem bisherigen Verein abgelaufen ist oder in den folgenden sechs Monaten ablaufen wird. Ein Verstoss
gegen diese Bestimmung zieht angemessene Sanktionen nach sich." (Art. 18 III K.IV)
Und ohne jetzt zu zitieren. Artikel 17 Abs.1 & 2 des IV. Kapitels sagt, dass eine Vertragspartei, falls sie einen Vertrag ohne triftigen Grund (unbestimmt, muss auch erstmal vor Gericht) auflöst, verpflichtet ist eine Entschädigung zu zahlen. Spieler und neuer Verein dürfen dabei aber auch ein Kollektiv bilden. So kann man das Thema Ablösesummen auch umschreiben.
Also hängt alles davon ab, ob es sich bei der Vereinsseitigen Klausel um einen Regelbruch der Fifaregeln handelt. Wenn ja kann man von einem triftigen Grund bei der Vertragsauflösung ausgehen, sprich, Inter bekommt Kehrer kostenlos, andernfalls bekommen wir eine Entschädigung.
Es werden aber sowohl Inter als auch Schalke keine Lust haben diese Begriffe vor einem Gericht zu klären. In diesem Fall könnte ein Exempel statuiert werden, was Verträge beim kompletten DFB nichtig machen könnte, aber auch für Inter wäre die Folge bei einem verlorenen Rechtsstreit katastrophal.
Denn Artikel 17 III 2 K.IV hat es in sich: "Ein Verein, der einen Berufsspieler, der seinen Vertrag ohne triftigen Grund aufgelöst hat, unter Vertrag nimmt, macht sich der Anstiftung zum Vertragsbruch schuldig, es sei denn, er kann den Gegenbeweis antreten. Als Sanktion wird dem fehlbaren Verein für zwei Registrierungsperioden die Registrierung von Spielern auf nationaler und internationaler Ebene verweigert."
Ob Inter Lust auf eine Transfersperre hat, abwarten, außer sie sind sich ziemlich sicher, dass sie im Recht sind, um so ein Risiko einzugehen. Ob man so ein Risiko nun unbedingt bei einer Personalie wie Kehrer eingehen muss, puh. Ich denke Inter wird da wenig Lust drauf haben.
Und um nochmal auf den Anfang mit dem BGB einzugehen. Würde Schalke natürlich wenig bringen, denn auch wenn der Vertrag gültig wäre, wenn man einfach die Klausel streicht, wäre der Vertrag ja bereits abgelaufen.
Im Endeffekt mal zusammengefasst. Reich rechtlich würde ich uns tatsächlich im Nachteil sehen. Ein Gericht würde in meinen Augen ziemlich sicher sagen, dass die Klausel nichtig ist und Kehrer wechseln darf, da Vertrag abgelaufen. Also sind hier im Endeffekt tatsächlich wir das ***** . Außerdem würde das viele Verträge im Geltungsbereich des DFBs nichtig machen.
ABER: Es muss erstmal festgestellt werden, ob diese nichtig ist, da wir uns in einer Grauzone befinden. Und wird tatsächlich entschieden, dass er gültig ist, dann bekommt Inter eine saftige Strafe, die niemals im Verhältnis zu einer Verpflichtung Kehrers steht. Deshalb wird auch keine der Parteien Lust auf einen Rechtsstreit haben uns man wird sich außergerichtlich einigen müssen. Also wird es wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass Inter uns eine gewisse Entschädigung zahlt, von mir aus kann man das dann auch gerne einen Vergleich nennen.
Wenn du magst, Herr Meier, kannst du mir auch gerne deine Einschätzung dazu abgeben.
Und du weißt also, dass sie nichtig ist?
Nur mal so, der §306 des BGB: (1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Sprich, selbst wenn die Klausel als nichtig gefunden würde, wäre der Vertrag nicht gleich nichtig, die Klausel KÖNNTE dann ggf. gestrichen werden, was aber auch nicht zwingend sicher sein muss. Oder glaubst du sowohl der DFB als auch Schalke machen beide, als Millionenunternehmen, den Fehler und bieten unzählige nichtige Verträge an? Die werden auch ihre Anwälte haben die diese aufstellen und prüfen.
