Transferdiskussionsthread MIT Quelle 2022/23
03.02.2022 - 19:01 Uhr
12.01.2023 - 11:36 Uhr
Und der steuerliche Aspekt könnte auch eine Rolle spielen.
Grundsätzlich wären – rein finanziell betrachtet - ansonsten ja beide Varianten denkbar, wobei auf den ersten Blick scheinbar egal ist, ob der aufnehmende Verein das Gehalt des Spielers übernimmt, oder alternativ eine gleich hohe Leihgebühr an den verleihenden Verein bezahlt. Würde es sich so verhalten, würde man eigentlich immer die Variante wählen, dass der abgebende Verein das Gehalt weiterbezahlt, und dann eine Leihgebühr erhoben wird, die entweder niedriger, gleich hoch oder höher als das Gehalt des Spielers ist. In der Vertragsgestaltung wäre das jedenfalls erheblich einfacher.
Ein Grund, warum möglicherweise trotzdem eine Vertragsgestaltung gewählt wird, bei der der aufnehmende Verein das Gehalt des Spielers übernimmt, könnte eben die Steuer sein. Ich bin kein Steuerrechtler, aber zumindest bei inländischen Transfers wäre aus meiner Sicht schon plausibel, dass Umsatzsteuer abgeführt werden müsste für die Überlassung eines Rechts (meines Wissens ist hier nur Vermietung und Verpachtung ausgenommen). In diesem Fall wäre die Variante, dass das Gehalt weiter der verleihende Verein übernimmt, und stattdessen eine Leihgebühr verlangt, ein Nachteil.
Noch komplizierter verhält es sich wohl bei Transfers aus dem Ausland. Habe dazu diesen Link gefunden zu Leihen aus dem Ausland:
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/spielerleihe-ist-nicht-steuerpflichtig_idesk_PI20354_HI2194954.html
Grundsätzlich wären – rein finanziell betrachtet - ansonsten ja beide Varianten denkbar, wobei auf den ersten Blick scheinbar egal ist, ob der aufnehmende Verein das Gehalt des Spielers übernimmt, oder alternativ eine gleich hohe Leihgebühr an den verleihenden Verein bezahlt. Würde es sich so verhalten, würde man eigentlich immer die Variante wählen, dass der abgebende Verein das Gehalt weiterbezahlt, und dann eine Leihgebühr erhoben wird, die entweder niedriger, gleich hoch oder höher als das Gehalt des Spielers ist. In der Vertragsgestaltung wäre das jedenfalls erheblich einfacher.
Ein Grund, warum möglicherweise trotzdem eine Vertragsgestaltung gewählt wird, bei der der aufnehmende Verein das Gehalt des Spielers übernimmt, könnte eben die Steuer sein. Ich bin kein Steuerrechtler, aber zumindest bei inländischen Transfers wäre aus meiner Sicht schon plausibel, dass Umsatzsteuer abgeführt werden müsste für die Überlassung eines Rechts (meines Wissens ist hier nur Vermietung und Verpachtung ausgenommen). In diesem Fall wäre die Variante, dass das Gehalt weiter der verleihende Verein übernimmt, und stattdessen eine Leihgebühr verlangt, ein Nachteil.
Noch komplizierter verhält es sich wohl bei Transfers aus dem Ausland. Habe dazu diesen Link gefunden zu Leihen aus dem Ausland:
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/spielerleihe-ist-nicht-steuerpflichtig_idesk_PI20354_HI2194954.html
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Hanse-Loewe am 12.01.2023 um 11:38 Uhr bearbeitet
12.01.2023 - 11:59 Uhr
Zitat von Corleone60
Ich müsste nochmal genau im Arbeitsrecht wühlen um den Paragraphen zu finden, aber meines Wissens nach ist ein befristeter Arbeitsvertrag beim Entleiher also zb Bertrandt,Trenkwalder etc. ohne Sachgrund nicht möglich.
Das heißt, würde sich der Profifußball wie der normale Arbeitsmarkt beim Thema ANÜ verhalten, müsste Leuven Holzhauser unbefristet beschäftigen, was natürlich nicht der Fall ist.
Darum gehe ich davon aus, dass Leuven und Holzhauser das Arbeitsverhältnis für 6 Monate ruhen lassen.
Ich müsste nochmal genau im Arbeitsrecht wühlen um den Paragraphen zu finden, aber meines Wissens nach ist ein befristeter Arbeitsvertrag beim Entleiher also zb Bertrandt,Trenkwalder etc. ohne Sachgrund nicht möglich.
Das heißt, würde sich der Profifußball wie der normale Arbeitsmarkt beim Thema ANÜ verhalten, müsste Leuven Holzhauser unbefristet beschäftigen, was natürlich nicht der Fall ist.
Darum gehe ich davon aus, dass Leuven und Holzhauser das Arbeitsverhältnis für 6 Monate ruhen lassen.
