1. FC Köln 1. FC Köln
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Anthony Modeste
Geburtsdatum 14.04.1988
Alter 38
Nat. Frankreich  Frankreich
Größe 1,88m
Vertrag bis -
Position Mittelstürmer
Fuß rechts
Akt. Verein Vereinslos

Leistungsdaten:

Anthony Modeste [27]

17.11.2018 - 20:10 Uhr
Anthony Modeste [27] |#291
20.11.2018 - 19:41 Uhr
Quelle: fc.de
…das Gefühl, zurück zu sein: Ich bin ja schon lange zurück und habe mit der U21 des FC trainiert. Es ist ein gutes Gefühl, wieder hier zu sein. Es ist das gleiche Gefühl wie früher, weil ich den FC liebe. Ich liebe alles am FC und an Köln. Ich kann gar nicht sagen, was genau es ist. Einfach alles. Hier ist jeden Tag Karneval. Meine Familie ist hier glücklich. Das bedeutet mir alles. Ich bin richtig gut drauf hier. Und ich mag diese schöne Stadt. Deswegen habe ich diese Entscheidung getroffen.

…über andere Angebote: Ich hatte auch die Möglichkeit, Europa League oder Champions League zu spielen. Das ist die Wahrheit. Aber ich bin jetzt beim FC in der zweiten Liga und ich habe das gemacht, weil ich den FC liebe.
…seine Ziele mit dem FC: Wir müssen diese Saison erst einmal aufsteigen und dann schauen, was passiert. Alles Schritt für Schritt.
Modeste vor dem Training u.a. über:


Es wäre allerdings schön was von der Fifa zu hören, wann man mit einer Spielberechtigung rechnen kann. Bzw. das Urteil in diesem Fall, haben ja schon einge Wochen Kenntnis davon. Sind wohl zu sehr damit beschäftigt ihr Image verbessern zu wollen.

•     •     •

Mer schwöre dir he op Treu un op Iehr, Mer stonn zo dir FC Kölle!
Un mer jon met dir wenn et sin muß durch et Füer, Halde immer nur zo dir FC Kölle!
Anthony Modeste [27] |#292
20.11.2018 - 19:52 Uhr
Zitat von berbertheo

Der Artikel des Stadtanzeigers macht mich etwas stutzig. Hat Modeste wirklich Anspruch auf sein Gehalt bis zum Vertragsende, obwohl er ja ab August den Vertrag einseitig gekündigt und von seiner Seite alle Leistungen eingestellt hat? Insbesondere jetzt, wo er einen neuen Arbeitgeber hat?

Ich hab da rechtlich so gar keine Ahnung, kann mir das aber irgendwie nicht vorstellen. Dass vereinbarte aber nicht erbrachte Leistungen vergütet werden, kommt ja sonst nur vor, wenn das auf drängen des Arbeitgebers im Zuge eines Auflösungsvertrages erfolgt (Abfindung). Aber auch dann ja selten im vollen Umfang, insbesondere wenn bereits ein neues Beschäftigungsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber besteht. Natürlich werden da quasi nie die Arbeitgeber vorher vertragsbrüchig oder sie sind dann eben auch insolvent. Für mein Empfinden wäre es in jedem Fall sehr krass, wenn das so geht, wie es der Stadtanzeiger darstellt.


Als angehender Volljurist kann ich dir sagen, dass dir das hier sicherlich niemand beantworten werden können und das schon aus zwei einfachen Gründen. Zum einen wissen wir nicht welchem Recht der Vertrag zwischen Modeste und seinem Exclub unterliegt und zum anderen kennen wir genaue Vertragsdetails nicht. Aber selbst wenn es, wie wahrscheinlich anzunehmen, chinesischem Recht unterliegt wird es hier wohl allen schwer fallen eine juristische Antwort zu geben, weil wie schon gesagt Vertragsdetails mir/uns nicht bekannt sind und sich hier niemand, meiner Person eingeschlossen, mit chinesischem Recht auskennt.