Laut FIFA-Regeln siehts so aus: "Für Spieler unter 18 Jahren beträgt die maximale Laufzeit eines Vertrags drei Jahre. Klauseln mit längerer Laufzeit werden nicht anerkannt." (Art.18 II 4 K.IV)
Klingt erstmal eindeutig, so eindeutig st es aber nicht. Weil Thilo jetzt eben nicht mehr unter 18 ist. Als er unter 18 war betrug die Laufzeit tatsächlich 3 Jahre, also alles regelkonform, jetzt, mit 18 (also nicht mehr darunter) kommt eine Klausel zu tragen, dass der Vertrag um 1 Jahr verlängert wird. In meinen Augen befinden wir uns hier in einer Grauzone. In deutschem Recht hätte der Satz nämlich niemals so formuliert werden dürfen, wenn es den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses meint, dann hätte es gehießen "Hat der Spieler beim Abschluss des Vertrages das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet, darf die Laufzeit maximal 3 Jahre betragen...". Hier nicht der Fall, Interpretationssache, muss vor einem Richter.
Weiter gehts. Artikel 18 Absatz 5 des Kapitel IV sagt: "Geht ein Berufsspieler mehrere Verträge ein, die den gleichen Zeitraum betreffen, kommen die Bestimmungen in Kapitel IV zur Anwendung."
"Beabsichtigt ein Verein, einen Berufsspieler zu verpflichten, so muss dieser Verein vor der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Spieler dessen aktuellen Verein schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis setzen. Ein Berufsspieler darf einen Vertrag mit einem anderen Verein nur abschliessen, wenn sein Vertrag mit dem bisherigen Verein abgelaufen ist oder in den folgenden sechs Monaten ablaufen wird. Ein Verstoss
gegen diese Bestimmung zieht angemessene Sanktionen nach sich." (Art. 18 III K.IV)
Und ohne jetzt zu zitieren. Artikel 17 Abs.1 & 2 des IV. Kapitels sagt, dass eine Vertragspartei, falls sie einen Vertrag ohne triftigen Grund (unbestimmt, muss auch erstmal vor Gericht) auflöst, verpflichtet ist eine Entschädigung zu zahlen. Spieler und neuer Verein dürfen dabei aber auch ein Kollektiv bilden. So kann man das Thema Ablösesummen auch umschreiben.
Also hängt alles davon ab, ob es sich bei der Vereinsseitigen Klausel um einen Regelbruch der Fifaregeln handelt. Wenn ja kann man von einem triftigen Grund bei der Vertragsauflösung ausgehen, sprich, Inter bekommt Kehrer kostenlos, andernfalls bekommen wir eine Entschädigung.
Es werden aber sowohl Inter als auch Schalke keine Lust haben diese Begriffe vor einem Gericht zu klären. In diesem Fall könnte ein Exempel statuiert werden, was Verträge beim kompletten DFB nichtig machen könnte, aber auch für Inter wäre die Folge bei einem verlorenen Rechtsstreit katastrophal.
Denn Artikel 17 III 2 K.IV hat es in sich: "Ein Verein, der einen Berufsspieler, der seinen Vertrag ohne triftigen Grund aufgelöst hat, unter Vertrag nimmt, macht sich der Anstiftung zum Vertragsbruch schuldig, es sei denn, er kann den Gegenbeweis antreten. Als Sanktion wird dem fehlbaren Verein für zwei Registrierungsperioden die Registrierung von Spielern auf nationaler und internationaler Ebene verweigert."
Ob Inter Lust auf eine Transfersperre hat, abwarten, außer sie sind sich ziemlich sicher, dass sie im Recht sind, um so ein Risiko einzugehen. Ob man so ein Risiko nun unbedingt bei einer Personalie wie Kehrer eingehen muss, puh. Ich denke Inter wird da wenig Lust drauf haben.
Und um nochmal auf den Anfang mit dem BGB einzugehen. Würde Schalke natürlich wenig bringen, denn auch wenn der Vertrag gültig wäre, wenn man einfach die Klausel streicht, wäre der Vertrag ja bereits abgelaufen.
Im Endeffekt mal zusammengefasst. Reich rechtlich würde ich uns tatsächlich im Nachteil sehen. Ein Gericht würde in meinen Augen ziemlich sicher sagen, dass die Klausel nichtig ist und Kehrer wechseln darf, da Vertrag abgelaufen. Also sind hier im Endeffekt tatsächlich wir das ***** . Außerdem würde das viele Verträge im Geltungsbereich des DFBs nichtig machen.
