| Geburtsdatum | 21.09.1996 |
|---|---|
| Alter | 29 |
| Nat. |
Deutschland |
| Größe | 1,86m |
| Vertrag bis | 30.06.2028 |
| Position | Innenverteidiger |
| Fuß | beidfüßig |
| Akt. Verein | AS Monaco |
Leistungsdaten: 26/27
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 1 | - | - | ||
![]() | Ligue 1 | 1 | - | - | |
![]() | UECL Quali | - | - | - | |
#20 Thilo Kehrer
14.07.2015 - 19:04 Uhr
20.07.2015 - 13:12 Uhr
Ist es den unentschuldigt wenn der Vetrag ungültig ist, bzw. laut Fifa am 30.06.2015 auslief?
ändert zwar nix dran das ich es undankbar und asi finde wenn er aufgrund einer gesetzeslücke so einen abgang "erzwingt", aber im recht dürfte er dann sein... zumindest irgendwie...
ändert zwar nix dran das ich es undankbar und asi finde wenn er aufgrund einer gesetzeslücke so einen abgang "erzwingt", aber im recht dürfte er dann sein... zumindest irgendwie...
20.07.2015 - 13:15 Uhr
Zitat von Ombre_van_Balbo_04
Ist es den unentschuldigt wenn der Vetrag ungültig ist, bzw. laut Fifa am 30.06.2015 auslief?
ändert zwar nix dran das ich es undankbar und asi finde wenn er aufgrund einer gesetzeslücke so einen abgang "erzwingt", aber im recht dürfte er dann sein... zumindest irgendwie...
Ist es den unentschuldigt wenn der Vetrag ungültig ist, bzw. laut Fifa am 30.06.2015 auslief?
ändert zwar nix dran das ich es undankbar und asi finde wenn er aufgrund einer gesetzeslücke so einen abgang "erzwingt", aber im recht dürfte er dann sein... zumindest irgendwie...
Die Frage ist doch, ob das überhaupt bewiesen ist. Von Beraterseite kann alles behauptet werden. Wir waren bei Goretzka auch der Meinung, dass seine AK gilt, Bochum war anderer Meinung.
Ich meine wenn das rechtlich zu 100% durch wäre, wäre der Wechsel doch längst offiziell.
20.07.2015 - 13:20 Uhr
Zitat von Ombre_van_Balbo_04
Ist es den unentschuldigt wenn der Vetrag ungültig ist, bzw. laut Fifa am 30.06.2015 auslief?
ändert zwar nix dran das ich es undankbar und asi finde wenn er aufgrund einer gesetzeslücke so einen abgang "erzwingt", aber im recht dürfte er dann sein... zumindest irgendwie...
Ist es den unentschuldigt wenn der Vetrag ungültig ist, bzw. laut Fifa am 30.06.2015 auslief?
ändert zwar nix dran das ich es undankbar und asi finde wenn er aufgrund einer gesetzeslücke so einen abgang "erzwingt", aber im recht dürfte er dann sein... zumindest irgendwie...
Laut DFL Regularien gilt der Vertrag, also ja, er fehlt (angeblich) unentschuldigt.
20.07.2015 - 13:29 Uhr
Zitat von MrSatan2
Die Frage ist doch, ob das überhaupt bewiesen ist. Von Beraterseite kann alles behauptet werden. Wir waren bei Goretzka auch der Meinung, dass seine AK gilt, Bochum war anderer Meinung.
Ich meine wenn das rechtlich zu 100% durch wäre, wäre der Wechsel doch längst offiziell.
Zitat von Ombre_van_Balbo_04
Ist es den unentschuldigt wenn der Vetrag ungültig ist, bzw. laut Fifa am 30.06.2015 auslief?
ändert zwar nix dran das ich es undankbar und asi finde wenn er aufgrund einer gesetzeslücke so einen abgang "erzwingt", aber im recht dürfte er dann sein... zumindest irgendwie...
Ist es den unentschuldigt wenn der Vetrag ungültig ist, bzw. laut Fifa am 30.06.2015 auslief?
ändert zwar nix dran das ich es undankbar und asi finde wenn er aufgrund einer gesetzeslücke so einen abgang "erzwingt", aber im recht dürfte er dann sein... zumindest irgendwie...
Die Frage ist doch, ob das überhaupt bewiesen ist. Von Beraterseite kann alles behauptet werden. Wir waren bei Goretzka auch der Meinung, dass seine AK gilt, Bochum war anderer Meinung.