Gorenzel meinte doch auch in irgendeinem Artikel, dass er einen solchen Vertrag zwischen Spieler und "Stammverein" bei einem Leihgeschäft benötigt. Weiß jetzt nur nicht mehr wie er ihn genannt hat
Aussetzungsvertrag oder so in die Richtung
12.01.2023 - 12:20 Uhr
Zitat von 1860GWS
Gorenzel meinte doch auch in irgendeinem Artikel, dass er einen solchen Vertrag zwischen Spieler und "Stammverein" bei einem Leihgeschäft benötigt. Weiß jetzt nur nicht mehr wie er ihn genannt hat
Aussetzungsvertrag oder so in die Richtung
Zitat von Corleone60
Ich müsste nochmal genau im Arbeitsrecht wühlen um den Paragraphen zu finden, aber meines Wissens nach ist ein befristeter Arbeitsvertrag beim Entleiher also zb Bertrandt,Trenkwalder etc. ohne Sachgrund nicht möglich.
Das heißt, würde sich der Profifußball wie der normale Arbeitsmarkt beim Thema ANÜ verhalten, müsste Leuven Holzhauser unbefristet beschäftigen, was natürlich nicht der Fall ist.
Darum gehe ich davon aus, dass Leuven und Holzhauser das Arbeitsverhältnis für 6 Monate ruhen lassen.
Ich müsste nochmal genau im Arbeitsrecht wühlen um den Paragraphen zu finden, aber meines Wissens nach ist ein befristeter Arbeitsvertrag beim Entleiher also zb Bertrandt,Trenkwalder etc. ohne Sachgrund nicht möglich.
Das heißt, würde sich der Profifußball wie der normale Arbeitsmarkt beim Thema ANÜ verhalten, müsste Leuven Holzhauser unbefristet beschäftigen, was natürlich nicht der Fall ist.
Darum gehe ich davon aus, dass Leuven und Holzhauser das Arbeitsverhältnis für 6 Monate ruhen lassen.
Gorenzel meinte doch auch in irgendeinem Artikel, dass er einen solchen Vertrag zwischen Spieler und "Stammverein" bei einem Leihgeschäft benötigt. Weiß jetzt nur nicht mehr wie er ihn genannt hat
Aussetzungsvertrag oder so in die Richtung
Stimmt, hat er so gesagt. Das würde auch in der Tat dafürsprechen, dass der abgebende Verein maximal noch einen Teil des Gehalts des Spielers zahlt.
12.01.2023 - 13:01 Uhr
Zitat von Hanse-Loewe
Stimmt, hat er so gesagt. Das würde auch in der Tat dafürsprechen, dass der abgebende Verein maximal noch einen Teil des Gehalts des Spielers zahlt.
Zitat von 1860GWS
Gorenzel meinte doch auch in irgendeinem Artikel, dass er einen solchen Vertrag zwischen Spieler und "Stammverein" bei einem Leihgeschäft benötigt. Weiß jetzt nur nicht mehr wie er ihn genannt hat
Aussetzungsvertrag oder so in die Richtung
Zitat von Corleone60
Ich müsste nochmal genau im Arbeitsrecht wühlen um den Paragraphen zu finden, aber meines Wissens nach ist ein befristeter Arbeitsvertrag beim Entleiher also zb Bertrandt,Trenkwalder etc. ohne Sachgrund nicht möglich.
Das heißt, würde sich der Profifußball wie der normale Arbeitsmarkt beim Thema ANÜ verhalten, müsste Leuven Holzhauser unbefristet beschäftigen, was natürlich nicht der Fall ist.
Darum gehe ich davon aus, dass Leuven und Holzhauser das Arbeitsverhältnis für 6 Monate ruhen lassen.
Ich müsste nochmal genau im Arbeitsrecht wühlen um den Paragraphen zu finden, aber meines Wissens nach ist ein befristeter Arbeitsvertrag beim Entleiher also zb Bertrandt,Trenkwalder etc. ohne Sachgrund nicht möglich.
Das heißt, würde sich der Profifußball wie der normale Arbeitsmarkt beim Thema ANÜ verhalten, müsste Leuven Holzhauser unbefristet beschäftigen, was natürlich nicht der Fall ist.
Darum gehe ich davon aus, dass Leuven und Holzhauser das Arbeitsverhältnis für 6 Monate ruhen lassen.
Gorenzel meinte doch auch in irgendeinem Artikel, dass er einen solchen Vertrag zwischen Spieler und "Stammverein" bei einem Leihgeschäft benötigt. Weiß jetzt nur nicht mehr wie er ihn genannt hat
Aussetzungsvertrag oder so in die Richtung
Stimmt, hat er so gesagt. Das würde auch in der Tat dafürsprechen, dass der abgebende Verein maximal noch einen Teil des Gehalts des Spielers zahlt.
