| Geburtsdatum | 08.02.1994 |
|---|---|
| Alter | 32 |
| Nat. |
Türkei |
| Größe | 1,78m |
| Vertrag bis | 30.06.2027 |
| Position | Defensives Mittelfeld |
| Fuß | rechts |
| Akt. Verein | Inter Mailand |
Hakan Calhanoglu
03.07.2014 - 23:39 Uhr
03.02.2017 - 18:24 Uhr
Zitat von UweRahn
Ich kann deinen/euren Ärger darüber absolut verstehen, da ihr unbeteiligt seid.
Aber eine Geldstrafe würde jeden Vertrag mit einem Spieler sinnlos machen. Überlege doch mal weiter was dies für Folgen hätte und wenn dies jeder 10. Spieler machen würde?
Der Spieler gehört eindeutig gesperrt, das er inzwischen den Verein erneut gewechselt hat, das ist halt Pech. So blöd es sich anhört.
Eigentlich hätte der KSC schon nicht die Option ziehen dürfen.
Trabzon evtl. nicht den Spieler ansprechen dürfen.
Wenn der KSC die Transferrechte nicht hatte, wäre ein Wechsel zum HSV vielleicht nicht möglich gewesen und hätte somit keine Spielberechtigung. Ebenso auch der Wechsel zu euch. Das nimmt aber alles kein Ende, wie würden die Spiele im Nachhinein gewertet, wenn eigentlich keine Spielberechtigung vorgelegen hätte ?
Das führt alles viel zu weit, Sperre ist das einzig richtige, auch wenn es mir total Leid tut für euch. Aber gewusst hat der Verein es auch, alles andere ist gelogen.
Zitat von BayerImHerz
Und was hätten wir davon, wenn Lewandowski nach einem weiteren Wechsel für 4 Monate dem FC Barcelona nicht mehr zur Verfügung steht?
Und was hätten wir davon, wenn Lewandowski nach einem weiteren Wechsel für 4 Monate dem FC Barcelona nicht mehr zur Verfügung steht?
Ich kann deinen/euren Ärger darüber absolut verstehen, da ihr unbeteiligt seid.
Aber eine Geldstrafe würde jeden Vertrag mit einem Spieler sinnlos machen. Überlege doch mal weiter was dies für Folgen hätte und wenn dies jeder 10. Spieler machen würde?
Der Spieler gehört eindeutig gesperrt, das er inzwischen den Verein erneut gewechselt hat, das ist halt Pech. So blöd es sich anhört.
Eigentlich hätte der KSC schon nicht die Option ziehen dürfen.
Trabzon evtl. nicht den Spieler ansprechen dürfen.
Wenn der KSC die Transferrechte nicht hatte, wäre ein Wechsel zum HSV vielleicht nicht möglich gewesen und hätte somit keine Spielberechtigung. Ebenso auch der Wechsel zu euch. Das nimmt aber alles kein Ende, wie würden die Spiele im Nachhinein gewertet, wenn eigentlich keine Spielberechtigung vorgelegen hätte ?
Das führt alles viel zu weit, Sperre ist das einzig richtige, auch wenn es mir total Leid tut für euch. Aber gewusst hat der Verein es auch, alles andere ist gelogen.
Nur, was hätte Bayer denn machen sollen? Von einer Verpflichtung Abstand nehmen?
03.02.2017 - 18:35 Uhr
Zitat von bum-kun_cha
Nur, was hätte Bayer denn machen sollen? Von einer Verpflichtung Abstand nehmen?
Zitat von UweRahn
Ich kann deinen/euren Ärger darüber absolut verstehen, da ihr unbeteiligt seid.
Aber eine Geldstrafe würde jeden Vertrag mit einem Spieler sinnlos machen. Überlege doch mal weiter was dies für Folgen hätte und wenn dies jeder 10. Spieler machen würde?
Der Spieler gehört eindeutig gesperrt, das er inzwischen den Verein erneut gewechselt hat, das ist halt Pech. So blöd es sich anhört.
Eigentlich hätte der KSC schon nicht die Option ziehen dürfen.
Trabzon evtl. nicht den Spieler ansprechen dürfen.