Ich meine wenn das rechtlich zu 100% durch wäre, wäre der Wechsel doch längst offiziell.
Es muss nichts bewiesen werden, wenn Kehrer am 01.07.2012 im zarten Alter von 15 Jahren einen
4-Jahresvertrag bis zum 30.06.2016 bei uns unterschrieben hat, dann ist der gem. FIFA-Richtlinie §18 Absatz 2, bei einem beabsichtigten, frühzeitigen Wechsel ins Ausland, unwirksam.
Das steht dort eindeutig. 4-Jahresverträge für Spieler unter 18 Jahren sind dann unwirksam.
Die einzige Frage die sich stellt ist, ob so ein Vertrag, der innerhalb Deutschlands gültig ist, grundsätzlich seine Gültigkeit für Zahlungen verliert,die im Rahmen von Ausbildungsentschädigungen etc. ... unter dem Dach der FIFA fällig wären.
Eine spannende, Frage zu der mir im Moment kein passender Vergleichsfall präsent ist.
20.07.2015 - 13:34 Uhr
Unschön, dass er unentschuldigt nicht im Training dabei war. Aber ich hoffe dennoch, dass man den Schlusstrich mit einem positiven Ende für alle Seiten zieht.
Hoffentlich zieht sich das alles nicht lange.
Hoffentlich zieht sich das alles nicht lange.
20.07.2015 - 13:37 Uhr
Zitat von MeisterDerHerzen
Es muss nichts bewiesen werden, wenn Kehrer am 01.07.2012 im zarten Alter von 15 Jahren einen
4-Jahresvertrag bis zum 30.06.2016 bei uns unterschrieben hat, dann ist der gem. FIFA-Richtlinie §18 Absatz 2, bei einem beabsichtigten, frühzeitigen Wechsel ins Ausland, unwirksam.
Das steht dort eindeutig. 4-Jahresverträge für Spieler unter 18 Jahren sind dann unwirksam.
Die einzige Frage die sich stellt ist, ob so ein Vertrag, der innerhalb Deutschlands gültig ist, grundsätzlich seine Gültigkeit für Zahlungen verliert,die im Rahmen von Ausbildungsentschädigungen etc. ... unter dem Dach der FIFA fällig wären.
Eine spannende, Frage zu der mir im Moment kein passender Vergleichsfall präsent ist.
Zitat von MrSatan2
Die Frage ist doch, ob das überhaupt bewiesen ist. Von Beraterseite kann alles behauptet werden. Wir waren bei Goretzka auch der Meinung, dass seine AK gilt, Bochum war anderer Meinung.
Ich meine wenn das rechtlich zu 100% durch wäre, wäre der Wechsel doch längst offiziell.
Zitat von Ombre_van_Balbo_04
Ist es den unentschuldigt wenn der Vetrag ungültig ist, bzw. laut Fifa am 30.06.2015 auslief?
ändert zwar nix dran das ich es undankbar und asi finde wenn er aufgrund einer gesetzeslücke so einen abgang "erzwingt", aber im recht dürfte er dann sein... zumindest irgendwie...
Ist es den unentschuldigt wenn der Vetrag ungültig ist, bzw. laut Fifa am 30.06.2015 auslief?
ändert zwar nix dran das ich es undankbar und asi finde wenn er aufgrund einer gesetzeslücke so einen abgang "erzwingt", aber im recht dürfte er dann sein... zumindest irgendwie...
Die Frage ist doch, ob das überhaupt bewiesen ist. Von Beraterseite kann alles behauptet werden. Wir waren bei Goretzka auch der Meinung, dass seine AK gilt, Bochum war anderer Meinung.
Ich meine wenn das rechtlich zu 100% durch wäre, wäre der Wechsel doch längst offiziell.
Es muss nichts bewiesen werden, wenn Kehrer am 01.07.2012 im zarten Alter von 15 Jahren einen
4-Jahresvertrag bis zum 30.06.2016 bei uns unterschrieben hat, dann ist der gem. FIFA-Richtlinie §18 Absatz 2, bei einem beabsichtigten, frühzeitigen Wechsel ins Ausland, unwirksam.
Das steht dort eindeutig. 4-Jahresverträge für Spieler unter 18 Jahren sind dann unwirksam.
