| Geburtsdatum | 21.09.1996 |
|---|---|
| Alter | 29 |
| Nat. |
Deutschland |
| Größe | 1,86m |
| Vertrag bis | 30.06.2028 |
| Position | Innenverteidiger |
| Fuß | beidfüßig |
| Akt. Verein | AS Monaco |
Leistungsdaten: 26/27
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 1 | - | - | ||
![]() | Ligue 1 | 1 | - | - | |
![]() | UECL Quali | - | - | - | |
#20 Thilo Kehrer
14.07.2015 - 19:04 Uhr
25.07.2015 - 23:32 Uhr
Zitat von Knappe04
Interessant wäre natürlich auch ob er mit Ankündigung unentschuldigt gefehlt hat.
Interessant wäre natürlich auch ob er mit Ankündigung unentschuldigt gefehlt hat.
Nachdem seine Rechtsauffassung ist dass
Zitat von Knappe04
Und ich habe auch keine Ahnung wie das aussieht bei Verhandlungen. Woher kann Inter wissen ob er noch einen Vertrag besitzt. Gibt ja keine Datenbank?!
Solche Situationen sind echt schwierig zu beurteilen. Aber der Berater legt es ja auch drauf an. Wenn ich vorher nicht geklärt habe, ob der Vertrag gilt, kann ich ja nicht einfach zu einem neuen Verein gehen. Ich geh einfach mal davon aus, dass er nicht gilt und ich Recht bekomme. Was stellt sich der Berater vor, dass Schalke ja und Amen sagt?
Genau solche Berater brauchen die Talente! Top!
Und ich habe auch keine Ahnung wie das aussieht bei Verhandlungen. Woher kann Inter wissen ob er noch einen Vertrag besitzt. Gibt ja keine Datenbank?!
Solche Situationen sind echt schwierig zu beurteilen. Aber der Berater legt es ja auch drauf an. Wenn ich vorher nicht geklärt habe, ob der Vertrag gilt, kann ich ja nicht einfach zu einem neuen Verein gehen. Ich geh einfach mal davon aus, dass er nicht gilt und ich Recht bekomme. Was stellt sich der Berater vor, dass Schalke ja und Amen sagt?
Genau solche Berater brauchen die Talente! Top!
Was du forderst geht zeitlich nicht.
Eilverfahren bei Arbeitsgerichten gehen schnell - wenn Kehrer heute klagt hat er eine vorläufige Entscheidung in etwa einer Woche.
Wenn du aber im März ein normales Verfahren beginnst und dein Gegner in Berufung geht, dann hast du auch im August noch kein rechtskräftiges Urteil.
25.07.2015 - 23:59 Uhr
Zitat von Szepanski
Jetzt noch einmal von einem Nichtjuristen und Nicht-FIFA-Experten die Frage, ob das Arbeitsgericht bei seiner Urteilsfindung eben diese FIFA-Regelungen anwenden muss oder nicht? Das würde nach meiner Einschätzung doch ein mögliches Urteil weitgehend vorwegnehmen, oder?
Jetzt noch einmal von einem Nichtjuristen und Nicht-FIFA-Experten die Frage, ob das Arbeitsgericht bei seiner Urteilsfindung eben diese FIFA-Regelungen anwenden muss oder nicht? Das würde nach meiner Einschätzung doch ein mögliches Urteil weitgehend vorwegnehmen, oder?
Laut DFB-Mustervertrag sind die Satzungen und Ordnungen des DFB Vertragsbestandteil.
Laut DFB-Satzung unterwirft sich der DFB allen FIFA-Regeln.
26.07.2015 - 01:02 Uhr
Nach wie vor sind keinerlei Vertragsdetails bekannt.
Der einzige Fakt ist, das HH sagt, es ist ein DFB Standard-Vertrag, also ist er gültig.
Alles andere hier ist:
BlaBlaBlaBlaBlaBlaBlaBla
Der einzige Fakt ist, das HH sagt, es ist ein DFB Standard-Vertrag, also ist er gültig.
Alles andere hier ist:
BlaBlaBlaBlaBlaBlaBlaBla
26.07.2015 - 03:14 Uhr
Zitat von McSquarepants
Nach meinem Menschenverstand tippe ich mal auf nummer 3), da der DFB kein Stümperverein ist, wo irgendwelche Hobby-Anwälte sich in ihrer Freizeit Verträge aus der Nase ziehen.
