| Geburtsdatum | 07.04.1993 |
|---|---|
| Alter | 33 |
| Nat. |
Italien |
| Größe | 1,80m |
| Vertrag bis | - |
| Position | Linksaußen |
| Fuß | rechts |
| Akt. Verein | SC Freiburg |
Leistungsdaten: 26/27
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 3 | - | 1 | ||
![]() | UECL Quali | 2 | - | 1 | |
![]() | DFB-Pokal | 1 | - | - | |
Vincenzo Grifo [32]
06.01.2019 - 12:26 Uhr
06.06.2020 - 15:08 Uhr
Zitat von bvbnullneunM
SC Freiburgs Vincenzo Grifo hat für unsere Transfermarkt-Tipprunde seinen Experten-Tipp für den 30. Spieltag abgegeben. Der 27-Jährige tippt auf einen Sieg seiner Mannschaft gegen den Viertplatzierten Borussia Mönchengladbach. Freiburg, aktuell auf Rang acht, würde im Falle eines Sieges zwei Punkte auf die TSG 1899 Hoffenheim gut machen, die, so tippt Grifo, nur einem Remis gegen Fortuna Düsseldorf erreicht.
Also Freiburg-Gladbach hat er schon richtig getippt!
08.06.2020 - 11:37 Uhr
Vincenzo Grifo kennt seine Pappenheimer. Am 30. Bundesliga-Spieltag sammelte der Freiburger Flügelstürmer in der Transfermarkt-Tipprunde 38 Punkte – vor allem dank der Spiele seines aktuellen bzw. seiner bisherigen Vereine. Zweimal traf der in Pforzheim geborene Italiener das exakte Ergebnis, ausgerechnet einmal im Duell seines SC Freiburg mit Ex-Klub Borussia Mönchengladbach (1:0) und beim Auswärtsremis (2:2 in Düsseldorf) der TSG Hoffenheim, wo Grifo einst den Sprung aus dem Nachwuchs zu den Profis schaffte (alle Tipps von Grifo mit Auswertung).
14.06.2020 - 10:16 Uhr
Vincenzo Grifo kann aktuell auf eine ganz passable Serie hinweisen, in den letzten 7 Spielen kommt er auf ebensoviele Scorer, 1 Tor und 6 Assists. In den Spielen, in denen für Freiburg ein Tor gefallen ist, war er immer mindestens an einem beteiligt. Leider ist er gelegentlich auch bei den Highlights der Gegner, wie gestern gesehen, beteiligt. Zumindest offensiv kann er jetzt wieder an seine besten Zeiten in Freiburg anknüpfen. Aber man sieht auch, warum es sowohl in Gladbach als auch in Hoffenheim Vorbehalte gegen ihn gegeben hat.
17.06.2020 - 00:18 Uhr
"Grüße gehen raus an Pforzheim 75177"
Seine Freistöße sind einfahc ne Waffe.
Seine Freistöße sind einfahc ne Waffe.
17.06.2020 - 06:25 Uhr
Seit der Rückrunde zurück zur alten Stärke
Dieser Beitrag wurde zuletzt von MiSch72 am 17.06.2020 um 06:25 Uhr bearbeitet
17.06.2020 - 07:46 Uhr
Bemerkenswert sind seine Beteiligungen an Treffern... auch wenn er Schwächen im Defensivspiel hat, darf man ihn alleine aus dem Grund nicht herausnehmen. Grifo ist auf jeden Fall wieder deutlich mehr am Spiel beteiligt und es zeigt sich wie bei Sallai - kommen die Spieler regelmäßig zum Einsatz steigert sich auch die Formkurve.
17.06.2020 - 08:40 Uhr
Grifo ist bockstark zur Zeit. Schon in Frankfurt offensiv saustark, auch die Vorbereitung von Lienharts Nicht-Treffer in Wolfsburg, jetzt der Freistoß. Auch defensiv finde ich ihn zur Zeit ziemlich stark, geht auch sehr weite Wege. Jetzt bin ich total happy, dass er wieder da ist. Mit mindestens Grifo, Sallai und Kwon sind wir auf den Außen top aufgestellt für die neue Saison.
