| Geburtsdatum | 17.08.1969 |
|---|---|
| Alter | 57 |
| Nat. |
Deutschland |
| Funktion | Trainer |
| Akt. Verein | Vereinslos |
Markus Gisdol [Trainer]
18.11.2019 - 18:23 Uhr
08.10.2020 - 22:07 Uhr
Zitat von Saphirflug
Weil es schlicht nicht geht. Dies ist Rechtlich unzulässig. Bei befristeten Arbeitsverträgen scheidet eine Kündigung nach §622 regelmäßig aus.
Eine Entlassung schließt eine Kündigung nicht aus, dass ist richtig, aber das Gesetz schließt eine Kündigung aus, da eben kein Relevanter Kündigungsgrund vorliegt. Erfolglosigkeit ist kein Kündigungsgrund.
Kündigungsgründe sind lediglich Sportlicher Abstieg einer Mannschaft, Mangelnde Eignung (fehlende Trainerlizenz zb. oder schwere Verfehlungen des Trainers)
Ansonsten hat der Verein keine Handhabe den Trainer zu kündigen.
Eine ordentliche Kündigung kann nur bei Unbefristeten Verträgen ausgesprochen werden, was im Trainer und Spielergeschäft nicht zulässig ist.
Dadurch haben beide Vertragsparteien die Gewissheit, dass der Vertrag nicht einseitig beendet werden kann.
Wenn der Verein die Möglichkeit hätte zu Kündigen, warum sollte er dann Zugeständnisse machen? Wofür? Das macht doch gar keinen Sinn...
Die Quelle mag 13 Jahre sein, aber Vertragsrecht hat sich kaum geändert...
Auch in den Statuten des DFB steht dies so drin, welche Trainer und Spieler ähnlich handhaben
Die Klausel ist gut und sorgt dafür, dass die Vertragslänge unerheblich wird.
https://rechtsanwalt-mieschala.de/kuendigung-befristeter-arbeitsvertrag/#:~:text=Gesetzlich%20ist%20keine%20ordentliche%20K%C3%BCndigung,einer%20Frist%20beenden%20zu%20wollen.
Edith: Macht ja auch Logischerweise Sinn, sonst könnte auch der Trainer jederzeit Kündigen und die Verträge wären nur Schall und Rauch.
Selbiges gilt auch für die Spieler, denn dann gäbs ja keine Transferstreiks, weil sie ja nur Kündigen bräuchten.
Weil es schlicht nicht geht. Dies ist Rechtlich unzulässig. Bei befristeten Arbeitsverträgen scheidet eine Kündigung nach §622 regelmäßig aus.
Eine Entlassung schließt eine Kündigung nicht aus, dass ist richtig, aber das Gesetz schließt eine Kündigung aus, da eben kein Relevanter Kündigungsgrund vorliegt. Erfolglosigkeit ist kein Kündigungsgrund.
Kündigungsgründe sind lediglich Sportlicher Abstieg einer Mannschaft, Mangelnde Eignung (fehlende Trainerlizenz zb. oder schwere Verfehlungen des Trainers)
Ansonsten hat der Verein keine Handhabe den Trainer zu kündigen.
Eine ordentliche Kündigung kann nur bei Unbefristeten Verträgen ausgesprochen werden, was im Trainer und Spielergeschäft nicht zulässig ist.
Dadurch haben beide Vertragsparteien die Gewissheit, dass der Vertrag nicht einseitig beendet werden kann.
Wenn der Verein die Möglichkeit hätte zu Kündigen, warum sollte er dann Zugeständnisse machen? Wofür? Das macht doch gar keinen Sinn...
Die Quelle mag 13 Jahre sein, aber Vertragsrecht hat sich kaum geändert...
Auch in den Statuten des DFB steht dies so drin, welche Trainer und Spieler ähnlich handhaben
Die Klausel ist gut und sorgt dafür, dass die Vertragslänge unerheblich wird.
https://rechtsanwalt-mieschala.de/kuendigung-befristeter-arbeitsvertrag/#:~:text=Gesetzlich%20ist%20keine%20ordentliche%20K%C3%BCndigung,einer%20Frist%20beenden%20zu%20wollen.
Edith: Macht ja auch Logischerweise Sinn, sonst könnte auch der Trainer jederzeit Kündigen und die Verträge wären nur Schall und Rauch.
Selbiges gilt auch für die Spieler, denn dann gäbs ja keine Transferstreiks, weil sie ja nur Kündigen bräuchten.
Ja, "aufgrund Erfolgslosigkeit" war in meinem ersten Passus falsch. Nur, dass durch den Abschluss eines befristeten Vertrages die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung sowie einer betriebsbedingten Kündigung entfällt, scheint im unten zitierten Teil des Sportrechtsblogs anders ausgelegt zu werden.
Mein Einwand war eben die "negative Prognose" als Kündigungsgrund, d.h., dass es im Sport immer auf Leistung und Erfolg ankommt. Man profitiert nicht nur sportlich, sondern auch wirtschaftlich und deshalb auch das Interesse der Vereine, sich möglichst schnell neu aufstellen zu können, wenn der erhoffte Erfolg ausbleibt.