Nach meinem Menschenverstand tippe ich mal auf nummer 3), da der DFB kein Stümperverein ist, wo irgendwelche Hobby-Anwälte sich in ihrer Freizeit Verträge aus der Nase ziehen.
Ohne das dies meine Meinung zur aktuellen Sachlage widerspiegelt, aber bis der europäische Gerichtshof 1995 eine Entscheidung im Fall Bosman gesprochen hat gingen sämtliche Verbände davon aus das ihrer damals gestalteten Verträge und sittenwidrigen Transfermodalitäten nicht gegen Grundrechte des Menschen verstoßen würden und sind dann plötzlich aus allen Wolken gefallen als es mal einen mutigen gab der diese Knebelverträge nicht einfach mehr so hingenommen hat.
Im Fall Kehrer halte ich es für wahrscheinlicher das bisher eine solche Situation einfach noch nie eingetreten ist. Denn im Normalfall werden die Verträge von Jugendspielern frühzeitig verlängert (also in dem neu verhandelt wird und ein neuer Vertrag unterschrieben wird, dann fangen die 3 Jahre ja wieder erneut an) so das es eben gar nicht in dieses ominöse 4. Jahr durch eine Klausel geht oder aber der Spieler verlässt vorher den VErein weil eine oder beide Seiten keine Perspektive für eine weitere Zusammenarbeit mehr sehen.
Hier scheint es aber doch so zu sein das die Verlängerungsgespräche gescheitert sind und Schalke dann die Klausel zog, damit der Spieler nicht ablösefrei geht. Schalke sieht das als legitim an da die Klausul im VErtrag steht und unterschrieben wurde. Kehrer sieht es nicht so das somit sein ursprünglicher Kontrakt länger als 3 Jahre andauert ohne das er einen neuen Vertrag unterschrieben hat.
Letztendlich kann man hier 100 Paragraphen zitieren. Am Ende wird dies nur ein Gericht entscheiden können. Und so ein URteil wird sicherlich richtungsweisend, sei es für die Spieler, die sich besser überlegen müssen was sie da so unterschreiben (lassen) wenn sie erst 15 oder 16 sind oder eben für die Vereine die frühzeitig verlängern müssen was natürlich mehr Geld kostet da Gehälter dann ja auch steigen etc.
EDIT
Womit du aber recht hast ist, dass es nicht die Aufgabe von HH oder S04 ist die Rechtmäßigkeit von den DFB Standardverträge zu überprüfen und man ihnen somit auch keine Schuld geben kann.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von hoschi1980 am 26.07.2015 um 03:21 Uhr bearbeitet
26.07.2015 - 04:51 Uhr
Die Diskussion hier ist reine Kaffeesatz-Leserei. Niemand hier weiss was von wem wann unterschrieben wurde. Neutral betrachtet weist der "Fall Kehrer" mehrere Fragen auf:
1. Lizensierung, wer hält einen Vertrag in Händen, der Kehrer als Lizensspieler im Seniorenbereich ausweist? Hierfür wären im Streitfall DFB und FIFA zuständig.
2. Arbeitsrecht, wer hält einen gültigen Arbeitsvertrag in Händen? Hierfür wären die nationalen Arbeitsgerichte zuständig.
3. Optionierung, welche Partei hatte welche Optionen. Waren diese einseitig oder gegenseitig? Ganz kritischer Punkt, da hier Sportgerichtsbarkeit und Zivilrecht zu gegensätzlichen Auffassungen gelangen werden.
4. Zuständigkeit, in verbandsübergreifenden Transferstreitigkeiten ist eigentlich die Sportgerichtsbarkeit am Zuge. Eine EU-Gerichtsbarkeit wäre ein verdammt hoher Haken, der vor allem erst nach versagen der nationalen Gerichtsbarkeiten zum Zuge käme. Und wer will die nationalen Gerichtsbarkeiten wegen was anrufen? Ein Deutsches Gericht kann keinen italienischen Arbeitsvertrag anfechten et vice versa.