ABER: Es muss erstmal festgestellt werden, ob diese nichtig ist, da wir uns in einer Grauzone befinden. Und wird tatsächlich entschieden, dass er gültig ist, dann bekommt Inter eine saftige Strafe, die niemals im Verhältnis zu einer Verpflichtung Kehrers steht. Deshalb wird auch keine der Parteien Lust auf einen Rechtsstreit haben uns man wird sich außergerichtlich einigen müssen. Also wird es wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass Inter uns eine gewisse Entschädigung zahlt, von mir aus kann man das dann auch gerne einen Vergleich nennen.
Wenn du magst, Herr Meier, kannst du mir auch gerne deine Einschätzung dazu abgeben.
Vollkommen korrekte Darstellung.
Sehe ich genauso.
25.07.2015 - 13:23 Uhr
Zitat von SpaceBoy94
Laut FIFA-Regeln siehts so aus: "Für Spieler unter 18 Jahren beträgt die maximale Laufzeit eines Vertrags drei Jahre. Klauseln mit längerer Laufzeit werden nicht anerkannt." (Art.18 II 4 K.IV)
Klingt erstmal eindeutig, so eindeutig st es aber nicht. Weil Thilo jetzt eben nicht mehr unter 18 ist... In meinen Augen befinden wir uns hier in einer Grauzone. In deutschem Recht hätte der Satz nämlich niemals so formuliert werden dürfen, wenn es den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses meint, dann hätte es gehießen "Hat der Spieler beim Abschluss des Vertrages das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet, darf die Laufzeit maximal 3 Jahre betragen...". Hier nicht der Fall, Interpretationssache, muss vor einem Richter.
Laut FIFA-Regeln siehts so aus: "Für Spieler unter 18 Jahren beträgt die maximale Laufzeit eines Vertrags drei Jahre. Klauseln mit längerer Laufzeit werden nicht anerkannt." (Art.18 II 4 K.IV)
Klingt erstmal eindeutig, so eindeutig st es aber nicht. Weil Thilo jetzt eben nicht mehr unter 18 ist... In meinen Augen befinden wir uns hier in einer Grauzone. In deutschem Recht hätte der Satz nämlich niemals so formuliert werden dürfen, wenn es den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses meint, dann hätte es gehießen "Hat der Spieler beim Abschluss des Vertrages das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet, darf die Laufzeit maximal 3 Jahre betragen...". Hier nicht der Fall, Interpretationssache, muss vor einem Richter.
So gut wie ich deine Recherche und Argumentationsweise finde, macht es deine Einschätzung und Schlussfolgerungen nicht richtiger. Entscheidend für die Einschätzung maximalen Vertragslaufzeit ist der ZEITPUNKT DER VERTRAGSUNTERSCHRIFT. Und nicht ob Thilo inzwischen volljährig geworden ist. Da gibt es auch keine Grauzone! Und das die Bedingungen der FIFA bindend sind ist dadurch geklärt, dass der Deutsche Fußball-Bund (DFB) sich in seiner Satzung den Bestimmungen der FIFA unterwirft. Und die DFL erklärt wiederum in ihrer Satzung die des DFB als verbindlich.
Und darum kann Schalke auch keine Loslösung von dieser Regel veranlassen.
Ansonsten hast du damit recht, das die Unwirksamkeit dieser Klausel natürlich nicht den gesamten Vertrag unwirksam macht. Aber der Vertrag ist ja ausgelaufen, insofern sind alle weiteren Ausführungen auch unerheblich.
Wenn du wissen willst, was Grauzonen bei den Verträgen mit Jugendspieler sein können, dann sei dir der Fall Sinan Kurt ans Herz gelegt. Der hatte nämlich als Minderjähriger gleich zwei Verträge mit Gladbach abgeschlossen: einen 3-Jahres-Fördervertrag und einen 1-einjährigen Anschlussvertrag (Profivertrag). Ob dieser Anschlussvertrag wirklich wirksam gewesen ist, ist äußerst fraglich...Gladbach hat ihn dann jedenfalls lieber doch an Bayern abgegeben und ist einer Klärung aus dem Weg gegangen.
