| Geburtsdatum | 21.09.1996 |
|---|---|
| Alter | 29 |
| Nat. |
Deutschland |
| Größe | 1,86m |
| Vertrag bis | 30.06.2028 |
| Position | Innenverteidiger |
| Fuß | beidfüßig |
| Akt. Verein | AS Monaco |
Leistungsdaten: 26/27
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 1 | - | - | ||
![]() | Ligue 1 | 1 | - | - | |
![]() | UECL Quali | - | - | - | |
#20 Thilo Kehrer
14.07.2015 - 19:04 Uhr
27.07.2015 - 15:19 Uhr
Zitat von Zopf_oder_kahl
Warten wir es ab. Mich würde es schon interessieren, ob Kehrer mit einem Arbeitsgerichtsurteil eine FIFA-Transfersperre anfechten kann.
Warten wir es ab. Mich würde es schon interessieren, ob Kehrer mit einem Arbeitsgerichtsurteil eine FIFA-Transfersperre anfechten kann.
Eine Transfersperre richtet sich gegen einen Verein, nicht einen Spieler.
Wenn Kehrer vor Gericht gewinnt, dann hat nur Schalke gegen FIFA-Regeln zum Schutz von Jugendlichen verstossen.
27.07.2015 - 15:35 Uhr
Und wenn Kehrer verliert Inter.
27.07.2015 - 15:37 Uhr
Zitat von PeterMeier
Da ist es aber viel eindeutiger dass Schalke mit dem Kehrer-Vertrag gegen FIFA-Statuten verstoßen hat.
Da ist es aber viel eindeutiger dass Schalke mit dem Kehrer-Vertrag gegen FIFA-Statuten verstoßen hat.
Versuch mal bitte wenn du RA bist mit ner FIFA-Statute vor einem Arbeitsgericht zu argumentieren. Die Reaktion der/des Vorsitzenden möchte ich sehen!
Selbst wenn der geschriebene Arbeitsvertrag nichtig/teilnichtig ist kann ein Vertrag zustande gekommen sein.
Dann gilt nicht der geschriebene Vertrag sondern im Rahmen der deutschen Gesetze der Vertrag den das Gericht als Rechtskräftig erkennt und in dem alle Wechselseitigen Willenserklärungen berücksichtigt sind.
Sieh nochmal im BGB AT und BT nach.
27.07.2015 - 16:13 Uhr
Zitat von JPM5282
Versuch mal bitte wenn du RA bist mit ner FIFA-Statute vor einem Arbeitsgericht zu argumentieren. Die Reaktion der/des Vorsitzenden möchte ich sehen!
Zitat von PeterMeier
Da ist es aber viel eindeutiger dass Schalke mit dem Kehrer-Vertrag gegen FIFA-Statuten verstoßen hat.
Da ist es aber viel eindeutiger dass Schalke mit dem Kehrer-Vertrag gegen FIFA-Statuten verstoßen hat.
Versuch mal bitte wenn du RA bist mit ner FIFA-Statute vor einem Arbeitsgericht zu argumentieren. Die Reaktion der/des Vorsitzenden möchte ich sehen!
Laut Vertrag sind die Statute und Ordnungen des DFB Vertragsbestandteil.
Der DFB unterwirft sich in seinem Statut allen FIFA-Regeln.
Da ist es ganz einfach zu argumentieren, und dann verliert Schalke mal wieder vor dem Arbeitsgericht.
27.07.2015 - 16:16 Uhr
Zitat von PeterMeier
Laut Vertrag sind die Statute und Ordnungen des DFB Vertragsbestandteil.
Der DFB unterwirft sich in seinem Statut allen FIFA-Regeln.
Da ist es ganz einfach zu argumentieren, und dann verliert Schalke mal wieder vor dem Arbeitsgericht.
Zitat von JPM5282
Versuch mal bitte wenn du RA bist mit ner FIFA-Statute vor einem Arbeitsgericht zu argumentieren. Die Reaktion der/des Vorsitzenden möchte ich sehen!
Zitat von PeterMeier
Da ist es aber viel eindeutiger dass Schalke mit dem Kehrer-Vertrag gegen FIFA-Statuten verstoßen hat.
Da ist es aber viel eindeutiger dass Schalke mit dem Kehrer-Vertrag gegen FIFA-Statuten verstoßen hat.