Juristisch ist der Fall "eine Reise zum Mittelpunkt der Erde". Ich glaube HH, dass Mailand sofort signalisiert hat, dass man auf keinen Fall in eine juristische Auseinandersetzung gehen will. Und das ist auch eine sehr kluge Reaktion. Schalke kann in eine juristisch-arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit Kehrer gehen, da dieser möglicherweise keine Gegenleistungen für erbrachte Lohnzahlungen liefert. Kehrer kann in keine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung gehen, da er behauptet keinen Arbeitsvertrag mit Schalke zu besitzen. Der müsste sich also an die Verbandsgerichtsbarkeit wenden. Schalke könnte national auf Vertragsbruch gegen Kehrer klagen, Mailand könnte dies auch tun, sie können Kehrer aber nicht vorladen. Sie werden das auch nicht wollen, denn sie wollen den Spieler ja auch verpflichten.
Keine dieser Klagen hätte aber Einfluss auf die FIFA-Lizensierung. etc. etc.
Ich könnte die Aufzählung endlos fortsetzen, Gewissheit über den jeweiligen Rechtsweg kann ich so nicht gewinnen. Das liegt daran, dass es nicht "eine Frage des richtigen Weges" ist sondern eine Frage der Opportunität. Umso mehr, da öffentlich nicht bekannt ist, wann Kehrer seinen angeblichen "Vertrag in Mailand" unterschrieben hat und ob er dies in Kenntnis einer wechselseitigen Option auf eine Verlängerung seines Juniorenvertrages in den Seniorenbereich hinein getan hat.
Mit welchem substantiellen Hintergrund also wollen wir hier streiten?
BWG
1. Lizensierung, wer hält einen Vertrag in Händen, der Kehrer als Lizensspieler im Seniorenbereich ausweist? Hierfür wären im Streitfall DFB und FIFA zuständig.
2. Arbeitsrecht, wer hält einen gültigen Arbeitsvertrag in Händen? Hierfür wären die nationalen Arbeitsgerichte zuständig.
3. Optionierung, welche Partei hatte welche Optionen. Waren diese einseitig oder gegenseitig? Ganz kritischer Punkt, da hier Sportgerichtsbarkeit und Zivilrecht zu gegensätzlichen Auffassungen gelangen werden.
4. Zuständigkeit, in verbandsübergreifenden Transferstreitigkeiten ist eigentlich die Sportgerichtsbarkeit am Zuge. Eine EU-Gerichtsbarkeit wäre ein verdammt hoher Haken, der vor allem erst nach versagen der nationalen Gerichtsbarkeiten zum Zuge käme. Und wer will die nationalen Gerichtsbarkeiten wegen was anrufen? Ein Deutsches Gericht kann keinen italienischen Arbeitsvertrag anfechten et vice versa.
Juristisch ist der Fall "eine Reise zum Mittelpunkt der Erde". Ich glaube HH, dass Mailand sofort signalisiert hat, dass man auf keinen Fall in eine juristische Auseinandersetzung gehen will. Und das ist auch eine sehr kluge Reaktion. Schalke kann in eine juristisch-arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit Kehrer gehen, da dieser möglicherweise keine Gegenleistungen für erbrachte Lohnzahlungen liefert. Kehrer kann in keine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung gehen, da er behauptet keinen Arbeitsvertrag mit Schalke zu besitzen. Der müsste sich also an die Verbandsgerichtsbarkeit wenden. Schalke könnte national auf Vertragsbruch gegen Kehrer klagen, Mailand könnte dies auch tun, sie können Kehrer aber nicht vorladen. Sie werden das auch nicht wollen, denn sie wollen den Spieler ja auch verpflichten.
Keine dieser Klagen hätte aber Einfluss auf die FIFA-Lizensierung. etc. etc.
Ich könnte die Aufzählung endlos fortsetzen, Gewissheit über den jeweiligen Rechtsweg kann ich so nicht gewinnen. Das liegt daran, dass es nicht "eine Frage des richtigen Weges" ist sondern eine Frage der Opportunität. Umso mehr, da öffentlich nicht bekannt ist, wann Kehrer seinen angeblichen "Vertrag in Mailand" unterschrieben hat und ob er dies in Kenntnis einer wechselseitigen Option auf eine Verlängerung seines Juniorenvertrages in den Seniorenbereich hinein getan hat.
Mit welchem substantiellen Hintergrund also wollen wir hier streiten?