Die einzige Frage die sich stellt ist, ob so ein Vertrag, der innerhalb Deutschlands gültig ist, grundsätzlich seine Gültigkeit für Zahlungen verliert,die im Rahmen von Ausbildungsentschädigungen etc. ... unter dem Dach der FIFA fällig wären.
Eine spannende, Frage zu der mir im Moment kein passender Vergleichsfall präsent ist.
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass einem Profiverein solche Fehler einfach nicht passieren dürfen. Man müsste ja eigentlich meinen, dass die Leute bei uns im management die Regeln der Fifa kennen. Vorallem diese Regel, die relativ bekannt ist (ich habe schon mehrmals gehört, dass Jugendspieler u18 max 3 Jahresverträge bekommen). Da darf es dann einfach nicht passieren, dass ein Spieler einen ungültigen Vertrag bekommt!
20.07.2015 - 13:46 Uhr
Zitat von Jopsn
Laut DFL Regularien gilt der Vertrag, also ja, er fehlt (angeblich) unentschuldigt.
Zitat von Ombre_van_Balbo_04
Ist es den unentschuldigt wenn der Vetrag ungültig ist, bzw. laut Fifa am 30.06.2015 auslief?
ändert zwar nix dran das ich es undankbar und asi finde wenn er aufgrund einer gesetzeslücke so einen abgang "erzwingt", aber im recht dürfte er dann sein... zumindest irgendwie...
Ist es den unentschuldigt wenn der Vetrag ungültig ist, bzw. laut Fifa am 30.06.2015 auslief?
ändert zwar nix dran das ich es undankbar und asi finde wenn er aufgrund einer gesetzeslücke so einen abgang "erzwingt", aber im recht dürfte er dann sein... zumindest irgendwie...
Laut DFL Regularien gilt der Vertrag, also ja, er fehlt (angeblich) unentschuldigt.
Laut DFB gibt es unter §22 1. den gleichen Passus wie bei dem geposteten Fifa Link. Wenn der Vertrag also ungültig ist dann ebenfalls in Deutschland.
http://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/27993-06_Spielordnung.pdf
20.07.2015 - 13:46 Uhr
Zitat von OlinhotheKing
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass einem Profiverein solche Fehler einfach nicht passieren dürfen. Man müsste ja eigentlich meinen, dass die Leute bei uns im management die Regeln der Fifa kennen. Vorallem diese Regel, die relativ bekannt ist (ich habe schon mehrmals gehört, dass Jugendspieler u18 max 3 Jahresverträge bekommen). Da darf es dann einfach nicht passieren, dass ein Spieler einen ungültigen Vertrag bekommt!
Zitat von MeisterDerHerzen
Es muss nichts bewiesen werden, wenn Kehrer am 01.07.2012 im zarten Alter von 15 Jahren einen
4-Jahresvertrag bis zum 30.06.2016 bei uns unterschrieben hat, dann ist der gem. FIFA-Richtlinie §18 Absatz 2, bei einem beabsichtigten, frühzeitigen Wechsel ins Ausland, unwirksam.
Das steht dort eindeutig. 4-Jahresverträge für Spieler unter 18 Jahren sind dann unwirksam.
Die einzige Frage die sich stellt ist, ob so ein Vertrag, der innerhalb Deutschlands gültig ist, grundsätzlich seine Gültigkeit für Zahlungen verliert,die im Rahmen von Ausbildungsentschädigungen etc. ... unter dem Dach der FIFA fällig wären.
Eine spannende, Frage zu der mir im Moment kein passender Vergleichsfall präsent ist.
Zitat von MrSatan2
Die Frage ist doch, ob das überhaupt bewiesen ist. Von Beraterseite kann alles behauptet werden. Wir waren bei Goretzka auch der Meinung, dass seine AK gilt, Bochum war anderer Meinung.
Ich meine wenn das rechtlich zu 100% durch wäre, wäre der Wechsel doch längst offiziell.
Zitat von Ombre_van_Balbo_04
Ist es den unentschuldigt wenn der Vetrag ungültig ist, bzw. laut Fifa am 30.06.2015 auslief?
ändert zwar nix dran das ich es undankbar und asi finde wenn er aufgrund einer gesetzeslücke so einen abgang "erzwingt", aber im recht dürfte er dann sein... zumindest irgendwie...
Ist es den unentschuldigt wenn der Vetrag ungültig ist, bzw. laut Fifa am 30.06.2015 auslief?