Mal unterstellt der Vertrag würde deutschem Recht unterliegen und er hätte keine besonderen Klauseln, dann ist es so, dass das Gehalt weiterhin, und zwar als Schadensersatz, geschuldet würde. Immer vorausgesetzt, der Exclub hat eine Pflicht aus dem Vertrag schuldhaft verletzt die zur Vertragsaufhebung berechtigt. Allerdings würde er nur die Differenz zum jetzigen Gehalt erhalten, weil ja nur das einen erlittenen Schaden darstellt. Wäre das Gehalt gleich hoch, dann gäbe es keinen Schaden und somit keinen Schadensersatzanspruch.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Kingsize am 20.11.2018 um 19:53 Uhr bearbeitet
Anthony Modeste [27] |#293
21.11.2018 - 02:01 Uhr
Habe mir mal ein paar Gedanken gemacht.
Die FIFA erteilt Modeste eine Spielgenehmigung für Köln, doch paar Monate später wird entschieden, das Modeste Vertrag mit den Chinesen noch rechtskräftig ist und er dies nicht kündigen dürfte. Wäre es dann nicht eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den anderen Mannschaften der 2. Liga? Könnten die anderen 2.Ligisten dann klagen, weil Modeste beim FC zu unrecht gespielt hat und Köln dadurch einen Vorteil bekommen hat?
Anthony Modeste [27] |#294
21.11.2018 - 02:13 Uhr
Ich bezweifle, dass die Fifa ihre Entscheidung im Nachhinein umändern kann... Und wenn, dann MUSS sie den Schaden übernehmen, zumindest sagt mein Gerechtigkeitssinn mir das..
Anthony Modeste [27] |#295
21.11.2018 - 08:06 Uhr
Zitat von NUR1DER1HSV
Habe mir mal ein paar Gedanken gemacht.
Die FIFA erteilt Modeste eine Spielgenehmigung für Köln, doch paar Monate später wird entschieden, das Modeste Vertrag mit den Chinesen noch rechtskräftig ist und er dies nicht kündigen dürfte. Wäre es dann nicht eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den anderen Mannschaften der 2. Liga? Könnten die anderen 2.Ligisten dann klagen, weil Modeste beim FC zu unrecht gespielt hat und Köln dadurch einen Vorteil bekommen hat?


Also angenommen Modeste bekommt die vorläufige Spielberechtigung durch die FIFA erteilt, dann handelt der FC doch nach bestem Gewissen. Aus meinem Rechtsverständnis heraus kann der FC dann nicht nachträglich dafür bestraft werden. Aber gegen die vorläufige Spielberechtigung von Modeste und die dadurch entstandene Vorteilnahme können die andren Klubs natürlich trotzdem klagen, ich denke nur, dass die Aussicht auf Erfolg in so einem Fall gegen Null geht. Ein Ähnlicher Fall war doch damals Drogba der sich aus seinem Vertrag bei einem Chinesischen Klub rausgeklagt hatte. Damals hatte Schalke gegen die Spielwertung gegen Galatasaray geklagt.
Uefa weist Schalkeprotest gegen Drogba zurück
Ich denke mal das die Juristen beim FC und die von Modeste einen ordentlichen Job machen und die Spielberechtigung eine reine Formalie sein sollte. Aber You never Know...
Anthony Modeste [27] |#296
21.11.2018 - 08:10 Uhr
Zitat von NUR1DER1HSV
Habe mir mal ein paar Gedanken gemacht.
Die FIFA erteilt Modeste eine Spielgenehmigung für Köln, doch paar Monate später wird entschieden, das Modeste Vertrag mit den Chinesen noch rechtskräftig ist und er dies nicht kündigen dürfte. Wäre es dann nicht eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den anderen Mannschaften der 2. Liga? Könnten die anderen 2.Ligisten dann klagen, weil Modeste beim FC zu unrecht gespielt hat und Köln dadurch einen Vorteil bekommen hat?

Die Frage wäre dann aber, wie und warum der FC dafür bestraft werden sollte? Denn wenn Modeste die Spielgenehmigung bekommt, dann hat Köln ja nichts falsch gemacht. Dann läge der Ball bei der FIFA welche den Transfer ja abgesegnet hat. Köln hat dann ja eine offizielle Erlaubnis den Spieler einzusetzen, dass kann ja nicht rückwirkend entzogen werden, denn auf die Gerichtsbarkeit der FIFA sollte man vertrauen können, auch wenn das ein Kasperletheater ist.
Anthony Modeste [27] |#297
21.11.2018 - 08:21 Uhr
Wenn die FIFA die Spielberechtigung erteilt, kann dem FC niemand etws. Weder finanziell noch punktetechnisch (Punktabzug).