BWG
26.07.2015 - 12:00 Uhr
Zitat von Zopf_oder_kahl
4. Zuständigkeit, in verbandsübergreifenden Transferstreitigkeiten ist eigentlich die Sportgerichtsbarkeit am Zuge. Eine EU-Gerichtsbarkeit wäre ein verdammt hoher Haken, der vor allem erst nach versagen der nationalen Gerichtsbarkeiten zum Zuge käme. Und wer will die nationalen Gerichtsbarkeiten wegen was anrufen? Ein Deutsches Gericht kann keinen italienischen Arbeitsvertrag anfechten et vice versa.
4. Zuständigkeit, in verbandsübergreifenden Transferstreitigkeiten ist eigentlich die Sportgerichtsbarkeit am Zuge. Eine EU-Gerichtsbarkeit wäre ein verdammt hoher Haken, der vor allem erst nach versagen der nationalen Gerichtsbarkeiten zum Zuge käme. Und wer will die nationalen Gerichtsbarkeiten wegen was anrufen? Ein Deutsches Gericht kann keinen italienischen Arbeitsvertrag anfechten et vice versa.
Die einzige relevante juristische Frage ist ob derzeit noch ein Arbeitsvertrag zwischen Schalke und Kehrer besteht.
Da gilt deutsches Arbeitsrecht, und das Arbeitsgericht Gelsenkirchen ist zuständig.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Kehrer kann in keine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung gehen, da er behauptet keinen Arbeitsvertrag mit Schalke zu besitzen. Der müsste sich also an die Verbandsgerichtsbarkeit wenden.
Kehrer kann in keine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung gehen, da er behauptet keinen Arbeitsvertrag mit Schalke zu besitzen. Der müsste sich also an die Verbandsgerichtsbarkeit wenden.
Falsch.
Die Feststellung ob ein Arbeitsverhältnis noch besteht ist eine klassische Arbeitsgerichtsangelegenheit.
Falls Schalke Kehrer die Freigabe verweigert mit der Behauptung dass noch ein Arbeitsvertrag zwischen Schalke und Kehrer besteht, dann kann Kehrer innerhalb von 1-2 Wochen eine Eilentscheidung vom Arbeitsgericht Gelsenkirchen bekommen.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Ich könnte die Aufzählung endlos fortsetzen, Gewissheit über den jeweiligen Rechtsweg kann ich so nicht gewinnen. Das liegt daran, dass es nicht "eine Frage des richtigen Weges" ist sondern eine Frage der Opportunität. Umso mehr, da öffentlich nicht bekannt ist, wann Kehrer seinen angeblichen "Vertrag in Mailand" unterschrieben hat und ob er dies in Kenntnis einer wechselseitigen Option auf eine Verlängerung seines Juniorenvertrages in den Seniorenbereich hinein getan hat.
Ich könnte die Aufzählung endlos fortsetzen, Gewissheit über den jeweiligen Rechtsweg kann ich so nicht gewinnen. Das liegt daran, dass es nicht "eine Frage des richtigen Weges" ist sondern eine Frage der Opportunität. Umso mehr, da öffentlich nicht bekannt ist, wann Kehrer seinen angeblichen "Vertrag in Mailand" unterschrieben hat und ob er dies in Kenntnis einer wechselseitigen Option auf eine Verlängerung seines Juniorenvertrages in den Seniorenbereich hinein getan hat.
Das ist alles irrelevant wenn das Arbeitsgericht Gelsenkirchen entscheidet ob das Arbeitsverhältnis zwischen Kehrer und Schalke am 30.6.2015 geendet hat.
26.07.2015 - 12:43 Uhr
Was man bei der ganzen Geschichte auch nicht vergessen darf:
Es ist ja nicht so dass Schalke ohne Option gar nichts bekommt.
Auch nach Vertragsende hat Schalke Anspruch auf 270.000 Euro Ausbildungsentschädigung von Inter für die 3 Jahre in denen Kehrer bei Schalke war.
Stuttgart (30.000 Euro) und Reutlingen (10.000 Euro) bekommen dabei deutlich weniger Geld von Inter (und Kehrer war schon Juniorennationalspieler als Schalke ihn vom VfB abgeworben hatte).
Es ist ja nicht so dass Schalke ohne Option gar nichts bekommt.
Auch nach Vertragsende hat Schalke Anspruch auf 270.000 Euro Ausbildungsentschädigung von Inter für die 3 Jahre in denen Kehrer bei Schalke war.
Stuttgart (30.000 Euro) und Reutlingen (10.000 Euro) bekommen dabei deutlich weniger Geld von Inter (und Kehrer war schon Juniorennationalspieler als Schalke ihn vom VfB abgeworben hatte).