Wenn der KSC die Transferrechte nicht hatte, wäre ein Wechsel zum HSV vielleicht nicht möglich gewesen und hätte somit keine Spielberechtigung. Ebenso auch der Wechsel zu euch. Das nimmt aber alles kein Ende, wie würden die Spiele im Nachhinein gewertet, wenn eigentlich keine Spielberechtigung vorgelegen hätte ?
Das führt alles viel zu weit, Sperre ist das einzig richtige, auch wenn es mir total Leid tut für euch. Aber gewusst hat der Verein es auch, alles andere ist gelogen.
Zitat von BayerImHerz
Und was hätten wir davon, wenn Lewandowski nach einem weiteren Wechsel für 4 Monate dem FC Barcelona nicht mehr zur Verfügung steht?
Und was hätten wir davon, wenn Lewandowski nach einem weiteren Wechsel für 4 Monate dem FC Barcelona nicht mehr zur Verfügung steht?
Ich kann deinen/euren Ärger darüber absolut verstehen, da ihr unbeteiligt seid.
Aber eine Geldstrafe würde jeden Vertrag mit einem Spieler sinnlos machen. Überlege doch mal weiter was dies für Folgen hätte und wenn dies jeder 10. Spieler machen würde?
Der Spieler gehört eindeutig gesperrt, das er inzwischen den Verein erneut gewechselt hat, das ist halt Pech. So blöd es sich anhört.
Eigentlich hätte der KSC schon nicht die Option ziehen dürfen.
Trabzon evtl. nicht den Spieler ansprechen dürfen.
Wenn der KSC die Transferrechte nicht hatte, wäre ein Wechsel zum HSV vielleicht nicht möglich gewesen und hätte somit keine Spielberechtigung. Ebenso auch der Wechsel zu euch. Das nimmt aber alles kein Ende, wie würden die Spiele im Nachhinein gewertet, wenn eigentlich keine Spielberechtigung vorgelegen hätte ?
Das führt alles viel zu weit, Sperre ist das einzig richtige, auch wenn es mir total Leid tut für euch. Aber gewusst hat der Verein es auch, alles andere ist gelogen.
Nur, was hätte Bayer denn machen sollen? Von einer Verpflichtung Abstand nehmen?
Das ist natürlich eine gute Frage.
Man kann sie nun mit einem klaren ja beantworten oder auch mit einem JEIN.
Vor einer Verpflichtung hätte man ihm vielleicht auch nahe legen können die Sache mit Trabzon aus der Welt zu schaffen, indem er z.B. zurückgezahlt hätte.
Aber ganz ehrlich, das kann und möchte ich überhaupt nicht beurteilen. Der Verein muss Abwegen ob ihm die Dienste des Spielers wichtiger sind und evtl. eine Sperre mit einkalkulieren oder ob sie besser aufgrund des Charakters oder der Umstände lieber Abstand von einer Verpflichtung nehmen.
2014 ist er zu euch gewechselt, oder ? da war zumindest die ganze Sache schon öffentlich.
03.02.2017 - 19:31 Uhr
Quelle: www.express.de
Unstrittig ist, dass der Zeitpunkt der Verkündung des Gerichtshofs aus Lausanne ein Skandal ist. Nach EXPRESS-Informationen lag das Urteil gegen den türkischen Nationalspieler bereits am 27.12.2016 vor. Das Schreiben erreichte den Spieler allerdings erst am 2. Februar 2017. Also fünf Wochen später.
(...)
Bayer konnte nicht mehr reagieren
Durch die Schlamperei entstand Bayer ein Millionen-Schaden. Sie wurden der Chance „beraubt“ (Schade), in der Transferphase bis zum 31. Januar einen Ersatz für Calhanoglu zu beschaffen.
„Besonders perfide ist, dass mit der Verkündung des Urteils gewartet wurde, bis das Transferfenster geschlossen war“, formulierte es Schade und sprach von einem „unglaublichen Schaden“.
Nach EXPRESS-Informationen prüfen nun die Bayer-Juristen, wie hoch der Schaden sein könnte. Und sie loten aus, ob sie gegenüber der FIFA Schadensersatzansprüche geltend machen könnnen.
Laut Express prüfen wir ob wir Schadensersatzansprüche geltend machen können. Und das Urteil lag wohl schon am 27.12 dem CAS vor. (...)
Bayer konnte nicht mehr reagieren
Durch die Schlamperei entstand Bayer ein Millionen-Schaden. Sie wurden der Chance „beraubt“ (Schade), in der Transferphase bis zum 31. Januar einen Ersatz für Calhanoglu zu beschaffen.