ändert zwar nix dran das ich es undankbar und asi finde wenn er aufgrund einer gesetzeslücke so einen abgang "erzwingt", aber im recht dürfte er dann sein... zumindest irgendwie...
Die Frage ist doch, ob das überhaupt bewiesen ist. Von Beraterseite kann alles behauptet werden. Wir waren bei Goretzka auch der Meinung, dass seine AK gilt, Bochum war anderer Meinung.
Ich meine wenn das rechtlich zu 100% durch wäre, wäre der Wechsel doch längst offiziell.
Es muss nichts bewiesen werden, wenn Kehrer am 01.07.2012 im zarten Alter von 15 Jahren einen
4-Jahresvertrag bis zum 30.06.2016 bei uns unterschrieben hat, dann ist der gem. FIFA-Richtlinie §18 Absatz 2, bei einem beabsichtigten, frühzeitigen Wechsel ins Ausland, unwirksam.
Das steht dort eindeutig. 4-Jahresverträge für Spieler unter 18 Jahren sind dann unwirksam.
Die einzige Frage die sich stellt ist, ob so ein Vertrag, der innerhalb Deutschlands gültig ist, grundsätzlich seine Gültigkeit für Zahlungen verliert,die im Rahmen von Ausbildungsentschädigungen etc. ... unter dem Dach der FIFA fällig wären.
Eine spannende, Frage zu der mir im Moment kein passender Vergleichsfall präsent ist.
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass einem Profiverein solche Fehler einfach nicht passieren dürfen. Man müsste ja eigentlich meinen, dass die Leute bei uns im management die Regeln der Fifa kennen. Vorallem diese Regel, die relativ bekannt ist (ich habe schon mehrmals gehört, dass Jugendspieler u18 max 3 Jahresverträge bekommen). Da darf es dann einfach nicht passieren, dass ein Spieler einen ungültigen Vertrag bekommt!
Ich habe nichts anderes behauptet.
Die Frage nach der "Schuld", ist dabei von mir noch gar nicht angesprochen worden.
20.07.2015 - 13:59 Uhr
Zitat von OlinhotheKing
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass einem Profiverein solche Fehler einfach nicht passieren dürfen. Man müsste ja eigentlich meinen, dass die Leute bei uns im management die Regeln der Fifa kennen. Vorallem diese Regel, die relativ bekannt ist (ich habe schon mehrmals gehört, dass Jugendspieler u18 max 3 Jahresverträge bekommen). Da darf es dann einfach nicht passieren, dass ein Spieler einen ungültigen Vertrag bekommt!
Zitat von MeisterDerHerzen
Es muss nichts bewiesen werden, wenn Kehrer am 01.07.2012 im zarten Alter von 15 Jahren einen
4-Jahresvertrag bis zum 30.06.2016 bei uns unterschrieben hat, dann ist der gem. FIFA-Richtlinie §18 Absatz 2, bei einem beabsichtigten, frühzeitigen Wechsel ins Ausland, unwirksam.
Das steht dort eindeutig. 4-Jahresverträge für Spieler unter 18 Jahren sind dann unwirksam.
Die einzige Frage die sich stellt ist, ob so ein Vertrag, der innerhalb Deutschlands gültig ist, grundsätzlich seine Gültigkeit für Zahlungen verliert,die im Rahmen von Ausbildungsentschädigungen etc. ... unter dem Dach der FIFA fällig wären.
Eine spannende, Frage zu der mir im Moment kein passender Vergleichsfall präsent ist.
Zitat von MrSatan2
Die Frage ist doch, ob das überhaupt bewiesen ist. Von Beraterseite kann alles behauptet werden. Wir waren bei Goretzka auch der Meinung, dass seine AK gilt, Bochum war anderer Meinung.
Ich meine wenn das rechtlich zu 100% durch wäre, wäre der Wechsel doch längst offiziell.
Zitat von Ombre_van_Balbo_04
Ist es den unentschuldigt wenn der Vetrag ungültig ist, bzw. laut Fifa am 30.06.2015 auslief?
ändert zwar nix dran das ich es undankbar und asi finde wenn er aufgrund einer gesetzeslücke so einen abgang "erzwingt", aber im recht dürfte er dann sein... zumindest irgendwie...
Ist es den unentschuldigt wenn der Vetrag ungültig ist, bzw. laut Fifa am 30.06.2015 auslief?