27.07.2015 - 02:47 Uhr
Zitat von PeterMeier
Die einzige relevante juristische Frage ist ob derzeit noch ein Arbeitsvertrag zwischen Schalke und Kehrer besteht.
Da gilt deutsches Arbeitsrecht, und das Arbeitsgericht Gelsenkirchen ist zuständig.
Falsch.
Die Feststellung ob ein Arbeitsverhältnis noch besteht ist eine klassische Arbeitsgerichtsangelegenheit.
Falls Schalke Kehrer die Freigabe verweigert mit der Behauptung dass noch ein Arbeitsvertrag zwischen Schalke und Kehrer besteht, dann kann Kehrer innerhalb von 1-2 Wochen eine Eilentscheidung vom Arbeitsgericht Gelsenkirchen bekommen.
Das ist alles irrelevant wenn das Arbeitsgericht Gelsenkirchen entscheidet ob das Arbeitsverhältnis zwischen Kehrer und Schalke am 30.6.2015 geendet hat.
Zitat von Zopf_oder_kahl
4. Zuständigkeit, in verbandsübergreifenden Transferstreitigkeiten ist eigentlich die Sportgerichtsbarkeit am Zuge. Eine EU-Gerichtsbarkeit wäre ein verdammt hoher Haken, der vor allem erst nach versagen der nationalen Gerichtsbarkeiten zum Zuge käme. Und wer will die nationalen Gerichtsbarkeiten wegen was anrufen? Ein Deutsches Gericht kann keinen italienischen Arbeitsvertrag anfechten et vice versa.
4. Zuständigkeit, in verbandsübergreifenden Transferstreitigkeiten ist eigentlich die Sportgerichtsbarkeit am Zuge. Eine EU-Gerichtsbarkeit wäre ein verdammt hoher Haken, der vor allem erst nach versagen der nationalen Gerichtsbarkeiten zum Zuge käme. Und wer will die nationalen Gerichtsbarkeiten wegen was anrufen? Ein Deutsches Gericht kann keinen italienischen Arbeitsvertrag anfechten et vice versa.
Die einzige relevante juristische Frage ist ob derzeit noch ein Arbeitsvertrag zwischen Schalke und Kehrer besteht.
Da gilt deutsches Arbeitsrecht, und das Arbeitsgericht Gelsenkirchen ist zuständig.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Kehrer kann in keine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung gehen, da er behauptet keinen Arbeitsvertrag mit Schalke zu besitzen. Der müsste sich also an die Verbandsgerichtsbarkeit wenden.
Kehrer kann in keine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung gehen, da er behauptet keinen Arbeitsvertrag mit Schalke zu besitzen. Der müsste sich also an die Verbandsgerichtsbarkeit wenden.
Falsch.
Die Feststellung ob ein Arbeitsverhältnis noch besteht ist eine klassische Arbeitsgerichtsangelegenheit.
Falls Schalke Kehrer die Freigabe verweigert mit der Behauptung dass noch ein Arbeitsvertrag zwischen Schalke und Kehrer besteht, dann kann Kehrer innerhalb von 1-2 Wochen eine Eilentscheidung vom Arbeitsgericht Gelsenkirchen bekommen.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Ich könnte die Aufzählung endlos fortsetzen, Gewissheit über den jeweiligen Rechtsweg kann ich so nicht gewinnen. Das liegt daran, dass es nicht "eine Frage des richtigen Weges" ist sondern eine Frage der Opportunität. Umso mehr, da öffentlich nicht bekannt ist, wann Kehrer seinen angeblichen "Vertrag in Mailand" unterschrieben hat und ob er dies in Kenntnis einer wechselseitigen Option auf eine Verlängerung seines Juniorenvertrages in den Seniorenbereich hinein getan hat.
Ich könnte die Aufzählung endlos fortsetzen, Gewissheit über den jeweiligen Rechtsweg kann ich so nicht gewinnen. Das liegt daran, dass es nicht "eine Frage des richtigen Weges" ist sondern eine Frage der Opportunität. Umso mehr, da öffentlich nicht bekannt ist, wann Kehrer seinen angeblichen "Vertrag in Mailand" unterschrieben hat und ob er dies in Kenntnis einer wechselseitigen Option auf eine Verlängerung seines Juniorenvertrages in den Seniorenbereich hinein getan hat.