Meine Meinung was mit Kehrer nunmehr passieren wird:
1. Der wahrscheinlichste Fall: Er wird mit der Ablösesumme von Shaquiri verrechnet ( ~ 1 Mio). Hotte und alle anderen wahren ihr Gesicht und die Geschichte ist bald wieder vergessen.
2. Kehrer und Inter lösen ihr Vertragsverhältnis wieder auf. Dann kann sich Kehrer im Prinzip aussuchen was er macht.
3. Inter lässt Kehrer ein Jahr lang mittrainieren und beantragt erst in der Saison 16/17 die Spielerlaubnis.
Ich bin gespannt was man noch davon hört, persönlich glaube ich eher, das die Sache heimlich, still und leise "geklärt" wird.
25.07.2015 - 17:34 Uhr
Ach, selbst wenn Inter locker lässt, was hat Kehrer für uns denn noch einen Wert?
Das ganze ist von unserer Seite doch jetzt lediglich noch der Versuch ein Signal an andere Jugendspieler zu senden. Kehrer wollte schon keinen Profivertrag unterzeichnen, dann haben wir die Klausel gezogen.
Und jetzt nach dieser Geschichte...wir hätten einen Spieler der uns Gehalt kostet aber im nächsten Sommer eh wechselt und aktuell ohnehin keinen sportlchen Wert für uns besitzt. Dass der bleibt ist doch quasi sowieso ausgeschlossen.
Das ganze ist von unserer Seite doch jetzt lediglich noch der Versuch ein Signal an andere Jugendspieler zu senden. Kehrer wollte schon keinen Profivertrag unterzeichnen, dann haben wir die Klausel gezogen.
Und jetzt nach dieser Geschichte...wir hätten einen Spieler der uns Gehalt kostet aber im nächsten Sommer eh wechselt und aktuell ohnehin keinen sportlchen Wert für uns besitzt. Dass der bleibt ist doch quasi sowieso ausgeschlossen.
25.07.2015 - 17:48 Uhr
Zitat von BVB-Doppelpack
So gut wie ich deine Recherche und Argumentationsweise finde, macht es deine Einschätzung und Schlussfolgerungen nicht richtiger. Entscheidend für die Einschätzung maximalen Vertragslaufzeit ist der ZEITPUNKT DER VERTRAGSUNTERSCHRIFT. Und nicht ob Thilo inzwischen volljährig geworden ist. Da gibt es auch keine Grauzone! Und das die Bedingungen der FIFA bindend sind ist dadurch geklärt, dass der Deutsche Fußball-Bund (DFB) sich in seiner Satzung den Bestimmungen der FIFA unterwirft. Und die DFL erklärt wiederum in ihrer Satzung die des DFB als verbindlich.
Und darum kann Schalke auch keine Loslösung von dieser Regel veranlassen.
Ansonsten hast du damit recht, das die Unwirksamkeit dieser Klausel natürlich nicht den gesamten Vertrag unwirksam macht. Aber der Vertrag ist ja ausgelaufen, insofern sind alle weiteren Ausführungen auch unerheblich.
Wenn du wissen willst, was Grauzonen bei den Verträgen mit Jugendspieler sein können, dann sei dir der Fall Sinan Kurt ans Herz gelegt. Der hatte nämlich als Minderjähriger gleich zwei Verträge mit Gladbach abgeschlossen: einen 3-Jahres-Fördervertrag und einen 1-einjährigen Anschlussvertrag (Profivertrag). Ob dieser Anschlussvertrag wirklich wirksam gewesen ist, ist äußerst fraglich...Gladbach hat ihn dann jedenfalls lieber doch an Bayern abgegeben und ist einer Klärung aus dem Weg gegangen.
Zitat von SpaceBoy94
Laut FIFA-Regeln siehts so aus: "Für Spieler unter 18 Jahren beträgt die maximale Laufzeit eines Vertrags drei Jahre. Klauseln mit längerer Laufzeit werden nicht anerkannt." (Art.18 II 4 K.IV)
Klingt erstmal eindeutig, so eindeutig st es aber nicht. Weil Thilo jetzt eben nicht mehr unter 18 ist... In meinen Augen befinden wir uns hier in einer Grauzone. In deutschem Recht hätte der Satz nämlich niemals so formuliert werden dürfen, wenn es den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses meint, dann hätte es gehießen "Hat der Spieler beim Abschluss des Vertrages das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet, darf die Laufzeit maximal 3 Jahre betragen...". Hier nicht der Fall, Interpretationssache, muss vor einem Richter.