Daraus resultiert natürlich, dass sich arbeitsrechtliche Vorgaben und Sport manchmal schwer vereinbaren lassen, wenn, wie ich bereits erwähnte, Vertragsklauseln mit eingebaut werden, die bestimmte Rechte außer Kraft setzen. Da wir aber alle keine Sportjuristen sind, kann das nur schwer beurteilt werden.
Was die Frage aufwirft, warum jeder Verein die betriebliche Notwendigkeit oder Gründe (Gefährdung sportlicher und finanzieller Zukunft) der Kündigung, die mit dem Trainer eben zusammenhängen, als sozial gerechtfertigt formulieren kann?
Zitat von Berg&Partner
Arbeitsvertrag: Worauf muss der Trainer achten? ...
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Üblicherweise wird ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet, dabei kann sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber kündigen. Dabei ist zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden.
Grundsätzlich ist nur die ordentliche Kündigung zulässig, die erst nach Ablauf einer Kündigungsfrist wirksam wird. Die Kündigungsfrist bestimmt sich dabei nach § 622 BGB und muss unbedingt eingehalten werden. Die außerordentliche Kündigung hingegen ist nur ausnahmsweise zulässig und setzt nach § 626 BGB einen wichtigen Grund voraus.
Die Prüfung des wichtigen Grundes erfolgt dabei in 2 Schritten. Zunächst wird geprüft, ob das Vergehen wirklich geeignet ist, den Arbeitnehmer zu kündigen. Liegt ein geeigneter Kündigungsgrund vor, wird geprüft, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht.
Allerdings ist es fraglich, ob die Erfolglosigkeit eines Trainers für sich genommen einen Kündigungsgrund darstellt. Dies wird nur in Ausnahmefällen der Fall sein, denn schlechte Leistung rechtfertigt nur in seltenen Fällen die fristlose Kündigung.
Ob dem Trainer ausnahmsweise fristlos gekündigt werden kann, kann daher nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt vom Einzelfall ab. (...)
Arbeitsvertrag: Worauf muss der Trainer achten? ...
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Üblicherweise wird ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet, dabei kann sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber kündigen. Dabei ist zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden.
Grundsätzlich ist nur die ordentliche Kündigung zulässig, die erst nach Ablauf einer Kündigungsfrist wirksam wird. Die Kündigungsfrist bestimmt sich dabei nach § 622 BGB und muss unbedingt eingehalten werden. Die außerordentliche Kündigung hingegen ist nur ausnahmsweise zulässig und setzt nach § 626 BGB einen wichtigen Grund voraus.
Die Prüfung des wichtigen Grundes erfolgt dabei in 2 Schritten. Zunächst wird geprüft, ob das Vergehen wirklich geeignet ist, den Arbeitnehmer zu kündigen. Liegt ein geeigneter Kündigungsgrund vor, wird geprüft, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht.
Allerdings ist es fraglich, ob die Erfolglosigkeit eines Trainers für sich genommen einen Kündigungsgrund darstellt. Dies wird nur in Ausnahmefällen der Fall sein, denn schlechte Leistung rechtfertigt nur in seltenen Fällen die fristlose Kündigung.
Ob dem Trainer ausnahmsweise fristlos gekündigt werden kann, kann daher nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt vom Einzelfall ab. (...)
Man unterscheidet anscheinend rechtlich zwischen Spieler- und Trainerverträgen.
08.10.2020 - 22:29 Uhr
Zitat von DonMarvel
Ja, "aufgrund Erfolgslosigkeit" war in meinem ersten Passus falsch. Nur, dass durch den Abschluss eines befristeten Vertrages die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung sowie einer betriebsbedingten Kündigung entfällt, scheint im unten zitierten Teil des Sportrechtsblogs anders ausgelegt zu werden.
Mein Einwand war eben die "negative Prognose" als Kündigungsgrund, d.h., dass es im Sport immer auf Leistung und Erfolg ankommt. Man profitiert nicht nur sportlich, sondern auch wirtschaftlich und deshalb auch das Interesse der Vereine, sich möglichst schnell neu aufstellen zu können, wenn der erhoffte Erfolg ausbleibt.
Daraus resultiert natürlich, dass sich arbeitsrechtliche Vorgaben und Sport manchmal schwer vereinbaren lassen, wenn, wie ich bereits erwähnte, Vertragsklauseln mit eingebaut werden, die bestimmte Rechte außer Kraft setzen. Da wir aber alle keine Sportjuristen sind, kann das nur schwer beurteilt werden.
Was die Frage aufwirft, warum jeder Verein die betriebliche Notwendigkeit oder Gründe (Gefährdung sportlicher und finanzieller Zukunft) der Kündigung, die mit dem Trainer eben zusammenhängen, als sozial gerechtfertigt formulieren kann?
Man unterscheidet anscheinend rechtlich zwischen Spieler- und Trainerverträgen.