Das ist alles irrelevant wenn das Arbeitsgericht Gelsenkirchen entscheidet ob das Arbeitsverhältnis zwischen Kehrer und Schalke am 30.6.2015 geendet hat.
Mit Verlaub, Du hast mich nicht verstanden. Lies es einfach noch mal. Ich fragte unter anderem nach dem substantiellen Wissen um die Vertragslage. Weisst Du da mehr als ich?
Des weiteren: der Sport - Profis wie Amateure - haben schon immer vehement auf ihre Selbstgerichtsbarkeit gepocht. Da kann das Arbeitsgericht Gelsenkirchen sagen was es will - dennoch kann der zuständige Verband auf Antrag des abgebenden Vereins eine Spielberechtigung verweigern, da er sich immer als Herrscher des Verfahrens sehen wird. Schließlich wurden die Transfermodalitäten ja nicht von Arbeitsgerichten verfasst sondern eben von den Verbänden. Die von Dir angeführte Eilverfügung würde den Spieler innerhalb Deutschlands eventuell vor Regressforderungen schützen, dass sie aber an einem schweizerischen Gerichtssitz irgendetwas im Eilverfahren bewirken würde, halte ich für ausgeschlossen. Jedes angerufene Gericht hat nichts über sich, als den blauen Himmel - oder eine Revisionskammer. Allein von daher kann man davon ausgehen, dass in diesem Fall bei drei angerufenen Gerichten auch drei unterschiedliche Urteile ergehen, da diese drei Gerichte nicht dem gleichen Rechtssystem entstammen.
Ich erinnere an die Transfercausa Rafinha. Innerhalb Deutschlands hätte Schalke seine Entschädigungsforderung recht schnell über Zivilgerichte durchsetzen können, da die hiesigen Vereine dem nationalen Wirtschaftsrecht unterworfen sind. Transnational wäre jedes deutsche Urteil völlig wertlos gewesen, so wie die Erfolgsaussichten vor italienischen Zivilgerichten, da diese sich nicht in die Spielregeln ausländischer Verbände einmischen müssen oder gar ausländischen Gerichten folgen müssen. Daher musste der lange Weg über die Verbandsgerichtsbarkeit gegangen werden, da der Verband die Spielregeln bestimmt und über die notwendigen Druckmittel verfügt, diese auch durchzusetzen.
Damit sei nochmals das Spielfeld beleuchtet, dass Milano jegliche Lust nimmt sich mit Schalke auf eine juristische Auseinandersetzung einzulassen. Es geht hier einfach nicht primär um das Deutsche Arbeitsrecht.
BWG
Ein
27.07.2015 - 07:32 Uhr
Zitat von Zopf_oder_kahl
Damit sei nochmals das Spielfeld beleuchtet, dass Milano jegliche Lust nimmt sich mit Schalke auf eine juristische Auseinandersetzung einzulassen. Es geht hier einfach nicht primär um das Deutsche Arbeitsrecht.
Damit sei nochmals das Spielfeld beleuchtet, dass Milano jegliche Lust nimmt sich mit Schalke auf eine juristische Auseinandersetzung einzulassen. Es geht hier einfach nicht primär um das Deutsche Arbeitsrecht.
Inter wäre doch sowieso nicht der Kläger, sondern Kehrer. Der müsste den Weg über die FIFA gehen. Die müsste aber nicht eingeschaltet werden, wenn das Arbeitsgericht Gelsenkirchen den Vertrag für nichtig erklärte.
27.07.2015 - 10:15 Uhr
Zitat von Zopf_oder_kahl
Mit Verlaub, Du hast mich nicht verstanden. Lies es einfach noch mal. Ich fragte unter anderem nach dem substantiellen Wissen um die Vertragslage. Weisst Du da mehr als ich?
Zitat von PeterMeier
Die einzige relevante juristische Frage ist ob derzeit noch ein Arbeitsvertrag zwischen Schalke und Kehrer besteht.
Da gilt deutsches Arbeitsrecht, und das Arbeitsgericht Gelsenkirchen ist zuständig.
Falsch.
Die Feststellung ob ein Arbeitsverhältnis noch besteht ist eine klassische Arbeitsgerichtsangelegenheit.