08.09.2020 - 12:37 Uhr
Vince seit heute in wasserstoffblond unterwegs
(Quelle: Instagram)
Für nicht Sky-Abonnenten dann im verpixelten Livestream wenigstens besser zu erkennen...
(Quelle: Instagram) Für nicht Sky-Abonnenten dann im verpixelten Livestream wenigstens besser zu erkennen...
23.09.2020 - 18:02 Uhr
Der Wechsel von Vinzenco Grifo von Hoffenheim nach Freiburg hat es in die Fachzeitschrift „Sport und Recht“ (SpuRt) geschafft (Heft Nr. 5/2020, ab Seite 247). Damit gibt es ziemlich genau ein Jahr nach dem Aufsehen erregenden Wechsel bzw. der mit dem Wechsel vereinbarten Sperre erstmals eine ausführliche rechtliche Einordnung der Vereinbarung.
In dem Rechtsaufsatz wird dargelegt, dass die von Hoffenheim geforderte und von Freiburg akzeptierte Klausel nichtig, nach Auffassung des Verfassers sogar rechtswidrig war. Der Fall ist der erste, in dem bei vollständigem Vereinswechsel eine Sperre vereinbart wurde.
Es wird dargelegt, dass die Klausel nicht durch ein Weisungsrecht gerechtfertigt ist. Zusammengefasst besteht das Weisungsrecht nur zwischen dem jeweils aktuellen Arbeitgeber und dem Spieler. Folglich konnten die Vereine für den Spieltag 15.09.2019 (SCF – TSG) keine wirksame Sperre von Vinzenco Grifo vereinbaren, die sich aus einem Weisungsrecht rechtfertigen lässt, denn über das Weisungsverhältnis „Freiburg – Grifo“ hätte Hoffenheim nicht (mit)bestimmen können oder dürfen. Hoffenheims Weisungsrecht war mit deren Vertrag beendet.
Der SC wäre verpflichtet gewesen, sein Weisungsrecht nach sachlichen Kriterien auszuüben. Das wurde aber nicht gemacht, weil eine Forderung des ehemaligen Arbeitgebers umgesetzt wurde. Damit lag auch keine ordnungsgemäße Weisung durch den SC Freiburg vor.
Mangels wirksamer Weisung führt die Vereinbarung zu einem Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit von Vinzenco Grifo. Ein solcher Eingriff ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell nicht zulässig, also auch nicht für einen einzigen Spieltag. Es wird erklärt, dass es nur eine legale Ausnahme für die Einschränkung der Berufsausübung gibt: ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Die Voraussetzungen für diese Ausnahme liegen im Fall von Vinzenco Grifo aber nicht vor, wie weiter beschrieben wird.
Damit bleibt es dabei, dass die Sperre ein unerlaubter Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit von Vinzenco Grifo war. Die TSG Hoffenheim hätte die Klausel nicht verlangen dürfen, aber der SC Freiburg hätte ihn auch nicht aufgrund der Sperrklausel am 15.09.2019 aus dem Kader nehmen dürfen.
Der Aufsatz ist nur mit einem Abonnement beim Verlag C.H. Beck aufrufbar.
In dem Rechtsaufsatz wird dargelegt, dass die von Hoffenheim geforderte und von Freiburg akzeptierte Klausel nichtig, nach Auffassung des Verfassers sogar rechtswidrig war. Der Fall ist der erste, in dem bei vollständigem Vereinswechsel eine Sperre vereinbart wurde.
Es wird dargelegt, dass die Klausel nicht durch ein Weisungsrecht gerechtfertigt ist. Zusammengefasst besteht das Weisungsrecht nur zwischen dem jeweils aktuellen Arbeitgeber und dem Spieler. Folglich konnten die Vereine für den Spieltag 15.09.2019 (SCF – TSG) keine wirksame Sperre von Vinzenco Grifo vereinbaren, die sich aus einem Weisungsrecht rechtfertigen lässt, denn über das Weisungsverhältnis „Freiburg – Grifo“ hätte Hoffenheim nicht (mit)bestimmen können oder dürfen. Hoffenheims Weisungsrecht war mit deren Vertrag beendet.