„Besonders perfide ist, dass mit der Verkündung des Urteils gewartet wurde, bis das Transferfenster geschlossen war“, formulierte es Schade und sprach von einem „unglaublichen Schaden“.
Nach EXPRESS-Informationen prüfen nun die Bayer-Juristen, wie hoch der Schaden sein könnte. Und sie loten aus, ob sie gegenüber der FIFA Schadensersatzansprüche geltend machen könnnen.
03.02.2017 - 19:46 Uhr
Zitat von Bender-Fan
Quelle: www.express.de
Unstrittig ist, dass der Zeitpunkt der Verkündung des Gerichtshofs aus Lausanne ein Skandal ist. Nach EXPRESS-Informationen lag das Urteil gegen den türkischen Nationalspieler bereits am 27.12.2016 vor. Das Schreiben erreichte den Spieler allerdings erst am 2. Februar 2017. Also fünf Wochen später.
(...)
Bayer konnte nicht mehr reagieren
Durch die Schlamperei entstand Bayer ein Millionen-Schaden. Sie wurden der Chance „beraubt“ (Schade), in der Transferphase bis zum 31. Januar einen Ersatz für Calhanoglu zu beschaffen.
„Besonders perfide ist, dass mit der Verkündung des Urteils gewartet wurde, bis das Transferfenster geschlossen war“, formulierte es Schade und sprach von einem „unglaublichen Schaden“.
Nach EXPRESS-Informationen prüfen nun die Bayer-Juristen, wie hoch der Schaden sein könnte. Und sie loten aus, ob sie gegenüber der FIFA Schadensersatzansprüche geltend machen könnnen.
Laut Express prüfen wir ob wir Schadensersatzansprüche geltend machen können. Und das Urteil lag wohl schon am 27.12 dem CAS vor.(...)
Bayer konnte nicht mehr reagieren
Durch die Schlamperei entstand Bayer ein Millionen-Schaden. Sie wurden der Chance „beraubt“ (Schade), in der Transferphase bis zum 31. Januar einen Ersatz für Calhanoglu zu beschaffen.
„Besonders perfide ist, dass mit der Verkündung des Urteils gewartet wurde, bis das Transferfenster geschlossen war“, formulierte es Schade und sprach von einem „unglaublichen Schaden“.
Nach EXPRESS-Informationen prüfen nun die Bayer-Juristen, wie hoch der Schaden sein könnte. Und sie loten aus, ob sie gegenüber der FIFA Schadensersatzansprüche geltend machen könnnen.
Wenn dem so ist, dass das Urteil schon am 27.12.2016 dem Calhanoglu vorgelegen hat und er das nicht seinem Arbeitgeber Bayer gemeldet hat, dann ist aber unbedingt gegen Calhanoglu ein Verfahren auf Schadenersatz zu erklagen
Denn das Urteil, das musste Hakan schon vorgelegen haben
03.02.2017 - 19:50 Uhr
Zitat von Scrat
Wenn dem so ist, dass das Urteil schon am 27.12.2016 dem Calhanoglu vorgelegen hat und er das nicht seinem Arbeitgeber Bayer gemeldet hat, dann ist aber unbedingt gegen Calhanoglu ein Verfahren auf Schadenersatz zu erklagen
Denn das Urteil, das musste Hakan schon vorgelegen haben
Zitat von Bender-Fan
Quelle: www.express.de
Unstrittig ist, dass der Zeitpunkt der Verkündung des Gerichtshofs aus Lausanne ein Skandal ist. Nach EXPRESS-Informationen lag das Urteil gegen den türkischen Nationalspieler bereits am 27.12.2016 vor. Das Schreiben erreichte den Spieler allerdings erst am 2. Februar 2017. Also fünf Wochen später.
(...)
Bayer konnte nicht mehr reagieren
Durch die Schlamperei entstand Bayer ein Millionen-Schaden. Sie wurden der Chance „beraubt“ (Schade), in der Transferphase bis zum 31. Januar einen Ersatz für Calhanoglu zu beschaffen.
„Besonders perfide ist, dass mit der Verkündung des Urteils gewartet wurde, bis das Transferfenster geschlossen war“, formulierte es Schade und sprach von einem „unglaublichen Schaden“.