Falls Schalke Kehrer die Freigabe verweigert mit der Behauptung dass noch ein Arbeitsvertrag zwischen Schalke und Kehrer besteht, dann kann Kehrer innerhalb von 1-2 Wochen eine Eilentscheidung vom Arbeitsgericht Gelsenkirchen bekommen.
Das ist alles irrelevant wenn das Arbeitsgericht Gelsenkirchen entscheidet ob das Arbeitsverhältnis zwischen Kehrer und Schalke am 30.6.2015 geendet hat.
Zitat von Zopf_oder_kahl
4. Zuständigkeit, in verbandsübergreifenden Transferstreitigkeiten ist eigentlich die Sportgerichtsbarkeit am Zuge. Eine EU-Gerichtsbarkeit wäre ein verdammt hoher Haken, der vor allem erst nach versagen der nationalen Gerichtsbarkeiten zum Zuge käme. Und wer will die nationalen Gerichtsbarkeiten wegen was anrufen? Ein Deutsches Gericht kann keinen italienischen Arbeitsvertrag anfechten et vice versa.
4. Zuständigkeit, in verbandsübergreifenden Transferstreitigkeiten ist eigentlich die Sportgerichtsbarkeit am Zuge. Eine EU-Gerichtsbarkeit wäre ein verdammt hoher Haken, der vor allem erst nach versagen der nationalen Gerichtsbarkeiten zum Zuge käme. Und wer will die nationalen Gerichtsbarkeiten wegen was anrufen? Ein Deutsches Gericht kann keinen italienischen Arbeitsvertrag anfechten et vice versa.
Die einzige relevante juristische Frage ist ob derzeit noch ein Arbeitsvertrag zwischen Schalke und Kehrer besteht.
Da gilt deutsches Arbeitsrecht, und das Arbeitsgericht Gelsenkirchen ist zuständig.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Kehrer kann in keine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung gehen, da er behauptet keinen Arbeitsvertrag mit Schalke zu besitzen. Der müsste sich also an die Verbandsgerichtsbarkeit wenden.
Kehrer kann in keine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung gehen, da er behauptet keinen Arbeitsvertrag mit Schalke zu besitzen. Der müsste sich also an die Verbandsgerichtsbarkeit wenden.
Falsch.
Die Feststellung ob ein Arbeitsverhältnis noch besteht ist eine klassische Arbeitsgerichtsangelegenheit.
Falls Schalke Kehrer die Freigabe verweigert mit der Behauptung dass noch ein Arbeitsvertrag zwischen Schalke und Kehrer besteht, dann kann Kehrer innerhalb von 1-2 Wochen eine Eilentscheidung vom Arbeitsgericht Gelsenkirchen bekommen.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Ich könnte die Aufzählung endlos fortsetzen, Gewissheit über den jeweiligen Rechtsweg kann ich so nicht gewinnen. Das liegt daran, dass es nicht "eine Frage des richtigen Weges" ist sondern eine Frage der Opportunität. Umso mehr, da öffentlich nicht bekannt ist, wann Kehrer seinen angeblichen "Vertrag in Mailand" unterschrieben hat und ob er dies in Kenntnis einer wechselseitigen Option auf eine Verlängerung seines Juniorenvertrages in den Seniorenbereich hinein getan hat.
Ich könnte die Aufzählung endlos fortsetzen, Gewissheit über den jeweiligen Rechtsweg kann ich so nicht gewinnen. Das liegt daran, dass es nicht "eine Frage des richtigen Weges" ist sondern eine Frage der Opportunität. Umso mehr, da öffentlich nicht bekannt ist, wann Kehrer seinen angeblichen "Vertrag in Mailand" unterschrieben hat und ob er dies in Kenntnis einer wechselseitigen Option auf eine Verlängerung seines Juniorenvertrages in den Seniorenbereich hinein getan hat.
Das ist alles irrelevant wenn das Arbeitsgericht Gelsenkirchen entscheidet ob das Arbeitsverhältnis zwischen Kehrer und Schalke am 30.6.2015 geendet hat.
Mit Verlaub, Du hast mich nicht verstanden. Lies es einfach noch mal. Ich fragte unter anderem nach dem substantiellen Wissen um die Vertragslage. Weisst Du da mehr als ich?
Die relevante juristische Frage ist ob die Option nichtig ist weil sie gegen FIFA-Regeln verstösst die Vertragsbestandteil sind.