Laut FIFA-Regeln siehts so aus: "Für Spieler unter 18 Jahren beträgt die maximale Laufzeit eines Vertrags drei Jahre. Klauseln mit längerer Laufzeit werden nicht anerkannt." (Art.18 II 4 K.IV)
Klingt erstmal eindeutig, so eindeutig st es aber nicht. Weil Thilo jetzt eben nicht mehr unter 18 ist... In meinen Augen befinden wir uns hier in einer Grauzone. In deutschem Recht hätte der Satz nämlich niemals so formuliert werden dürfen, wenn es den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses meint, dann hätte es gehießen "Hat der Spieler beim Abschluss des Vertrages das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet, darf die Laufzeit maximal 3 Jahre betragen...". Hier nicht der Fall, Interpretationssache, muss vor einem Richter.
So gut wie ich deine Recherche und Argumentationsweise finde, macht es deine Einschätzung und Schlussfolgerungen nicht richtiger. Entscheidend für die Einschätzung maximalen Vertragslaufzeit ist der ZEITPUNKT DER VERTRAGSUNTERSCHRIFT. Und nicht ob Thilo inzwischen volljährig geworden ist. Da gibt es auch keine Grauzone! Und das die Bedingungen der FIFA bindend sind ist dadurch geklärt, dass der Deutsche Fußball-Bund (DFB) sich in seiner Satzung den Bestimmungen der FIFA unterwirft. Und die DFL erklärt wiederum in ihrer Satzung die des DFB als verbindlich.
Und darum kann Schalke auch keine Loslösung von dieser Regel veranlassen.
Ansonsten hast du damit recht, das die Unwirksamkeit dieser Klausel natürlich nicht den gesamten Vertrag unwirksam macht. Aber der Vertrag ist ja ausgelaufen, insofern sind alle weiteren Ausführungen auch unerheblich.
Wenn du wissen willst, was Grauzonen bei den Verträgen mit Jugendspieler sein können, dann sei dir der Fall Sinan Kurt ans Herz gelegt. Der hatte nämlich als Minderjähriger gleich zwei Verträge mit Gladbach abgeschlossen: einen 3-Jahres-Fördervertrag und einen 1-einjährigen Anschlussvertrag (Profivertrag). Ob dieser Anschlussvertrag wirklich wirksam gewesen ist, ist äußerst fraglich...Gladbach hat ihn dann jedenfalls lieber doch an Bayern abgegeben und ist einer Klärung aus dem Weg gegangen.
Der Fall Sinan Kurt war anders, weil dort der 3-Jahres-Fördervertrag noch 1 Jahr lief - Kurt ist in derselben Saison geboren wie Kehrer, und hatte dementsprechend einen Vertrag bis 2015 mit Option bis 2016.
Zitat von BVB-Doppelpack
Meine Meinung was mit Kehrer nunmehr passieren wird:
1. Der wahrscheinlichste Fall: Er wird mit der Ablösesumme von Shaquiri verrechnet ( ~ 1 Mio). Hotte und alle anderen wahren ihr Gesicht und die Geschichte ist bald wieder vergessen.
2. Kehrer und Inter lösen ihr Vertragsverhältnis wieder auf. Dann kann sich Kehrer im Prinzip aussuchen was er macht.
3. Inter lässt Kehrer ein Jahr lang mittrainieren und beantragt erst in der Saison 16/17 die Spielerlaubnis.
Ich bin gespannt was man noch davon hört, persönlich glaube ich eher, das die Sache heimlich, still und leise "geklärt" wird.
Meine Meinung was mit Kehrer nunmehr passieren wird:
1. Der wahrscheinlichste Fall: Er wird mit der Ablösesumme von Shaquiri verrechnet ( ~ 1 Mio). Hotte und alle anderen wahren ihr Gesicht und die Geschichte ist bald wieder vergessen.
2. Kehrer und Inter lösen ihr Vertragsverhältnis wieder auf. Dann kann sich Kehrer im Prinzip aussuchen was er macht.
3. Inter lässt Kehrer ein Jahr lang mittrainieren und beantragt erst in der Saison 16/17 die Spielerlaubnis.
Ich bin gespannt was man noch davon hört, persönlich glaube ich eher, das die Sache heimlich, still und leise "geklärt" wird.