Zitat von Saphirflug
Weil es schlicht nicht geht. Dies ist Rechtlich unzulässig. Bei befristeten Arbeitsverträgen scheidet eine Kündigung nach §622 regelmäßig aus.
Eine Entlassung schließt eine Kündigung nicht aus, dass ist richtig, aber das Gesetz schließt eine Kündigung aus, da eben kein Relevanter Kündigungsgrund vorliegt. Erfolglosigkeit ist kein Kündigungsgrund.
Kündigungsgründe sind lediglich Sportlicher Abstieg einer Mannschaft, Mangelnde Eignung (fehlende Trainerlizenz zb. oder schwere Verfehlungen des Trainers)
Ansonsten hat der Verein keine Handhabe den Trainer zu kündigen.
Eine ordentliche Kündigung kann nur bei Unbefristeten Verträgen ausgesprochen werden, was im Trainer und Spielergeschäft nicht zulässig ist.
Dadurch haben beide Vertragsparteien die Gewissheit, dass der Vertrag nicht einseitig beendet werden kann.
Wenn der Verein die Möglichkeit hätte zu Kündigen, warum sollte er dann Zugeständnisse machen? Wofür? Das macht doch gar keinen Sinn...
Die Quelle mag 13 Jahre sein, aber Vertragsrecht hat sich kaum geändert...
Auch in den Statuten des DFB steht dies so drin, welche Trainer und Spieler ähnlich handhaben
Die Klausel ist gut und sorgt dafür, dass die Vertragslänge unerheblich wird.
https://rechtsanwalt-mieschala.de/kuendigung-befristeter-arbeitsvertrag/#:~:text=Gesetzlich%20ist%20keine%20ordentliche%20K%C3%BCndigung,einer%20Frist%20beenden%20zu%20wollen.
Edith: Macht ja auch Logischerweise Sinn, sonst könnte auch der Trainer jederzeit Kündigen und die Verträge wären nur Schall und Rauch.
Selbiges gilt auch für die Spieler, denn dann gäbs ja keine Transferstreiks, weil sie ja nur Kündigen bräuchten.
Weil es schlicht nicht geht. Dies ist Rechtlich unzulässig. Bei befristeten Arbeitsverträgen scheidet eine Kündigung nach §622 regelmäßig aus.
Eine Entlassung schließt eine Kündigung nicht aus, dass ist richtig, aber das Gesetz schließt eine Kündigung aus, da eben kein Relevanter Kündigungsgrund vorliegt. Erfolglosigkeit ist kein Kündigungsgrund.
Kündigungsgründe sind lediglich Sportlicher Abstieg einer Mannschaft, Mangelnde Eignung (fehlende Trainerlizenz zb. oder schwere Verfehlungen des Trainers)
Ansonsten hat der Verein keine Handhabe den Trainer zu kündigen.
Eine ordentliche Kündigung kann nur bei Unbefristeten Verträgen ausgesprochen werden, was im Trainer und Spielergeschäft nicht zulässig ist.
Dadurch haben beide Vertragsparteien die Gewissheit, dass der Vertrag nicht einseitig beendet werden kann.
Wenn der Verein die Möglichkeit hätte zu Kündigen, warum sollte er dann Zugeständnisse machen? Wofür? Das macht doch gar keinen Sinn...
Die Quelle mag 13 Jahre sein, aber Vertragsrecht hat sich kaum geändert...
Auch in den Statuten des DFB steht dies so drin, welche Trainer und Spieler ähnlich handhaben
Die Klausel ist gut und sorgt dafür, dass die Vertragslänge unerheblich wird.
https://rechtsanwalt-mieschala.de/kuendigung-befristeter-arbeitsvertrag/#:~:text=Gesetzlich%20ist%20keine%20ordentliche%20K%C3%BCndigung,einer%20Frist%20beenden%20zu%20wollen.
Edith: Macht ja auch Logischerweise Sinn, sonst könnte auch der Trainer jederzeit Kündigen und die Verträge wären nur Schall und Rauch.
Selbiges gilt auch für die Spieler, denn dann gäbs ja keine Transferstreiks, weil sie ja nur Kündigen bräuchten.
Ja, "aufgrund Erfolgslosigkeit" war in meinem ersten Passus falsch. Nur, dass durch den Abschluss eines befristeten Vertrages die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung sowie einer betriebsbedingten Kündigung entfällt, scheint im unten zitierten Teil des Sportrechtsblogs anders ausgelegt zu werden.
Mein Einwand war eben die "negative Prognose" als Kündigungsgrund, d.h., dass es im Sport immer auf Leistung und Erfolg ankommt. Man profitiert nicht nur sportlich, sondern auch wirtschaftlich und deshalb auch das Interesse der Vereine, sich möglichst schnell neu aufstellen zu können, wenn der erhoffte Erfolg ausbleibt.