Dieser relevante Teil der Vertragssituation ist ziemlich klar.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Des weiteren: der Sport - Profis wie Amateure - haben schon immer vehement auf ihre Selbstgerichtsbarkeit gepocht. Da kann das Arbeitsgericht Gelsenkirchen sagen was es will - dennoch kann der zuständige Verband auf Antrag des abgebenden Vereins eine Spielberechtigung verweigern, da er sich immer als Herrscher des Verfahrens sehen wird. Schließlich wurden die Transfermodalitäten ja nicht von Arbeitsgerichten verfasst sondern eben von den Verbänden. Die von Dir angeführte Eilverfügung würde den Spieler innerhalb Deutschlands eventuell vor Regressforderungen schützen, dass sie aber an einem schweizerischen Gerichtssitz irgendetwas im Eilverfahren bewirken würde, halte ich für ausgeschlossen.
Des weiteren: der Sport - Profis wie Amateure - haben schon immer vehement auf ihre Selbstgerichtsbarkeit gepocht. Da kann das Arbeitsgericht Gelsenkirchen sagen was es will - dennoch kann der zuständige Verband auf Antrag des abgebenden Vereins eine Spielberechtigung verweigern, da er sich immer als Herrscher des Verfahrens sehen wird. Schließlich wurden die Transfermodalitäten ja nicht von Arbeitsgerichten verfasst sondern eben von den Verbänden. Die von Dir angeführte Eilverfügung würde den Spieler innerhalb Deutschlands eventuell vor Regressforderungen schützen, dass sie aber an einem schweizerischen Gerichtssitz irgendetwas im Eilverfahren bewirken würde, halte ich für ausgeschlossen.
Sowohl Schalke als auch der DFB unterliegen deutschem Recht.
Keiner von denen kann eine Verfügung eines deutschen Gerichts ignorieren die sagt dass der Spieler wechseln darf.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Jedes angerufene Gericht hat nichts über sich, als den blauen Himmel - oder eine Revisionskammer.
Jedes angerufene Gericht hat nichts über sich, als den blauen Himmel - oder eine Revisionskammer.
Im Arbeitsrecht ist es nicht selten dass das Gericht in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung erlässt die regelt was passiert bis es ein Urteil im eigentlichen Verfahren gibt.
Schau dir nur die Verfahren von Schalke gegen die Schalke-Mitarbeiterin an die die glorreichen Juristen von Schalke wegekeln wollen - da hat das Arbeitsgericht schon zwei fristlose Kündigungen und eine betriebsbedingte Kündigung kassiert, und die Mitarbeiterin ist immer noch bei Schalke angestellt.
Bei Dringlichkeit (zum Beispiel Kündigungsschutzklage gegen fristlose Kündigung) bekommst du eine einstweilige Verfügung innerhalb einer Woche.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Ich erinnere an die Transfercausa Rafinha. Innerhalb Deutschlands hätte Schalke seine Entschädigungsforderung recht schnell über Zivilgerichte durchsetzen können, da die hiesigen Vereine dem nationalen Wirtschaftsrecht unterworfen sind. Transnational wäre jedes deutsche Urteil völlig wertlos gewesen
Ich erinnere an die Transfercausa Rafinha. Innerhalb Deutschlands hätte Schalke seine Entschädigungsforderung recht schnell über Zivilgerichte durchsetzen können, da die hiesigen Vereine dem nationalen Wirtschaftsrecht unterworfen sind. Transnational wäre jedes deutsche Urteil völlig wertlos gewesen
Bei dem Arbeitsvertrag zwischen Kehrer als Arbeitnehmer und Schalke als Arbeitgeber ist alles innerhalb Deutschlands.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Damit sei nochmals das Spielfeld beleuchtet, dass Milano jegliche Lust nimmt sich mit Schalke auf eine juristische Auseinandersetzung einzulassen. Es geht hier einfach nicht primär um das Deutsche Arbeitsrecht.
Damit sei nochmals das Spielfeld beleuchtet, dass Milano jegliche Lust nimmt sich mit Schalke auf eine juristische Auseinandersetzung einzulassen. Es geht hier einfach nicht primär um das Deutsche Arbeitsrecht.
Was du da schreibst ist komplett falsch.
Es geht zwischen Kehrer und Schalke ausschliesslich um deutsches Arbeitsrecht, und wenn Kehrer gegen Schalke klagt ist Inter gar nicht involviert.
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