Nach EXPRESS-Informationen prüfen nun die Bayer-Juristen, wie hoch der Schaden sein könnte. Und sie loten aus, ob sie gegenüber der FIFA Schadensersatzansprüche geltend machen könnnen.
Laut Express prüfen wir ob wir Schadensersatzansprüche geltend machen können. Und das Urteil lag wohl schon am 27.12 dem CAS vor.(...)
Bayer konnte nicht mehr reagieren
Durch die Schlamperei entstand Bayer ein Millionen-Schaden. Sie wurden der Chance „beraubt“ (Schade), in der Transferphase bis zum 31. Januar einen Ersatz für Calhanoglu zu beschaffen.
„Besonders perfide ist, dass mit der Verkündung des Urteils gewartet wurde, bis das Transferfenster geschlossen war“, formulierte es Schade und sprach von einem „unglaublichen Schaden“.
Nach EXPRESS-Informationen prüfen nun die Bayer-Juristen, wie hoch der Schaden sein könnte. Und sie loten aus, ob sie gegenüber der FIFA Schadensersatzansprüche geltend machen könnnen.
Wenn dem so ist, dass das Urteil schon am 27.12.2016 dem Calhanoglu vorgelegen hat und er das nicht seinem Arbeitgeber Bayer gemeldet hat, dann ist aber unbedingt gegen Calhanoglu ein Verfahren auf Schadenersatz zu erklagen
Denn das Urteil, das musste Hakan schon vorgelegen haben
Das Urteil lag dem Gericht bereits am 27.12.16 vor. HC10 erreichte dieses erst am 02.02.17.
03.02.2017 - 19:58 Uhr
Nun bitte ich auch einmal um Aufklärung.
ist es nicht so das der Sportler zur Verhandlung geladen wird und er dort Aussagen kann/darf ?
Ist diese Verhandlung nicht immer öffentlich?
Falls eine frage mit Ja beantwortet wird, dann hat Hakan davon gewusst am 27.12.
Das die schriftliche Urteilsbegründung erst am 2.2. vorlag ist dann ganz normal.
Entweder muss man beide Fragen oben mit nein beantworten, oder Hakan hat es verschwiegen oder Bayer macht mächtig Dampf um Hakan aus der Schusslinie zu nehmen.
ist es nicht so das der Sportler zur Verhandlung geladen wird und er dort Aussagen kann/darf ?
Ist diese Verhandlung nicht immer öffentlich?
Falls eine frage mit Ja beantwortet wird, dann hat Hakan davon gewusst am 27.12.
Das die schriftliche Urteilsbegründung erst am 2.2. vorlag ist dann ganz normal.
Entweder muss man beide Fragen oben mit nein beantworten, oder Hakan hat es verschwiegen oder Bayer macht mächtig Dampf um Hakan aus der Schusslinie zu nehmen.
03.02.2017 - 20:01 Uhr
Zitat von Bender-Fan
Das Urteil lag dem Gericht bereits am 27.12.16 vor. HC10 erreichte dieses erst am 02.02.17.
Zitat von Scrat
Wenn dem so ist, dass das Urteil schon am 27.12.2016 dem Calhanoglu vorgelegen hat und er das nicht seinem Arbeitgeber Bayer gemeldet hat, dann ist aber unbedingt gegen Calhanoglu ein Verfahren auf Schadenersatz zu erklagen
Denn das Urteil, das musste Hakan schon vorgelegen haben
Zitat von Bender-Fan
Quelle: www.express.de
Unstrittig ist, dass der Zeitpunkt der Verkündung des Gerichtshofs aus Lausanne ein Skandal ist. Nach EXPRESS-Informationen lag das Urteil gegen den türkischen Nationalspieler bereits am 27.12.2016 vor. Das Schreiben erreichte den Spieler allerdings erst am 2. Februar 2017. Also fünf Wochen später.
(...)
Bayer konnte nicht mehr reagieren
Durch die Schlamperei entstand Bayer ein Millionen-Schaden. Sie wurden der Chance „beraubt“ (Schade), in der Transferphase bis zum 31. Januar einen Ersatz für Calhanoglu zu beschaffen.
„Besonders perfide ist, dass mit der Verkündung des Urteils gewartet wurde, bis das Transferfenster geschlossen war“, formulierte es Schade und sprach von einem „unglaublichen Schaden“.