Daraus resultiert natürlich, dass sich arbeitsrechtliche Vorgaben und Sport manchmal schwer vereinbaren lassen, wenn, wie ich bereits erwähnte, Vertragsklauseln mit eingebaut werden, die bestimmte Rechte außer Kraft setzen. Da wir aber alle keine Sportjuristen sind, kann das nur schwer beurteilt werden.
Was die Frage aufwirft, warum jeder Verein die betriebliche Notwendigkeit oder Gründe (Gefährdung sportlicher und finanzieller Zukunft) der Kündigung, die mit dem Trainer eben zusammenhängen, als sozial gerechtfertigt formulieren kann?
Zitat von Berg&Partner
Arbeitsvertrag: Worauf muss der Trainer achten? ...
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Üblicherweise wird ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet, dabei kann sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber kündigen. Dabei ist zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden.
Grundsätzlich ist nur die ordentliche Kündigung zulässig, die erst nach Ablauf einer Kündigungsfrist wirksam wird. Die Kündigungsfrist bestimmt sich dabei nach § 622 BGB und muss unbedingt eingehalten werden. Die außerordentliche Kündigung hingegen ist nur ausnahmsweise zulässig und setzt nach § 626 BGB einen wichtigen Grund voraus.
Die Prüfung des wichtigen Grundes erfolgt dabei in 2 Schritten. Zunächst wird geprüft, ob das Vergehen wirklich geeignet ist, den Arbeitnehmer zu kündigen. Liegt ein geeigneter Kündigungsgrund vor, wird geprüft, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht.
Allerdings ist es fraglich, ob die Erfolglosigkeit eines Trainers für sich genommen einen Kündigungsgrund darstellt. Dies wird nur in Ausnahmefällen der Fall sein, denn schlechte Leistung rechtfertigt nur in seltenen Fällen die fristlose Kündigung.
Ob dem Trainer ausnahmsweise fristlos gekündigt werden kann, kann daher nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt vom Einzelfall ab. (...)
Arbeitsvertrag: Worauf muss der Trainer achten? ...
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Üblicherweise wird ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet, dabei kann sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber kündigen. Dabei ist zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden.
Grundsätzlich ist nur die ordentliche Kündigung zulässig, die erst nach Ablauf einer Kündigungsfrist wirksam wird. Die Kündigungsfrist bestimmt sich dabei nach § 622 BGB und muss unbedingt eingehalten werden. Die außerordentliche Kündigung hingegen ist nur ausnahmsweise zulässig und setzt nach § 626 BGB einen wichtigen Grund voraus.
Die Prüfung des wichtigen Grundes erfolgt dabei in 2 Schritten. Zunächst wird geprüft, ob das Vergehen wirklich geeignet ist, den Arbeitnehmer zu kündigen. Liegt ein geeigneter Kündigungsgrund vor, wird geprüft, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht.
Allerdings ist es fraglich, ob die Erfolglosigkeit eines Trainers für sich genommen einen Kündigungsgrund darstellt. Dies wird nur in Ausnahmefällen der Fall sein, denn schlechte Leistung rechtfertigt nur in seltenen Fällen die fristlose Kündigung.
Ob dem Trainer ausnahmsweise fristlos gekündigt werden kann, kann daher nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt vom Einzelfall ab. (...)
Man unterscheidet anscheinend rechtlich zwischen Spieler- und Trainerverträgen.
Natürlich kann gekündigt werden, das ist ja klar, aber eben nicht aus Erfolglosigkeit, bzw nur in seltenen Fällen. Diese Seltenen Fälle können beispielsweise der Abstieg sein.
Im Prinzip bestätigt der Beitrag ja, dass ein trifftiger Kündigungsgrund vorliegt und Bezweifelt dabei die Erfolglosigkeit als Kündigungsgrund.
Letztenendes Bestätigt der Passus ja, dass es letztlich völlig unerheblich ist, dass Gisdols Vertrag verlängert wurde, denn eine Entlassung nach dem 4 Spieltag oder so, wäre mit Sicherheit keine solche Erfolglosigkeit, dass eine Kündigung rechtens wäre.
Zumal es ohnehin schwer Nachweisbar sein dürfte, dass die Erfolglosigkeit am Trainer liegt, wenn dieser nicht grade eine 1-3-6 Formation wählt, welche völlig abwegig wäre.
Durch die Abfindungsvereinbarung gibt es an der Vertragsverlängerung so eigentlich dann auch nichts zu kritisieren, trotz langer Sieges Durststrecke, denn ohne Vertragsverlängerung wären wir finanziell kaum besser gestellt.
08.10.2020 - 22:34 Uhr
Es ist doch in dem Link gut erklärt und so kenne ich es auch, dass gesetzlich keine ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags vorgesehen ist. Das Arbeitsverhältnis endet somit mit Fristablauf.
Vertraglich hingegen kann die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung des befristeten Arbeitsvertrags vorgesehen werden. Sind die vertraglichen Voraussetzung einer Kündigung bei einem befristeten Arbeitsverhältnis gegeben, so kann ich als Arbeitgeber den Mitarbeiter/Spieler nur kündigen, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Nach § 1 KSchG unterscheidet man nach personenbedingter, verhaltensbedingter und betriebsbedingter Kündigung. Schlechtleistung fällt unter personenbedingter Kündigung und die Hürden sind extrem hoch, weshalb der Trainer in fast allen Fällen eine Abfindung erhält.