Versuch mal bitte wenn du RA bist mit ner FIFA-Statute vor einem Arbeitsgericht zu argumentieren. Die Reaktion der/des Vorsitzenden möchte ich sehen!
Laut Vertrag sind die Statute und Ordnungen des DFB Vertragsbestandteil.
Der DFB unterwirft sich in seinem Statut allen FIFA-Regeln.
Da ist es ganz einfach zu argumentieren, und dann verliert Schalke mal wieder vor dem Arbeitsgericht.
Spielt es in dem Zusammenhang eine Rolle, dass Kehrer wohl einen DFB Mustervertrag hat? Auch wenn diese wohl als unverbindliche Vorschläge angeboten werden?
Sollte es zu einer Verhandlung kommen, währe das Urteil wohl für alle deutschen Profivereine interessant.
27.07.2015 - 16:32 Uhr
Zitat von PeterMeier
Laut Vertrag sind die Statute und Ordnungen des DFB Vertragsbestandteil.
Der DFB unterwirft sich in seinem Statut allen FIFA-Regeln.
Da ist es ganz einfach zu argumentieren, und dann verliert Schalke mal wieder vor dem Arbeitsgericht.
Zitat von JPM5282
Versuch mal bitte wenn du RA bist mit ner FIFA-Statute vor einem Arbeitsgericht zu argumentieren. Die Reaktion der/des Vorsitzenden möchte ich sehen!
Zitat von PeterMeier
Da ist es aber viel eindeutiger dass Schalke mit dem Kehrer-Vertrag gegen FIFA-Statuten verstoßen hat.
Da ist es aber viel eindeutiger dass Schalke mit dem Kehrer-Vertrag gegen FIFA-Statuten verstoßen hat.
Versuch mal bitte wenn du RA bist mit ner FIFA-Statute vor einem Arbeitsgericht zu argumentieren. Die Reaktion der/des Vorsitzenden möchte ich sehen!
Laut Vertrag sind die Statute und Ordnungen des DFB Vertragsbestandteil.
Der DFB unterwirft sich in seinem Statut allen FIFA-Regeln.
Da ist es ganz einfach zu argumentieren, und dann verliert Schalke mal wieder vor dem Arbeitsgericht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bosman-Entscheidung
Da kannst du gerne mal nachlesen welchen Stellenwert die Regeln der FIFA/UEFA/DFB vor ordentlichen und außerordentlichen Gerichten haben! Bei Normenkollisionen greift eine gewissen Normenhierarchie und bei der sitzen die Verbände ganz unten.
Ein nach deutschem Recht gültiger Vertrag wird NIEMALS von einem Gericht aufgrund von FIFA-Regeln für ungültig erklärt.
EDIT: http://slideplayer.org/slide/662093/ Wenn du in diesen Folien die FIFA, die UEFA oder den DFB als zulässige Rechtsquelle findest, gib mir bescheid und sag mir die Foliennummer!
Dieser Beitrag wurde zuletzt von JPM5282 am 27.07.2015 um 16:37 Uhr bearbeitet
27.07.2015 - 16:51 Uhr
Zitat von PeterMeier
Das ist kompletter Unsinn - du arbeitest scheinbar nicht?
Jeder Vertrag den ein Fussballprofi in Deutschland hat ist ein ganz normaler deutscher Arbeitsvertrag.
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann in Deutschland normalerweise nicht gekündigt werden - egal ob Fussballprofi oder Bauarbeiter.
(Ich gehe jetzt nicht auf die Ausnahmen ein, weil die hier irrelevant sind.)
Zitat von s__we
1. Hätte Kehrer einen gültigen deutschen Arbeitsvertrag, den der Arbeitnehmer jederzeit fristgemäß kündigen kann.
1. Hätte Kehrer einen gültigen deutschen Arbeitsvertrag, den der Arbeitnehmer jederzeit fristgemäß kündigen kann.
Das ist kompletter Unsinn - du arbeitest scheinbar nicht?
Jeder Vertrag den ein Fussballprofi in Deutschland hat ist ein ganz normaler deutscher Arbeitsvertrag.
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann in Deutschland normalerweise nicht gekündigt werden - egal ob Fussballprofi oder Bauarbeiter.