Stimmt und dass ist ja leicht vertraglich zu vereinbaren. z.B. mit einem Passus, dass der Spieler während des Aussetzens des normalen Vertrags, XX % des normalen Gehalts bezieht.
Die restlichen XX % zahlt halt dann der aufnehmende Verein
12.01.2023 - 15:48 Uhr
Wann wurde eigentlich der Medizincheck durchgeführt? Am Mittwochmorgen? Hab in der Presse nichts dazu gefunden.
12.01.2023 - 17:50 Uhr
Zitat von 1860GWS
Stimmt und dass ist ja leicht vertraglich zu vereinbaren. z.B. mit einem Passus, dass der Spieler während des Aussetzens des normalen Vertrags, XX % des normalen Gehalts bezieht.
Die restlichen XX % zahlt halt dann der aufnehmende Verein
Zitat von Hanse-Loewe
Stimmt, hat er so gesagt. Das würde auch in der Tat dafürsprechen, dass der abgebende Verein maximal noch einen Teil des Gehalts des Spielers zahlt.
Zitat von 1860GWS
Gorenzel meinte doch auch in irgendeinem Artikel, dass er einen solchen Vertrag zwischen Spieler und "Stammverein" bei einem Leihgeschäft benötigt. Weiß jetzt nur nicht mehr wie er ihn genannt hat
Aussetzungsvertrag oder so in die Richtung
Zitat von Corleone60
Ich müsste nochmal genau im Arbeitsrecht wühlen um den Paragraphen zu finden, aber meines Wissens nach ist ein befristeter Arbeitsvertrag beim Entleiher also zb Bertrandt,Trenkwalder etc. ohne Sachgrund nicht möglich.
Das heißt, würde sich der Profifußball wie der normale Arbeitsmarkt beim Thema ANÜ verhalten, müsste Leuven Holzhauser unbefristet beschäftigen, was natürlich nicht der Fall ist.
Darum gehe ich davon aus, dass Leuven und Holzhauser das Arbeitsverhältnis für 6 Monate ruhen lassen.
Ich müsste nochmal genau im Arbeitsrecht wühlen um den Paragraphen zu finden, aber meines Wissens nach ist ein befristeter Arbeitsvertrag beim Entleiher also zb Bertrandt,Trenkwalder etc. ohne Sachgrund nicht möglich.
Das heißt, würde sich der Profifußball wie der normale Arbeitsmarkt beim Thema ANÜ verhalten, müsste Leuven Holzhauser unbefristet beschäftigen, was natürlich nicht der Fall ist.
Darum gehe ich davon aus, dass Leuven und Holzhauser das Arbeitsverhältnis für 6 Monate ruhen lassen.
Gorenzel meinte doch auch in irgendeinem Artikel, dass er einen solchen Vertrag zwischen Spieler und "Stammverein" bei einem Leihgeschäft benötigt. Weiß jetzt nur nicht mehr wie er ihn genannt hat
Aussetzungsvertrag oder so in die Richtung
Stimmt, hat er so gesagt. Das würde auch in der Tat dafürsprechen, dass der abgebende Verein maximal noch einen Teil des Gehalts des Spielers zahlt.
Stimmt und dass ist ja leicht vertraglich zu vereinbaren. z.B. mit einem Passus, dass der Spieler während des Aussetzens des normalen Vertrags, XX % des normalen Gehalts bezieht.
Die restlichen XX % zahlt halt dann der aufnehmende Verein
Es gibt da die verschiedensten Konstellationen und Konstrukte - und die sind auch teilweise je nach Land unterschiedlich und werden in den ersten beiden Ligen dann auch durchaus richtig kompliziert (Stichwort Leihe außerhalb EU).
Konkret ist es aber bei finanzschwachen Vereinen meistens so, dass das aufnehmende Verein einen Großteil des Gehalts übernimmt (respektive einen bestimmten Teil) und der andere Teil ruht in dieser Zeit, sodass der abgebende Verein sich Kosten spart. Dieses Konstrukt kommt beispielsweise dann zum Einsatz, wenn der Spieler für Spielpraxis sogar bereit ist, auf Gehalt zu verzichten. Es gibt aber auch Konstrukte, da wird zusätzlich eine gehörige Leihgebühr fällig und das Gehalt wird vollends übernommen (Topspieler, der für ein halbes Jahr dringend benötigt wird). Den potenziellen Varianten sind da kaum Grenzen gesetzt und Klauseln in fast jeder erdenklichen Form möglich. Der FC Bayern hat auch schon andere Vereine für Leihen bezahlt und das Gehalt großteils weiter bezahlt, wobei sich die Summe bei Nichteinsatz drastisch verringerte. Ein Batista-Maier ist jetzt beispielsweise auch zu keinerlei Abstrichen bereit gewesen, sodass Dresden und Verl eine Teilzahlung vereinbaren mussten.
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