Noch ein Link:
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Erfolglosigkeit-eines-Trainers-Kuendigungsschutz-durch-Kuendigungsschutzgesetz_82724
Vertraglich hingegen kann die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung des befristeten Arbeitsvertrags vorgesehen werden. Sind die vertraglichen Voraussetzung einer Kündigung bei einem befristeten Arbeitsverhältnis gegeben, so kann ich als Arbeitgeber den Mitarbeiter/Spieler nur kündigen, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Nach § 1 KSchG unterscheidet man nach personenbedingter, verhaltensbedingter und betriebsbedingter Kündigung. Schlechtleistung fällt unter personenbedingter Kündigung und die Hürden sind extrem hoch, weshalb der Trainer in fast allen Fällen eine Abfindung erhält.
Noch ein Link:
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Erfolglosigkeit-eines-Trainers-Kuendigungsschutz-durch-Kuendigungsschutzgesetz_82724
Dieser Beitrag wurde zuletzt von wuz63 am 08.10.2020 um 22:46 Uhr bearbeitet
08.10.2020 - 22:44 Uhr
Was ist denn Kern und Sinn dieser Diskussion?
08.10.2020 - 22:50 Uhr
09.10.2020 - 08:21 Uhr
Die gestrige Diskussion war interessant und zeigt weiterhin, dass Fragen offen sind und die rechtliche Handhabung nicht klar definiert ist.
Hat für mich mehr Mehrwert und Sinn, als wenn im Spieltags- und Einzelthread alles doppelt und dreifach durchgekaut wird.
Hat für mich mehr Mehrwert und Sinn, als wenn im Spieltags- und Einzelthread alles doppelt und dreifach durchgekaut wird.
09.10.2020 - 09:53 Uhr
ja der Sinn der Diskussion ist mir auch unklar...
Gekündigt werden kann natürlich immer. Im Falle eines Trainers aufgrund fehlender Ergebnisse wird man immer eine Abfindung zahlen müssen. Einigt man sich nicht, kann der Entlassene dagegen rechtlich vorgehen. Auch hier wird der Verein zahlen. Klauseln wie "Du musst bis zum 10. Spieltag 10 Punkte holen oder es folgt eine fristlose Kündigung" können ebenfalls angefochten werden bzw. wird ein seriöser Verein gar nicht erst definieren.
Auch klar: Im Falle Gisdol zahlt der FC mehr, wenn die ausstehende Vertragslaufzeit länger ist (durch die Vertragsverlängerung).
Ausnahme, man definiert ein einseitiges Kündigungsrecht ohne Grund beispielsweise nach jeder Saison. War da nicht was in die Richtung?
In diesem Fall würde der Vertrag (bei einer sofortigen Kündigung oder eher dann Freistellung) bis zum Saisonende bestehen bleiben und Gisdol müsste versuchen sich mit dem FC zu einigen, wenn er woanders anfangen will..
Allerdings bin ich der Meinung, dass man Gisdol nicht entlassen sollte. Ich finde er kommt klar rüber und wiederholt selbst in der schlechten Phase nicht immer ständig alles (wie zb AB).
Welcher Trainer sollte es zudem denn besser machen? Und selbst wenn: Man hat keine Garantie, dass es mit einem neuen Trainer besser läuft!
Meine Meinung ist, dass es an der Mannschaft liegt!
Gekündigt werden kann natürlich immer. Im Falle eines Trainers aufgrund fehlender Ergebnisse wird man immer eine Abfindung zahlen müssen. Einigt man sich nicht, kann der Entlassene dagegen rechtlich vorgehen. Auch hier wird der Verein zahlen. Klauseln wie "Du musst bis zum 10. Spieltag 10 Punkte holen oder es folgt eine fristlose Kündigung" können ebenfalls angefochten werden bzw. wird ein seriöser Verein gar nicht erst definieren.
Auch klar: Im Falle Gisdol zahlt der FC mehr, wenn die ausstehende Vertragslaufzeit länger ist (durch die Vertragsverlängerung).
Ausnahme, man definiert ein einseitiges Kündigungsrecht ohne Grund beispielsweise nach jeder Saison. War da nicht was in die Richtung?
In diesem Fall würde der Vertrag (bei einer sofortigen Kündigung oder eher dann Freistellung) bis zum Saisonende bestehen bleiben und Gisdol müsste versuchen sich mit dem FC zu einigen, wenn er woanders anfangen will..
Allerdings bin ich der Meinung, dass man Gisdol nicht entlassen sollte. Ich finde er kommt klar rüber und wiederholt selbst in der schlechten Phase nicht immer ständig alles (wie zb AB).