Option 1 ist wahrscheinlich, ob das ~ 1 Mio oder 0 Euro sind kann man dann gut hinter der Formel "über die Ablösemodalitäten wurde Stillschweigen vereinbart" verstecken.
Ansonsten wird es vermutlich:
4. Auf Antrag von Kehrers Anwalt erlässt das zuständige Arbeitsgericht im August eine einstweilige Verfügung.
25.07.2015 - 18:25 Uhr
Zitat von SpaceBoy94
Sprich, selbst wenn die Klausel als nichtig gefunden würde, wäre der Vertrag nicht gleich nichtig,
Sprich, selbst wenn die Klausel als nichtig gefunden würde, wäre der Vertrag nicht gleich nichtig,
Der restliche Vertrag ist dann nicht nichtig (im DFB-Mustervertrag ist die normale Salvatorische Klausel), aber zum 30.6.2015 abgelaufen.
Zitat von SpaceBoy94
Es werden aber sowohl Inter als auch Schalke keine Lust haben diese Begriffe vor einem Gericht zu klären. In diesem Fall könnte ein Exempel statuiert werden, was Verträge beim kompletten DFB nichtig machen könnte, aber auch für Inter wäre die Folge bei einem verlorenen Rechtsstreit katastrophal.
Es werden aber sowohl Inter als auch Schalke keine Lust haben diese Begriffe vor einem Gericht zu klären. In diesem Fall könnte ein Exempel statuiert werden, was Verträge beim kompletten DFB nichtig machen könnte, aber auch für Inter wäre die Folge bei einem verlorenen Rechtsstreit katastrophal.
Inter kann einfach abwarten, an dem Gerichtsverfahren ist Inter nicht beteiligt.
Das ist dann ein ganz normales Verfahren zwischen Arbeitnehmer (Kehrer) und Arbeitgeber (Schalke) vor einem deutschen Arbeitsgericht.
25.07.2015 - 18:34 Uhr
Wenn du meinen Beitrag gelesen hättest würdest du wissen, dass laut FIFA-Regeln Inter sich dann schuldig machen würde einen Vertragsbruch provoziert zu haben und eine Transfersperre kassiert, eben weil Kehrer dort einfach unterschrieben hat. Von einem Zurücklehnen kann da denke ich keine Rede sein.
25.07.2015 - 19:23 Uhr
Zitat von SpaceBoy94
Wenn du meinen Beitrag gelesen hättest würdest du wissen, dass laut FIFA-Regeln Inter sich dann schuldig machen würde einen Vertragsbruch provoziert zu haben und eine Transfersperre kassiert, eben weil Kehrer dort einfach unterschrieben hat. Von einem Zurücklehnen kann da denke ich keine Rede sein.
Wenn du meinen Beitrag gelesen hättest würdest du wissen, dass laut FIFA-Regeln Inter sich dann schuldig machen würde einen Vertragsbruch provoziert zu haben und eine Transfersperre kassiert, eben weil Kehrer dort einfach unterschrieben hat. Von einem Zurücklehnen kann da denke ich keine Rede sein.
Falsch.
Ein Vertragsbruch setzt einen gültigen Vertrag voraus. Wenn die Klausel nichtig ist, dann gibt es diese Saison keinen Vertrag der gebrochen werden kann.
Und bisher hat niemand behauptet dass Inter von dieser Vertragssituation wusste als Kehrer (im März?) bei Inter unterschrieben hatte - und deswegen davon ausgehen konnte dass der Spieler ab 1.7.2015 ohne Vertrag ist. D.h. selbst wenn die Klausel vor Gericht Bestand haben sollte kann man Inter nichts vorwerfen.
Falls Kehrer nicht im Zuge des Shaqiri-Transfers zu Inter wechselt (wobei niemand externer nachvollziehen kann ob so etwas dann umsonst ist oder nicht), dann kann Inter einfach ein paar Wochen warten bis es ein erstes Gerichtsurteil gibt.
25.07.2015 - 19:30 Uhr
Zitat von PeterMeier
Falsch.
