Kaderplanung 2019/2020
13.05.2019 - 10:11 Uhr
14.06.2019 - 08:56 Uhr
In aller Ausführlichkeit zum Schmökern...
hatte ich im Mai schon mal im Liga-Thread gepostet.
Nach kurzem Überfliegen scheint sich zu bestätigen, dass es darum geht dem Spieler einen Vertrag zu geben, hauptsache er ist in der Liga spielberechtigt (Edit: und nicht ausgeliehen!).
hatte ich im Mai schon mal im Liga-Thread gepostet. Zitat von Rune1992
Wer sich das antun möchte... Da sie im anderen Thread angesprochen wurde, hier nochmal die Local Player Regelung, die auf uns zu kommt.
Wer sich das antun möchte... Da sie im anderen Thread angesprochen wurde, hier nochmal die Local Player Regelung, die auf uns zu kommt.
Quelle: DFL.de
§ 5 b
Lokal ausgebildete Spieler
1. Clubs müssen im Rahmen der Förderung der Nachwuchsarbeit im deutschen Fußball eine Mindestanzahl lokal ausgebildeter Spieler als Lizenzspieler unter Vertrag haben, die keine weitere Funktion im Bereich der Lizenzspielermannschaft des Clubs ausüben dürfen. Lokal ausgebildete Spieler können „vom Club ausgebildet“ oder „vom Verband ausgebildet“ sein. Voraussetzung ist, dass nicht mehr als die Hälfte der Spieler vom Verband ausgebildet ist.
Es müssen mindestens acht lokal ausgebildete Spieler bei dem Club als Lizenzspieler unter Vertrag stehen, wovon mindestens vier vom Club ausgebildet sein müssen. Als Lizenzspieler ausschließlich im Sinne dieser Bestimmung gilt auch ein Spieler, der bereits mit dem Club einen der DFL GmbH vorliegenden Lizenzspielervertrag geschlossen hat, der mit Vollendung seines 18. Lebensjahrs spätestens zum 31.12. der laufenden Spielzeit wirksam wird; ab dem 01.01. der jeweiligen Spielzeit gilt als Lizenzspieler ausschließlich im Sinne dieser Bestimmung auch ein Spieler, der bereits mit dem Club einen der DFL GmbH vorliegenden Lizenzspielervertrag geschlossen hat, der mit Vollendung seines 18. Lebensjahrs spätestens zum 30.06. der laufenden Spielzeit wirksam wird.
Ein vom Club ausgebildeter Spieler ist ein Spieler, der für drei vollständige Spielzeiten, gleich, ob aufeinander folgend oder nicht, oder über einen Zeitraum von 36 Monaten zwischen seinem 15. (oder dem Beginn der Spielzeit, in der der Spieler das 15. Lebensjahr abschließt) und seinem 21. Lebensjahr (oder dem Ende der Spielzeit, in der der Spieler das 21. Lebensjahr abschließt) bei seinem aktuellen Club registriert und spielberechtigt war.
Ein vom Verband ausgebildeter Spieler ist ein Spieler, der für drei vollständige Spielzeiten, gleich, ob aufeinander folgend oder nicht, oder über einen Zeitraum von 36 Monaten zwischen seinem 15. (oder dem Beginn der Spielzeit, in der der Spieler das 15. Lebensjahr abschließt) und seinem 21. Lebensjahr (oder dem Ende der Spielzeit, in der der Spieler das 21. Lebensjahr abschließt) für einen Club im Bereich des DFB spielberechtigt war.
Als Spielzeit im Sinne dieser Bestimmung gilt der Zeitraum vom ersten bis zum letzten Meisterschaftsspiel der jeweiligen Spielklasse, in der der Spieler spielberechtigt war.
Erhält ein Spieler bis zum 31.07. eines Jahres für den Club eine Spielberechtigung für Freundschaftsspiele, wird das betreffende Spieljahr als volle Spielzeit im Sinne dieser Vorschrift angerechnet.
2. Die lokal ausgebildeten Spieler müssen zu jedem Pflicht-Bundesspiel auf der aktuellen Spielberechtigungsliste eingetragen sein. Zusätzlich zu den auf der aktuellen Spielberechtigungsliste aufgeführten Spielern werden bis zu zwei vom Club ausgebildete Spieler angerechnet, die gem. § 5 Nr. 2 LOS in der Wechselperiode I oder II der jeweiligen Spielzeit an einen anderen Club ausgeliehen werden, sofern der ausleihende Club in einer höheren Spielklasse als die 2. Mannschaft des verleihenden Clubs und maximal zwei Spielklassen unter der Spielklasse des verleihenden Clubs der Lizenzligen spielt.
Sind weniger lokal ausgebildete Spieler als nach Nr. 1 verlangt auf der aktuellen Spielberechtigungsliste eingetragen oder nach Abs. 1 zum jeweiligen Zeitpunkt an einen anderen Club ausgeliehen, wird eine Vertragsstrafe gemäß des Lizenzvertrages ausgesprochen.
Lokal ausgebildete Spieler
1. Clubs müssen im Rahmen der Förderung der Nachwuchsarbeit im deutschen Fußball eine Mindestanzahl lokal ausgebildeter Spieler als Lizenzspieler unter Vertrag haben, die keine weitere Funktion im Bereich der Lizenzspielermannschaft des Clubs ausüben dürfen. Lokal ausgebildete Spieler können „vom Club ausgebildet“ oder „vom Verband ausgebildet“ sein. Voraussetzung ist, dass nicht mehr als die Hälfte der Spieler vom Verband ausgebildet ist.