ändert zwar nix dran das ich es undankbar und asi finde wenn er aufgrund einer gesetzeslücke so einen abgang "erzwingt", aber im recht dürfte er dann sein... zumindest irgendwie...
Die Frage ist doch, ob das überhaupt bewiesen ist. Von Beraterseite kann alles behauptet werden. Wir waren bei Goretzka auch der Meinung, dass seine AK gilt, Bochum war anderer Meinung.
Ich meine wenn das rechtlich zu 100% durch wäre, wäre der Wechsel doch längst offiziell.
Es muss nichts bewiesen werden, wenn Kehrer am 01.07.2012 im zarten Alter von 15 Jahren einen
4-Jahresvertrag bis zum 30.06.2016 bei uns unterschrieben hat, dann ist der gem. FIFA-Richtlinie §18 Absatz 2, bei einem beabsichtigten, frühzeitigen Wechsel ins Ausland, unwirksam.
Das steht dort eindeutig. 4-Jahresverträge für Spieler unter 18 Jahren sind dann unwirksam.
Die einzige Frage die sich stellt ist, ob so ein Vertrag, der innerhalb Deutschlands gültig ist, grundsätzlich seine Gültigkeit für Zahlungen verliert,die im Rahmen von Ausbildungsentschädigungen etc. ... unter dem Dach der FIFA fällig wären.
Eine spannende, Frage zu der mir im Moment kein passender Vergleichsfall präsent ist.
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass einem Profiverein solche Fehler einfach nicht passieren dürfen. Man müsste ja eigentlich meinen, dass die Leute bei uns im management die Regeln der Fifa kennen. Vorallem diese Regel, die relativ bekannt ist (ich habe schon mehrmals gehört, dass Jugendspieler u18 max 3 Jahresverträge bekommen). Da darf es dann einfach nicht passieren, dass ein Spieler einen ungültigen Vertrag bekommt!
Hat er ja nicht! Er hat einen gültigen & rechtskräftigen Vertrag nach deutschem Recht. Und wenn er wollen würde, dürfte er ohne weitere Vertragsverlängerung auch bleiben.
Nur für Wechsel ins Ausland scheint der Vertrag nichtig.
Der Verein hat alles versucht mit Kehrer zu verlängern, da dieser aber nicht wollte, hat man sich die Option die laut Medien im Vertrag verankert war, den Vertrag um 1 Jahr zu verlängern, gezogen.
Ich mache dem Verein da keinen Vorwurf.
Wir haben ihm mit 15 einen Vertrag mit maximaler Laufzeit plus Option für Vereinsseite gegeben, mehr war nicht rauszuholen und es war auch nicht abzusehen, dass Kehrer, als Kapitän so undankbar und unrühmlich abhauen will, ohne dem Verein etwas im Profibereich zurückzuzahlen.
Man wird sicherlich seit mindestens einem Jahr versucht haben ihm einem international rechtskräftigen neuen Profivertrag mit Startlaufzeit zum 18. Lebensjahr zu geben.
Ich bin etwas enttäuscht von unserer Kapitänauswahl in der Jugend. Aydogan wechselt als Kapitän der u17 zu den Zecken und nun Kehrer als Kapitän der u19 wohl zu Inter. Und da spricht Norbert Elgert von einer charakterlich vorbildlichen Weiterentwicklung von Kehrer? Naja also ich sehe das aber mal komplett anders. Vielleicht meinte er allerdings nur auf dem Spielfeld. Abseits des Platzes sieht das aktuell nicht nach der feinen englischen Art aus!
20.07.2015 - 14:00 Uhr
Zitat von hoschi1980
(…)
Laut DFB gibt es unter §22 1. den gleichen Passus wie bei dem geposteten Fifa Link. Wenn der Vertrag also ungültig ist dann ebenfalls in Deutschland.
http://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/27993-06_Spielordnung.pdf
(…)
Laut DFB gibt es unter §22 1. den gleichen Passus wie bei dem geposteten Fifa Link. Wenn der Vertrag also ungültig ist dann ebenfalls in Deutschland.
http://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/27993-06_Spielordnung.pdf
Sorry, dass ich hier Erbsen zählen muss, aber wenn überhaupt, dann ist der Vertrag nach DFB/DFL Regularien ungültig. In Deutschland besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit, damit ist dieser auch ein gültiger Arbeitsvertrag nach deutschem Recht (wenn er gegen sonst keine Regeln verstößt).
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