Nach EXPRESS-Informationen prüfen nun die Bayer-Juristen, wie hoch der Schaden sein könnte. Und sie loten aus, ob sie gegenüber der FIFA Schadensersatzansprüche geltend machen könnnen.
Laut Express prüfen wir ob wir Schadensersatzansprüche geltend machen können. Und das Urteil lag wohl schon am 27.12 dem CAS vor.(...)
Bayer konnte nicht mehr reagieren
Durch die Schlamperei entstand Bayer ein Millionen-Schaden. Sie wurden der Chance „beraubt“ (Schade), in der Transferphase bis zum 31. Januar einen Ersatz für Calhanoglu zu beschaffen.
„Besonders perfide ist, dass mit der Verkündung des Urteils gewartet wurde, bis das Transferfenster geschlossen war“, formulierte es Schade und sprach von einem „unglaublichen Schaden“.
Nach EXPRESS-Informationen prüfen nun die Bayer-Juristen, wie hoch der Schaden sein könnte. Und sie loten aus, ob sie gegenüber der FIFA Schadensersatzansprüche geltend machen könnnen.
Wenn dem so ist, dass das Urteil schon am 27.12.2016 dem Calhanoglu vorgelegen hat und er das nicht seinem Arbeitgeber Bayer gemeldet hat, dann ist aber unbedingt gegen Calhanoglu ein Verfahren auf Schadenersatz zu erklagen
Denn das Urteil, das musste Hakan schon vorgelegen haben
Das Urteil lag dem Gericht bereits am 27.12.16 vor. HC10 erreichte dieses erst am 02.02.17.
Glaube ich nicht, denn Calhanoglu oder sein Stellvertretender Berater MUSSTE bei der Urteilsverkündung anwesend sein
Hakan musste davon wissen
Möglicherweise hat Hakan aber das Urteil zurückgehalten und es erst öffentlich gemacht, als die Strafe gültig geworden ist (1.2.2017)
Hakan musste davon wissen, da bei solchen Urteilsverkündungen ein rechtlicher Vertreter anwesend sein muss
03.02.2017 - 20:03 Uhr
Zitat von UweRahn
Nun bitte ich auch einmal um Aufklärung.
ist es nicht so das der Sportler zur Verhandlung geladen wird und er dort Aussagen kann/darf ?
Ist diese Verhandlung nicht immer öffentlich?
Falls eine frage mit Ja beantwortet wird, dann hat Hakan davon gewusst am 27.12.
Das die schriftliche Urteilsbegründung erst am 2.2. vorlag ist dann ganz normal.
Entweder muss man beide Fragen oben mit nein beantworten, oder Hakan hat es verschwiegen oder Bayer macht mächtig Dampf um Hakan aus der Schusslinie zu nehmen.
Nun bitte ich auch einmal um Aufklärung.
ist es nicht so das der Sportler zur Verhandlung geladen wird und er dort Aussagen kann/darf ?
Ist diese Verhandlung nicht immer öffentlich?
Falls eine frage mit Ja beantwortet wird, dann hat Hakan davon gewusst am 27.12.
Das die schriftliche Urteilsbegründung erst am 2.2. vorlag ist dann ganz normal.
Entweder muss man beide Fragen oben mit nein beantworten, oder Hakan hat es verschwiegen oder Bayer macht mächtig Dampf um Hakan aus der Schusslinie zu nehmen.
Soweit ich weiß war nur der Berater von HC10 im Sommer 16 beim CAS. Weder HC10 noch dessen Vater wurden vorgeladen.
03.02.2017 - 20:05 Uhr
Zitat von Scrat
Glaube ich nicht, denn Calhanoglu oder sein Stellvertretender Berater MUSSTE bei der Urteilsverkündung anwesend sein
Hakan musste davon wissen
Möglicherweise hat Hakan aber das Urteil zurückgehalten und es erst öffentlich gemacht, als die Strafe gültig geworden ist (1.2.2017)
Hakan musste davon wissen, da bei solchen Urteilsverkündungen ein rechtlicher Vertreter anwesend sein muss
Zitat von Bender-Fan
Das Urteil lag dem Gericht bereits am 27.12.16 vor. HC10 erreichte dieses erst am 02.02.17.