Welcher Trainer sollte es zudem denn besser machen? Und selbst wenn: Man hat keine Garantie, dass es mit einem neuen Trainer besser läuft!
Meine Meinung ist, dass es an der Mannschaft liegt!
09.10.2020 - 10:16 Uhr
Zitat von FC_Fan_1978
ja der Sinn der Diskussion ist mir auch unklar...
Gekündigt werden kann natürlich immer. Im Falle eines Trainers aufgrund fehlender Ergebnisse wird man immer eine Abfindung zahlen müssen. Einigt man sich nicht, kann der Entlassene dagegen rechtlich vorgehen. Auch hier wird der Verein zahlen. Klauseln wie "Du musst bis zum 10. Spieltag 10 Punkte holen oder es folgt eine fristlose Kündigung" können ebenfalls angefochten werden bzw. wird ein seriöser Verein gar nicht erst definieren.
Auch klar: Im Falle Gisdol zahlt der FC mehr, wenn die ausstehende Vertragslaufzeit länger ist (durch die Vertragsverlängerung).
Ausnahme, man definiert ein einseitiges Kündigungsrecht ohne Grund beispielsweise nach jeder Saison. War da nicht was in die Richtung?
In diesem Fall würde der Vertrag (bei einer sofortigen Kündigung oder eher dann Freistellung) bis zum Saisonende bestehen bleiben und Gisdol müsste versuchen sich mit dem FC zu einigen, wenn er woanders anfangen will..
Allerdings bin ich der Meinung, dass man Gisdol nicht entlassen sollte. Ich finde er kommt klar rüber und wiederholt selbst in der schlechten Phase nicht immer ständig alles (wie zb AB).
Welcher Trainer sollte es zudem denn besser machen? Und selbst wenn: Man hat keine Garantie, dass es mit einem neuen Trainer besser läuft!
Meine Meinung ist, dass es an der Mannschaft liegt!
ja der Sinn der Diskussion ist mir auch unklar...
Gekündigt werden kann natürlich immer. Im Falle eines Trainers aufgrund fehlender Ergebnisse wird man immer eine Abfindung zahlen müssen. Einigt man sich nicht, kann der Entlassene dagegen rechtlich vorgehen. Auch hier wird der Verein zahlen. Klauseln wie "Du musst bis zum 10. Spieltag 10 Punkte holen oder es folgt eine fristlose Kündigung" können ebenfalls angefochten werden bzw. wird ein seriöser Verein gar nicht erst definieren.
Auch klar: Im Falle Gisdol zahlt der FC mehr, wenn die ausstehende Vertragslaufzeit länger ist (durch die Vertragsverlängerung).
Ausnahme, man definiert ein einseitiges Kündigungsrecht ohne Grund beispielsweise nach jeder Saison. War da nicht was in die Richtung?
In diesem Fall würde der Vertrag (bei einer sofortigen Kündigung oder eher dann Freistellung) bis zum Saisonende bestehen bleiben und Gisdol müsste versuchen sich mit dem FC zu einigen, wenn er woanders anfangen will..
Allerdings bin ich der Meinung, dass man Gisdol nicht entlassen sollte. Ich finde er kommt klar rüber und wiederholt selbst in der schlechten Phase nicht immer ständig alles (wie zb AB).
Welcher Trainer sollte es zudem denn besser machen? Und selbst wenn: Man hat keine Garantie, dass es mit einem neuen Trainer besser läuft!
Meine Meinung ist, dass es an der Mannschaft liegt!
Find und fand die Klausel im Falle der Entlassung eigentlich gut geregelt , eine feste planbare Summe .
Ist für mich eine zeitlich begrenzter Vertrag , wo im Falle des alle finanziellen Aspekte im Vorfeld geklärt wurden . Daher hatte ich die Aufregung damals über die Vertragsverlängerung echt nicht verstanden .
Auch in der Länge nicht .
Kein Trainer , der uns für den Rest seiner Vertragslänge auf der Tasche liegt .
https://www.fussballtransfers.com/a8800720740130860566-verlaengerung-sonderklausel-fuer-gisdol
09.10.2020 - 23:54 Uhr
Zitat von hoemmahausen
Find und fand die Klausel im Falle der Entlassung eigentlich gut geregelt , eine feste planbare Summe .
Ist für mich eine zeitlich begrenzter Vertrag , wo im Falle des alle finanziellen Aspekte im Vorfeld geklärt wurden . Daher hatte ich die Aufregung damals über die Vertragsverlängerung echt nicht verstanden .
Auch in der Länge nicht .
Kein Trainer , der uns für den Rest seiner Vertragslänge auf der Tasche liegt .
https://www.fussballtransfers.com/a8800720740130860566-verlaengerung-sonderklausel-fuer-gisdol
Zitat von FC_Fan_1978
ja der Sinn der Diskussion ist mir auch unklar...