Der SC wäre verpflichtet gewesen, sein Weisungsrecht nach sachlichen Kriterien auszuüben. Das wurde aber nicht gemacht, weil eine Forderung des ehemaligen Arbeitgebers umgesetzt wurde. Damit lag auch keine ordnungsgemäße Weisung durch den SC Freiburg vor.
Mangels wirksamer Weisung führt die Vereinbarung zu einem Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit von Vinzenco Grifo. Ein solcher Eingriff ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell nicht zulässig, also auch nicht für einen einzigen Spieltag. Es wird erklärt, dass es nur eine legale Ausnahme für die Einschränkung der Berufsausübung gibt: ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Die Voraussetzungen für diese Ausnahme liegen im Fall von Vinzenco Grifo aber nicht vor, wie weiter beschrieben wird.
Damit bleibt es dabei, dass die Sperre ein unerlaubter Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit von Vinzenco Grifo war. Die TSG Hoffenheim hätte die Klausel nicht verlangen dürfen, aber der SC Freiburg hätte ihn auch nicht aufgrund der Sperrklausel am 15.09.2019 aus dem Kader nehmen dürfen.
Der Aufsatz ist nur mit einem Abonnement beim Verlag C.H. Beck aufrufbar.
23.09.2020 - 18:09 Uhr
Zitat von BallSTREICHler
Der Wechsel von Vinzenco Grifo von Hoffenheim nach Freiburg hat es in die Fachzeitschrift „Sport und Recht“ (SpuRt) geschafft (Heft Nr. 5/2020, ab Seite 247). Damit gibt es ziemlich genau ein Jahr nach dem Aufsehen erregenden Wechsel bzw. der mit dem Wechsel vereinbarten Sperre erstmals eine ausführliche rechtliche Einordnung der Vereinbarung.
In dem Rechtsaufsatz wird dargelegt, dass die von Hoffenheim geforderte und von Freiburg akzeptierte Klausel nichtig, nach Auffassung des Verfassers sogar rechtswidrig war. Der Fall ist der erste, in dem bei vollständigem Vereinswechsel eine Sperre vereinbart wurde.
Es wird dargelegt, dass die Klausel nicht durch ein Weisungsrecht gerechtfertigt ist. Zusammengefasst besteht das Weisungsrecht nur zwischen dem jeweils aktuellen Arbeitgeber und dem Spieler. Folglich konnten die Vereine für den Spieltag 15.09.2019 (SCF – TSG) keine wirksame Sperre von Vinzenco Grifo vereinbaren, die sich aus einem Weisungsrecht rechtfertigen lässt, denn über das Weisungsverhältnis „Freiburg – Grifo“ hätte Hoffenheim nicht (mit)bestimmen können oder dürfen. Hoffenheims Weisungsrecht war mit deren Vertrag beendet.
Der SC wäre verpflichtet gewesen, sein Weisungsrecht nach sachlichen Kriterien auszuüben. Das wurde aber nicht gemacht, weil eine Forderung des ehemaligen Arbeitgebers umgesetzt wurde. Damit lag auch keine ordnungsgemäße Weisung durch den SC Freiburg vor.
Mangels wirksamer Weisung führt die Vereinbarung zu einem Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit von Vinzenco Grifo. Ein solcher Eingriff ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell nicht zulässig, also auch nicht für einen einzigen Spieltag. Es wird erklärt, dass es nur eine legale Ausnahme für die Einschränkung der Berufsausübung gibt: ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Die Voraussetzungen für diese Ausnahme liegen im Fall von Vinzenco Grifo aber nicht vor, wie weiter beschrieben wird.