Ein Vertragsbruch setzt einen gültigen Vertrag voraus. Wenn die Klausel nichtig ist, dann gibt es diese Saison keinen Vertrag der gebrochen werden kann.
Und bisher hat niemand behauptet dass Inter von dieser Vertragssituation wusste als Kehrer (im März?) bei Inter unterschrieben hatte und davon ausgehen konnte dass der Spieler ab 1.7.2015 ohne Vertrag ist. D.h. selbst wenn die Klausel vor Gericht Bestand haben sollte kann man Inter nichts vorwerfen.
Falls Kehrer nicht im Zuge des Shaqiri-Transfers zu Inter wechselt (wobei niemand externer nachvollziehen kann ob so etwas dann umsonst ist oder nicht), dann kann Inter einfach ein paar Wochen warten bis es ein erstes Gerichtsurteil gibt.
Falsch.
Ein Vertragsbruch setzt einen gültigen Vertrag voraus. Wenn die Klausel nichtig ist, dann gibt es diese Saison keinen Vertrag der gebrochen werden kann.
Und bisher hat niemand behauptet dass Inter von dieser Vertragssituation wusste als Kehrer (im März?) bei Inter unterschrieben hatte und davon ausgehen konnte dass der Spieler ab 1.7.2015 ohne Vertrag ist. D.h. selbst wenn die Klausel vor Gericht Bestand haben sollte kann man Inter nichts vorwerfen.
Falls Kehrer nicht im Zuge des Shaqiri-Transfers zu Inter wechselt (wobei niemand externer nachvollziehen kann ob so etwas dann umsonst ist oder nicht), dann kann Inter einfach ein paar Wochen warten bis es ein erstes Gerichtsurteil gibt.
Ich weiß nicht, wie es anderen geht, aber deine Art zu diskutieren ist wirklich anstrengend und nervig. Kannst du nicht lesen, was SpaceBoy schreibt?
Meine Vermutung und ich glaube das ist auch das, worauf SpaceBoy hinaus will:
Kehrer hat einen 3-Jahresvertrag unterschrieben - soweit alles legal. Die Klausel mit der Option auf ein viertes Jahr ist eben eine Klausel, vielleicht ein Extra-Vertrag. Kehrer hat sich nun damals im Jahre 2012 nicht dazu verpflichtet, 4 Jahre für Schalke zu spielen. Sondern nur 3, so wie es erlaubt ist.
Schalke hat nun, wo Kehrer 18 ist, diese Option gezogen. Diese hätten sie aber nicht ziehen müssen. Sie hatten zwar die Entscheidungsmacht, aber Kehrer hat dem damals zugestimmt.
Und wenn (WENN!!!) nun Schalke diese Option hatte, scheinbar ist diese ja in sämtlichen DFB-Verträgen für Jugendspielern enthalten, und gezogen hat, dann hatte Kehrer Vertrag auf Schalke. Und wenn er dann einen Vertrag in Mailand unterschreibt, dann hat er Zwei Verträge abgeschlossen, was absolut verboten ist. Das hätte Konsequenzen für Kehrer und für Inter, aber nicht für Schalke.
Heldt wird sich nicht vor die Medien stellen und erzählen, er wäre im Recht, wenn er sich nicht sicher wäre. Wenn das ein Standard-Vertrag ist, warum haben wir nicht jedes Jahr in der Bundesliga bei 30 Jugendspielern diese Diskussionen? Drei Möglichkeiten:
1) Es ist noch niemandem aufgefallen, dass ein DFB-Vertrag so eine Lücke enthält
2) Noch kein 18-Jähriger hat ein so tolles Angebot bekommen, um es drauf ankommen zu lassen
3) Kehrer und seine Berater machen sich gerade lächerlich mit einer naiven Weltsicht
Nach meinem Menschenverstand tippe ich mal auf nummer 3), da der DFB kein Stümperverein ist, wo irgendwelche Hobby-Anwälte sich in ihrer Freizeit Verträge aus der Nase ziehen.
Und selbst wenn diese Klausel und somit der Vertrag ungültig sind: Man kann Schalke und Heldt keinen Vorwurf mache, da er nicht den Vertrag verfasst oder formuliert hat, sondern nur auf einen Vertrag pocht, der so wahrscheinlich in der Form jährlich mehrere tausend Mal in Deutschland unterschrieben (und im nachhinein auch eingehalten) wird.
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