Zitat von Scrat
Wenn dem so ist, dass das Urteil schon am 27.12.2016 dem Calhanoglu vorgelegen hat und er das nicht seinem Arbeitgeber Bayer gemeldet hat, dann ist aber unbedingt gegen Calhanoglu ein Verfahren auf Schadenersatz zu erklagen
Denn das Urteil, das musste Hakan schon vorgelegen haben
Zitat von Bender-Fan
Quelle: www.express.de
Unstrittig ist, dass der Zeitpunkt der Verkündung des Gerichtshofs aus Lausanne ein Skandal ist. Nach EXPRESS-Informationen lag das Urteil gegen den türkischen Nationalspieler bereits am 27.12.2016 vor. Das Schreiben erreichte den Spieler allerdings erst am 2. Februar 2017. Also fünf Wochen später.
(...)
Bayer konnte nicht mehr reagieren
Durch die Schlamperei entstand Bayer ein Millionen-Schaden. Sie wurden der Chance „beraubt“ (Schade), in der Transferphase bis zum 31. Januar einen Ersatz für Calhanoglu zu beschaffen.
„Besonders perfide ist, dass mit der Verkündung des Urteils gewartet wurde, bis das Transferfenster geschlossen war“, formulierte es Schade und sprach von einem „unglaublichen Schaden“.
Nach EXPRESS-Informationen prüfen nun die Bayer-Juristen, wie hoch der Schaden sein könnte. Und sie loten aus, ob sie gegenüber der FIFA Schadensersatzansprüche geltend machen könnnen.
Laut Express prüfen wir ob wir Schadensersatzansprüche geltend machen können. Und das Urteil lag wohl schon am 27.12 dem CAS vor.(...)
Bayer konnte nicht mehr reagieren
Durch die Schlamperei entstand Bayer ein Millionen-Schaden. Sie wurden der Chance „beraubt“ (Schade), in der Transferphase bis zum 31. Januar einen Ersatz für Calhanoglu zu beschaffen.
„Besonders perfide ist, dass mit der Verkündung des Urteils gewartet wurde, bis das Transferfenster geschlossen war“, formulierte es Schade und sprach von einem „unglaublichen Schaden“.
Nach EXPRESS-Informationen prüfen nun die Bayer-Juristen, wie hoch der Schaden sein könnte. Und sie loten aus, ob sie gegenüber der FIFA Schadensersatzansprüche geltend machen könnnen.
Wenn dem so ist, dass das Urteil schon am 27.12.2016 dem Calhanoglu vorgelegen hat und er das nicht seinem Arbeitgeber Bayer gemeldet hat, dann ist aber unbedingt gegen Calhanoglu ein Verfahren auf Schadenersatz zu erklagen
Denn das Urteil, das musste Hakan schon vorgelegen haben
Das Urteil lag dem Gericht bereits am 27.12.16 vor. HC10 erreichte dieses erst am 02.02.17.
Glaube ich nicht, denn Calhanoglu oder sein Stellvertretender Berater MUSSTE bei der Urteilsverkündung anwesend sein
Hakan musste davon wissen
Möglicherweise hat Hakan aber das Urteil zurückgehalten und es erst öffentlich gemacht, als die Strafe gültig geworden ist (1.2.2017)
Hakan musste davon wissen, da bei solchen Urteilsverkündungen ein rechtlicher Vertreter anwesend sein muss
Das ist ein Sportgericht(!). Mit keinerlei rechtlicher Bindung. Sonst müssten bei jedem Urteil bei einer Sperre in der Buli ja der Spieler oder ein Stellvertreter Dasein. Was ich bezweifle.
03.02.2017 - 20:12 Uhr
Zitat von Bender-Fan
Das ist ein Sportgericht(!). Mit keinerlei rechtlicher Bindung. Sonst müssten bei jedem Urteil bei einer Sperre in der Buli ja der Spieler oder ein Stellvertreter Dasein. Was ich bezweifle.
Zitat von Scrat
Glaube ich nicht, denn Calhanoglu oder sein Stellvertretender Berater MUSSTE bei der Urteilsverkündung anwesend sein
Hakan musste davon wissen
Möglicherweise hat Hakan aber das Urteil zurückgehalten und es erst öffentlich gemacht, als die Strafe gültig geworden ist (1.2.2017)
Hakan musste davon wissen, da bei solchen Urteilsverkündungen ein rechtlicher Vertreter anwesend sein muss
Zitat von Bender-Fan
Das Urteil lag dem Gericht bereits am 27.12.16 vor. HC10 erreichte dieses erst am 02.02.17.