Damit bleibt es dabei, dass die Sperre ein unerlaubter Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit von Vinzenco Grifo war. Die TSG Hoffenheim hätte die Klausel nicht verlangen dürfen, aber der SC Freiburg hätte ihn auch nicht aufgrund der Sperrklausel am 15.09.2019 aus dem Kader nehmen dürfen.
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Der Wechsel von Vinzenco Grifo von Hoffenheim nach Freiburg hat es in die Fachzeitschrift „Sport und Recht“ (SpuRt) geschafft (Heft Nr. 5/2020, ab Seite 247). Damit gibt es ziemlich genau ein Jahr nach dem Aufsehen erregenden Wechsel bzw. der mit dem Wechsel vereinbarten Sperre erstmals eine ausführliche rechtliche Einordnung der Vereinbarung.
In dem Rechtsaufsatz wird dargelegt, dass die von Hoffenheim geforderte und von Freiburg akzeptierte Klausel nichtig, nach Auffassung des Verfassers sogar rechtswidrig war. Der Fall ist der erste, in dem bei vollständigem Vereinswechsel eine Sperre vereinbart wurde.
Es wird dargelegt, dass die Klausel nicht durch ein Weisungsrecht gerechtfertigt ist. Zusammengefasst besteht das Weisungsrecht nur zwischen dem jeweils aktuellen Arbeitgeber und dem Spieler. Folglich konnten die Vereine für den Spieltag 15.09.2019 (SCF – TSG) keine wirksame Sperre von Vinzenco Grifo vereinbaren, die sich aus einem Weisungsrecht rechtfertigen lässt, denn über das Weisungsverhältnis „Freiburg – Grifo“ hätte Hoffenheim nicht (mit)bestimmen können oder dürfen. Hoffenheims Weisungsrecht war mit deren Vertrag beendet.
Der SC wäre verpflichtet gewesen, sein Weisungsrecht nach sachlichen Kriterien auszuüben. Das wurde aber nicht gemacht, weil eine Forderung des ehemaligen Arbeitgebers umgesetzt wurde. Damit lag auch keine ordnungsgemäße Weisung durch den SC Freiburg vor.
Mangels wirksamer Weisung führt die Vereinbarung zu einem Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit von Vinzenco Grifo. Ein solcher Eingriff ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell nicht zulässig, also auch nicht für einen einzigen Spieltag. Es wird erklärt, dass es nur eine legale Ausnahme für die Einschränkung der Berufsausübung gibt: ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Die Voraussetzungen für diese Ausnahme liegen im Fall von Vinzenco Grifo aber nicht vor, wie weiter beschrieben wird.
Damit bleibt es dabei, dass die Sperre ein unerlaubter Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit von Vinzenco Grifo war. Die TSG Hoffenheim hätte die Klausel nicht verlangen dürfen, aber der SC Freiburg hätte ihn auch nicht aufgrund der Sperrklausel am 15.09.2019 aus dem Kader nehmen dürfen.
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Interessant, dachte ich damals schon.
Der Aspekt, dass der SC das auch nicht hätte machen dürfen ist aber interessant. Ich gehe mal davon aus, dass man mit Vince gesprochen hat, als SC wusste man ja sicherlich auch, dass die Klausel per se BS ist.. sollte man vorher hingegangen sein und gesagt haben "Vince, wenn du spielen willst machen wir das, der Ruhe wegen würden wir dich aber gern rausnehmen", und der dann sagt "jopp, geht klar SC, machen wir das so", wäre man zumindest aus der SC-Verantwortung raus.
Klagen müsste dagegen aber vermutlich Vince und ohne Klage verläuft sich das ohnehin. Bzw verlief sich schon lang. Aber ganz komische Situation: Vince hätte klagen können und damit den SC (und Hoffenheim) verklagen. Den Arbeitgeber verklagen ist wiederum.. naja.. selten vorteilhaft für die weitere Anstellung. Dadurch indirekter Zwang, der Klausel einfach zuzustimmen. Dadurch wieder ein Problem.
Was meinen die Juristen?
Dass wir Hoffenheim einfach so 3-0 gebätscht haben, auch ohne Grifo, macht die Sache natürlich viel schöner.
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