Ob bei diesem Szenario die anderen Vereine Ansprüche gegen die DFL bzw. FIFA, weiß ich nicht.

Der DFB hat dem HSV ja damals nach der Hoyzer Geschichte eine üppige Entschädigung gezahlt. Am sportlichen Status Quo wurde aber nichts geändert.
Anthony Modeste [27] |#298
21.11.2018 - 08:22 Uhr
Achja ich habe da jetzt mal eine Frage, wenn ich jetzt irgendwann mal von „French-Connection“ schreibe, ist das dann auch negativ Konnotiert, nachdem mir das bei der Kiel-Connection ja vorgeworfen wird?

Ich frage nur, weil selbst der FC auf Instagram die French Connection als Bezeichnung für Modeste, Koziello und Guirassy benutzt
Anthony Modeste [27] |#299
21.11.2018 - 09:02 Uhr
Zitat von Pierre1982
Wenn die FIFA die Spielberechtigung erteilt, kann dem FC niemand etws. Weder finanziell noch punktetechnisch (Punktabzug).

Ob bei diesem Szenario die anderen Vereine Ansprüche gegen die DFL bzw. FIFA, weiß ich nicht.

Der DFB hat dem HSV ja damals nach der Hoyzer Geschichte eine üppige Entschädigung gezahlt. Am sportlichen Status Quo wurde aber nichts geändert.


Mit der Hoyzer - Geschichte hast Du recht, allerdings scheiterte eine Korrektur des sportlichen Status Quo insbesondere daran, dass es zu spät bekannt wurde bzw. die Vorwürfe von Verantwortlichen des HSV hinsichtlich der Aussagen von Hoyzer auf dem Platz ignoriert wurden, bis es nicht mehr möglich war die Augen zu verschließen.

In Sachen Modeste kann man es wohl als gesichert betrachten, dass mit der Erteilung der Spielberechtigung durch die FiFA keinerlei Ansprüche gegen den FC geltend gemacht werden können, wenn man Modeste anschließend einsetzt. Der unvermeidbare Verbotsirrtum ist soweit es mir bekannt ist eine international angewandte Regelung. Die einzige Ungewissheit besteht dann evtl. noch für Modeste. Die Erteilung der Spielberechtigung könnte m.E. nicht ausschließen, dass er gerichtlich regresspflichtig gemacht wird, wenn das CAS von einem vertragswidrigen Verhalten seinerseits ausgeht.

Diesbezüglich kann man es ein wenig mit Ndong vergleichen. Da hat Sunderland nach den FiFA-Statuten m.E. erfolgversprechende Aussichten, Spieler und neuen Verein auf Schadensersatz zu verklagen, obwohl Sunderland Ndong entlassen hat.

•     •     •

"Wer es nicht schafft, gegen den HSV zu punkten, sollte nicht auf dem Rücken eines Flüchtlings, der niemandem etwas getan hat, versuchen, einen Vorteil herauszuholen, sondern besser auf die eigenen sportlichen Fehler schauen"

Thioune, Fußball-Spruch des Jahres 2020
Anthony Modeste [27] |#300
21.11.2018 - 09:02 Uhr
Zitat von Pierre1982

Der DFB hat dem HSV ja damals nach der Hoyzer Geschichte eine üppige Entschädigung gezahlt. Am sportlichen Status Quo wurde aber nichts geändert.


Sportlich konnte allerdings auch nichts mehr geändert werden, es waren ja beim Bekanntwerden bereits zwei weitere Pokalrunden gespielt. Hätte es sich um ein Ligaspiel gehandelt, wäre das mit Sicherheit nachträglich für den HSV gewertet oder wiederholt worden.

Bei Modeste ist ja auch zu hoffen, dass sich dieses Thema deutlich vor Saisonende erledigt, insofern wäre theoretisch dann auch eine sportliche Strafe denkbar, sollten zukünftige Gegner gegen die Spielwertung klagen. Bei einer vorläufigen Spielgenehmigung der FIFA aber wohl ausgeschlossen.
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