Zitat von Scrat
Wenn dem so ist, dass das Urteil schon am 27.12.2016 dem Calhanoglu vorgelegen hat und er das nicht seinem Arbeitgeber Bayer gemeldet hat, dann ist aber unbedingt gegen Calhanoglu ein Verfahren auf Schadenersatz zu erklagen
Denn das Urteil, das musste Hakan schon vorgelegen haben
Zitat von Bender-Fan
Quelle: www.express.de
Unstrittig ist, dass der Zeitpunkt der Verkündung des Gerichtshofs aus Lausanne ein Skandal ist. Nach EXPRESS-Informationen lag das Urteil gegen den türkischen Nationalspieler bereits am 27.12.2016 vor. Das Schreiben erreichte den Spieler allerdings erst am 2. Februar 2017. Also fünf Wochen später.
(...)
Bayer konnte nicht mehr reagieren
Durch die Schlamperei entstand Bayer ein Millionen-Schaden. Sie wurden der Chance „beraubt“ (Schade), in der Transferphase bis zum 31. Januar einen Ersatz für Calhanoglu zu beschaffen.
„Besonders perfide ist, dass mit der Verkündung des Urteils gewartet wurde, bis das Transferfenster geschlossen war“, formulierte es Schade und sprach von einem „unglaublichen Schaden“.
Nach EXPRESS-Informationen prüfen nun die Bayer-Juristen, wie hoch der Schaden sein könnte. Und sie loten aus, ob sie gegenüber der FIFA Schadensersatzansprüche geltend machen könnnen.
Laut Express prüfen wir ob wir Schadensersatzansprüche geltend machen können. Und das Urteil lag wohl schon am 27.12 dem CAS vor.(...)
Bayer konnte nicht mehr reagieren
Durch die Schlamperei entstand Bayer ein Millionen-Schaden. Sie wurden der Chance „beraubt“ (Schade), in der Transferphase bis zum 31. Januar einen Ersatz für Calhanoglu zu beschaffen.
„Besonders perfide ist, dass mit der Verkündung des Urteils gewartet wurde, bis das Transferfenster geschlossen war“, formulierte es Schade und sprach von einem „unglaublichen Schaden“.
Nach EXPRESS-Informationen prüfen nun die Bayer-Juristen, wie hoch der Schaden sein könnte. Und sie loten aus, ob sie gegenüber der FIFA Schadensersatzansprüche geltend machen könnnen.
Wenn dem so ist, dass das Urteil schon am 27.12.2016 dem Calhanoglu vorgelegen hat und er das nicht seinem Arbeitgeber Bayer gemeldet hat, dann ist aber unbedingt gegen Calhanoglu ein Verfahren auf Schadenersatz zu erklagen
Denn das Urteil, das musste Hakan schon vorgelegen haben
Das Urteil lag dem Gericht bereits am 27.12.16 vor. HC10 erreichte dieses erst am 02.02.17.
Glaube ich nicht, denn Calhanoglu oder sein Stellvertretender Berater MUSSTE bei der Urteilsverkündung anwesend sein
Hakan musste davon wissen
Möglicherweise hat Hakan aber das Urteil zurückgehalten und es erst öffentlich gemacht, als die Strafe gültig geworden ist (1.2.2017)
Hakan musste davon wissen, da bei solchen Urteilsverkündungen ein rechtlicher Vertreter anwesend sein muss
Das ist ein Sportgericht(!). Mit keinerlei rechtlicher Bindung. Sonst müssten bei jedem Urteil bei einer Sperre in der Buli ja der Spieler oder ein Stellvertreter Dasein. Was ich bezweifle.
In gewisser Weise hat der CAS eben schon eine Rechtliche Bindung...
Der CAS ist nichts anderes wie zb die Bundes-Ärztekammer
Es ist ein Gericht welches in Verbands-Rechtsverstößen aktiv wird
Der CAS ist ähnlich dem DFB Sportgericht
Hakan musste als Sportler oder mithilfe eines Rechtlichen Vertreters bei der Urteilsverkündung anwesend sein
Was wiederum die Sache von Calhanoglu noch schlimmer macht als sie ohnehin schon ist
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