Gekündigt werden kann natürlich immer. Im Falle eines Trainers aufgrund fehlender Ergebnisse wird man immer eine Abfindung zahlen müssen. Einigt man sich nicht, kann der Entlassene dagegen rechtlich vorgehen. Auch hier wird der Verein zahlen. Klauseln wie "Du musst bis zum 10. Spieltag 10 Punkte holen oder es folgt eine fristlose Kündigung" können ebenfalls angefochten werden bzw. wird ein seriöser Verein gar nicht erst definieren.
Auch klar: Im Falle Gisdol zahlt der FC mehr, wenn die ausstehende Vertragslaufzeit länger ist (durch die Vertragsverlängerung).
Ausnahme, man definiert ein einseitiges Kündigungsrecht ohne Grund beispielsweise nach jeder Saison. War da nicht was in die Richtung?
In diesem Fall würde der Vertrag (bei einer sofortigen Kündigung oder eher dann Freistellung) bis zum Saisonende bestehen bleiben und Gisdol müsste versuchen sich mit dem FC zu einigen, wenn er woanders anfangen will..
Allerdings bin ich der Meinung, dass man Gisdol nicht entlassen sollte. Ich finde er kommt klar rüber und wiederholt selbst in der schlechten Phase nicht immer ständig alles (wie zb AB).
Welcher Trainer sollte es zudem denn besser machen? Und selbst wenn: Man hat keine Garantie, dass es mit einem neuen Trainer besser läuft!
Meine Meinung ist, dass es an der Mannschaft liegt!
ja der Sinn der Diskussion ist mir auch unklar...
Gekündigt werden kann natürlich immer. Im Falle eines Trainers aufgrund fehlender Ergebnisse wird man immer eine Abfindung zahlen müssen. Einigt man sich nicht, kann der Entlassene dagegen rechtlich vorgehen. Auch hier wird der Verein zahlen. Klauseln wie "Du musst bis zum 10. Spieltag 10 Punkte holen oder es folgt eine fristlose Kündigung" können ebenfalls angefochten werden bzw. wird ein seriöser Verein gar nicht erst definieren.
Auch klar: Im Falle Gisdol zahlt der FC mehr, wenn die ausstehende Vertragslaufzeit länger ist (durch die Vertragsverlängerung).
Ausnahme, man definiert ein einseitiges Kündigungsrecht ohne Grund beispielsweise nach jeder Saison. War da nicht was in die Richtung?
In diesem Fall würde der Vertrag (bei einer sofortigen Kündigung oder eher dann Freistellung) bis zum Saisonende bestehen bleiben und Gisdol müsste versuchen sich mit dem FC zu einigen, wenn er woanders anfangen will..
Allerdings bin ich der Meinung, dass man Gisdol nicht entlassen sollte. Ich finde er kommt klar rüber und wiederholt selbst in der schlechten Phase nicht immer ständig alles (wie zb AB).
Welcher Trainer sollte es zudem denn besser machen? Und selbst wenn: Man hat keine Garantie, dass es mit einem neuen Trainer besser läuft!
Meine Meinung ist, dass es an der Mannschaft liegt!
Find und fand die Klausel im Falle der Entlassung eigentlich gut geregelt , eine feste planbare Summe .
Ist für mich eine zeitlich begrenzter Vertrag , wo im Falle des alle finanziellen Aspekte im Vorfeld geklärt wurden . Daher hatte ich die Aufregung damals über die Vertragsverlängerung echt nicht verstanden .
Auch in der Länge nicht .
Kein Trainer , der uns für den Rest seiner Vertragslänge auf der Tasche liegt .
https://www.fussballtransfers.com/a8800720740130860566-verlaengerung-sonderklausel-fuer-gisdol
ich finde die Vertragsverlängerung unter dem Aspekt eine gute Sache, kann auch nicht verstehen wie man das im Doppelpass kritisch sehen kann.
13.10.2020 - 18:57 Uhr
Zitat von FC_Fan_1978
ich finde die Vertragsverlängerung unter dem Aspekt eine gute Sache, kann auch nicht verstehen wie man das im Doppelpass kritisch sehen kann.
Zitat von hoemmahausen
Find und fand die Klausel im Falle der Entlassung eigentlich gut geregelt , eine feste planbare Summe .
Ist für mich eine zeitlich begrenzter Vertrag , wo im Falle des alle finanziellen Aspekte im Vorfeld geklärt wurden . Daher hatte ich die Aufregung damals über die Vertragsverlängerung echt nicht verstanden .
Auch in der Länge nicht .
Kein Trainer , der uns für den Rest seiner Vertragslänge auf der Tasche liegt .
https://www.fussballtransfers.com/a8800720740130860566-verlaengerung-sonderklausel-fuer-gisdol
Zitat von FC_Fan_1978
ja der Sinn der Diskussion ist mir auch unklar...
Gekündigt werden kann natürlich immer. Im Falle eines Trainers aufgrund fehlender Ergebnisse wird man immer eine Abfindung zahlen müssen. Einigt man sich nicht, kann der Entlassene dagegen rechtlich vorgehen. Auch hier wird der Verein zahlen. Klauseln wie "Du musst bis zum 10. Spieltag 10 Punkte holen oder es folgt eine fristlose Kündigung" können ebenfalls angefochten werden bzw. wird ein seriöser Verein gar nicht erst definieren.