(Ich gehe jetzt nicht auf die Ausnahmen ein, weil die hier irrelevant sind.)
1. Schreibst du scheinbar, sagst du mir, dass ich doch arbeite, dein Satz ergibt also offensichtlich keinen Sinn, was du meinst ist "anscheinend". Um zu Antworten: Ich arbeite schon, allerdings unbefristet
2. Na klar, nichts anderes habe ich gesagt. Es wäre auch unmöglich einen Vertrag als "Nicht-Arbeitsvertrag" abzuschließen.
3. Gut, das hatte ich übersehen, ich ging davon aus, dass diese ebenfalls ordentlich gekündigt werden können. Allerdings bleiben mir als Laie da noch einige Fragen offen:
a) Wieso darf der Vertrag länger als zwei Jahre gehen (normal nicht erlaubt) und wenn er als projektgebunden zählt, was ist dann das "Projekt"?
b) Bleibt es dabei, dass Kehrer recht einfach aus dem deutschen Arbeitsvertrag heraus kommt. Die typischerweise schlimmste Aktion des Arbeitgebers, die fristlose Kündigung, dürfte ihm recht egal sein.
27.07.2015 - 17:05 Uhr
Vor allem: seit wann können befristete Arbeitsverträge nicht gekündigt werden? Das ist in aller Regel möglich. Hier werden doch nicht regelmäßig Knebelverträge geschlossen, die den Arbeitnehmer zwingen, seinen Vertrag zu erfüllen.
Letztlich aber auch irrelevant, weil schlimmstenfalls die Kündigung droht.
Letztlich aber auch irrelevant, weil schlimmstenfalls die Kündigung droht.
27.07.2015 - 17:12 Uhr
Zitat von RavenMM
Spielt es in dem Zusammenhang eine Rolle, dass Kehrer wohl einen DFB Mustervertrag hat? Auch wenn diese wohl als unverbindliche Vorschläge angeboten werden?
Zitat von PeterMeier
Laut Vertrag sind die Statute und Ordnungen des DFB Vertragsbestandteil.
Der DFB unterwirft sich in seinem Statut allen FIFA-Regeln.
Da ist es ganz einfach zu argumentieren, und dann verliert Schalke mal wieder vor dem Arbeitsgericht.
Zitat von JPM5282
Versuch mal bitte wenn du RA bist mit ner FIFA-Statute vor einem Arbeitsgericht zu argumentieren. Die Reaktion der/des Vorsitzenden möchte ich sehen!
Zitat von PeterMeier
Da ist es aber viel eindeutiger dass Schalke mit dem Kehrer-Vertrag gegen FIFA-Statuten verstoßen hat.
Da ist es aber viel eindeutiger dass Schalke mit dem Kehrer-Vertrag gegen FIFA-Statuten verstoßen hat.
Versuch mal bitte wenn du RA bist mit ner FIFA-Statute vor einem Arbeitsgericht zu argumentieren. Die Reaktion der/des Vorsitzenden möchte ich sehen!
Laut Vertrag sind die Statute und Ordnungen des DFB Vertragsbestandteil.
Der DFB unterwirft sich in seinem Statut allen FIFA-Regeln.
Da ist es ganz einfach zu argumentieren, und dann verliert Schalke mal wieder vor dem Arbeitsgericht.
Spielt es in dem Zusammenhang eine Rolle, dass Kehrer wohl einen DFB Mustervertrag hat? Auch wenn diese wohl als unverbindliche Vorschläge angeboten werden?
Der DFB (und damit auch alle Vereine im DFB) unterwirft sich allen FIFA-Regeln.
Zitat von RavenMM
Sollte es zu einer Verhandlung kommen, währe das Urteil wohl für alle deutschen Profivereine interessant.
Sollte es zu einer Verhandlung kommen, währe das Urteil wohl für alle deutschen Profivereine interessant.
Nicht alle Profivereine, aber es betrifft viele.
27.07.2015 - 17:14 Uhr
Zitat von Lord_Z
Vor allem: seit wann können befristete Arbeitsverträge nicht gekündigt werden? Das ist in aller Regel möglich.
Vor allem: seit wann können befristete Arbeitsverträge nicht gekündigt werden? Das ist in aller Regel möglich.
Falsch.
Lies dir bitte § 15 TzBfG durch.
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