Auch klar: Im Falle Gisdol zahlt der FC mehr, wenn die ausstehende Vertragslaufzeit länger ist (durch die Vertragsverlängerung).
Ausnahme, man definiert ein einseitiges Kündigungsrecht ohne Grund beispielsweise nach jeder Saison. War da nicht was in die Richtung?
In diesem Fall würde der Vertrag (bei einer sofortigen Kündigung oder eher dann Freistellung) bis zum Saisonende bestehen bleiben und Gisdol müsste versuchen sich mit dem FC zu einigen, wenn er woanders anfangen will..
Allerdings bin ich der Meinung, dass man Gisdol nicht entlassen sollte. Ich finde er kommt klar rüber und wiederholt selbst in der schlechten Phase nicht immer ständig alles (wie zb AB).
Welcher Trainer sollte es zudem denn besser machen? Und selbst wenn: Man hat keine Garantie, dass es mit einem neuen Trainer besser läuft!
Meine Meinung ist, dass es an der Mannschaft liegt!
ja der Sinn der Diskussion ist mir auch unklar...
Gekündigt werden kann natürlich immer. Im Falle eines Trainers aufgrund fehlender Ergebnisse wird man immer eine Abfindung zahlen müssen. Einigt man sich nicht, kann der Entlassene dagegen rechtlich vorgehen. Auch hier wird der Verein zahlen. Klauseln wie "Du musst bis zum 10. Spieltag 10 Punkte holen oder es folgt eine fristlose Kündigung" können ebenfalls angefochten werden bzw. wird ein seriöser Verein gar nicht erst definieren.
Auch klar: Im Falle Gisdol zahlt der FC mehr, wenn die ausstehende Vertragslaufzeit länger ist (durch die Vertragsverlängerung).
Ausnahme, man definiert ein einseitiges Kündigungsrecht ohne Grund beispielsweise nach jeder Saison. War da nicht was in die Richtung?
In diesem Fall würde der Vertrag (bei einer sofortigen Kündigung oder eher dann Freistellung) bis zum Saisonende bestehen bleiben und Gisdol müsste versuchen sich mit dem FC zu einigen, wenn er woanders anfangen will..
Allerdings bin ich der Meinung, dass man Gisdol nicht entlassen sollte. Ich finde er kommt klar rüber und wiederholt selbst in der schlechten Phase nicht immer ständig alles (wie zb AB).
Welcher Trainer sollte es zudem denn besser machen? Und selbst wenn: Man hat keine Garantie, dass es mit einem neuen Trainer besser läuft!
Meine Meinung ist, dass es an der Mannschaft liegt!
Find und fand die Klausel im Falle der Entlassung eigentlich gut geregelt , eine feste planbare Summe .
Ist für mich eine zeitlich begrenzter Vertrag , wo im Falle des alle finanziellen Aspekte im Vorfeld geklärt wurden . Daher hatte ich die Aufregung damals über die Vertragsverlängerung echt nicht verstanden .
Auch in der Länge nicht .
Kein Trainer , der uns für den Rest seiner Vertragslänge auf der Tasche liegt .
https://www.fussballtransfers.com/a8800720740130860566-verlaengerung-sonderklausel-fuer-gisdol
ich finde die Vertragsverlängerung unter dem Aspekt eine gute Sache, kann auch nicht verstehen wie man das im Doppelpass kritisch sehen kann.
Eine Abfindung von "nur" einer Mio.
Hätte ich auch sofort unterschrieben
Allen ernstes, so wenig werden die wenigsten Trainer in Ihrem Vertrag stehen haben. Ich finde es gut von Gisdol das er einen Vertrag unterschreibt der Ihm im Falle seines Misserfolges eine im Geschäft so unüblich geringe Summe garantiert.
Ich führe ein zufriedenes Leben, wohne im bezahlten Eigenheim und dank Renten aus Deutschland und der Schweiz kommt jeden Monat mehr Kohle rein als wir zum leben brauchen. In Corona Zeiten weiß ich dieses Glück durchaus zu schätzen. Neid kenne ich nicht, soviel vorab....
Aber man muss sich das mal in aller Ruhe durch die Birne gehen lassen.....
Da bekommt ein Trainer wenn er vom Acker gejagt wird 1.000.000€ als Abfindung.
Ich stelle das jetzt mal so hin..... Dann macht dieser Trainer 6 Wochen Urlaub auf Sylt oder sonst wo wo es schön ist, und dann Unterschreibt er einen neuen Vertrag bei einem Verein der gerade seinen Trainer mit einem mindestens ebenso großen Geldsack auf dem Rücken vom Acker gejagt hat.
Die Beträge die im "Geschäft Fußball" bewegt werden sind echt Pervers. Ich bin mal gespannt wie lange der Krug noch zum Brunnen geht bis er bricht....
Das ist keinesfalls als Kritik am FC oder seinem Trainer zu sehen....
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