Es müssen mindestens acht lokal ausgebildete Spieler bei dem Club als Lizenzspieler unter Vertrag stehen, wovon mindestens vier vom Club ausgebildet sein müssen. Als Lizenzspieler ausschließlich im Sinne dieser Bestimmung gilt auch ein Spieler, der bereits mit dem Club einen der DFL GmbH vorliegenden Lizenzspielervertrag geschlossen hat, der mit Vollendung seines 18. Lebensjahrs spätestens zum 31.12. der laufenden Spielzeit wirksam wird; ab dem 01.01. der jeweiligen Spielzeit gilt als Lizenzspieler ausschließlich im Sinne dieser Bestimmung auch ein Spieler, der bereits mit dem Club einen der DFL GmbH vorliegenden Lizenzspielervertrag geschlossen hat, der mit Vollendung seines 18. Lebensjahrs spätestens zum 30.06. der laufenden Spielzeit wirksam wird.
Ein vom Club ausgebildeter Spieler ist ein Spieler, der für drei vollständige Spielzeiten, gleich, ob aufeinander folgend oder nicht, oder über einen Zeitraum von 36 Monaten zwischen seinem 15. (oder dem Beginn der Spielzeit, in der der Spieler das 15. Lebensjahr abschließt) und seinem 21. Lebensjahr (oder dem Ende der Spielzeit, in der der Spieler das 21. Lebensjahr abschließt) bei seinem aktuellen Club registriert und spielberechtigt war.
Ein vom Verband ausgebildeter Spieler ist ein Spieler, der für drei vollständige Spielzeiten, gleich, ob aufeinander folgend oder nicht, oder über einen Zeitraum von 36 Monaten zwischen seinem 15. (oder dem Beginn der Spielzeit, in der der Spieler das 15. Lebensjahr abschließt) und seinem 21. Lebensjahr (oder dem Ende der Spielzeit, in der der Spieler das 21. Lebensjahr abschließt) für einen Club im Bereich des DFB spielberechtigt war.
Als Spielzeit im Sinne dieser Bestimmung gilt der Zeitraum vom ersten bis zum letzten Meisterschaftsspiel der jeweiligen Spielklasse, in der der Spieler spielberechtigt war.
Erhält ein Spieler bis zum 31.07. eines Jahres für den Club eine Spielberechtigung für Freundschaftsspiele, wird das betreffende Spieljahr als volle Spielzeit im Sinne dieser Vorschrift angerechnet.
2. Die lokal ausgebildeten Spieler müssen zu jedem Pflicht-Bundesspiel auf der aktuellen Spielberechtigungsliste eingetragen sein. Zusätzlich zu den auf der aktuellen Spielberechtigungsliste aufgeführten Spielern werden bis zu zwei vom Club ausgebildete Spieler angerechnet, die gem. § 5 Nr. 2 LOS in der Wechselperiode I oder II der jeweiligen Spielzeit an einen anderen Club ausgeliehen werden, sofern der ausleihende Club in einer höheren Spielklasse als die 2. Mannschaft des verleihenden Clubs und maximal zwei Spielklassen unter der Spielklasse des verleihenden Clubs der Lizenzligen spielt.
Sind weniger lokal ausgebildete Spieler als nach Nr. 1 verlangt auf der aktuellen Spielberechtigungsliste eingetragen oder nach Abs. 1 zum jeweiligen Zeitpunkt an einen anderen Club ausgeliehen, wird eine Vertragsstrafe gemäß des Lizenzvertrages ausgesprochen.
Nach kurzem Überfliegen scheint sich zu bestätigen, dass es darum geht dem Spieler einen Vertrag zu geben, hauptsache er ist in der Liga spielberechtigt (Edit: und nicht ausgeliehen!).
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Rune1992 am 14.06.2019 um 08:57 Uhr bearbeitet
14.06.2019 - 09:18 Uhr
Zitat von Rune1992
In aller Ausführlichkeit zum Schmökern...
hatte ich im Mai schon mal im Liga-Thread gepostet.
Nach kurzem Überfliegen scheint sich zu bestätigen, dass es darum geht dem Spieler einen Vertrag zu geben, hauptsache er ist in der Liga spielberechtigt (Edit: und nicht ausgeliehen!).
In aller Ausführlichkeit zum Schmökern...
hatte ich im Mai schon mal im Liga-Thread gepostet. Zitat von Rune1992
Wer sich das antun möchte... Da sie im anderen Thread angesprochen wurde, hier nochmal die Local Player Regelung, die auf uns zu kommt.
Wer sich das antun möchte... Da sie im anderen Thread angesprochen wurde, hier nochmal die Local Player Regelung, die auf uns zu kommt.
Quelle: DFL.de
§ 5 b
Lokal ausgebildete Spieler
1. Clubs müssen im Rahmen der Förderung der Nachwuchsarbeit im deutschen Fußball eine Mindestanzahl lokal ausgebildeter Spieler als Lizenzspieler unter Vertrag haben, die keine weitere Funktion im Bereich der Lizenzspielermannschaft des Clubs ausüben dürfen. Lokal ausgebildete Spieler können „vom Club ausgebildet“ oder „vom Verband ausgebildet“ sein. Voraussetzung ist, dass nicht mehr als die Hälfte der Spieler vom Verband ausgebildet ist.
Es müssen mindestens acht lokal ausgebildete Spieler bei dem Club als Lizenzspieler unter Vertrag stehen, wovon mindestens vier vom Club ausgebildet sein müssen. Als Lizenzspieler ausschließlich im Sinne dieser Bestimmung gilt auch ein Spieler, der bereits mit dem Club einen der DFL GmbH vorliegenden Lizenzspielervertrag geschlossen hat, der mit Vollendung seines 18. Lebensjahrs spätestens zum 31.12. der laufenden Spielzeit wirksam wird; ab dem 01.01. der jeweiligen Spielzeit gilt als Lizenzspieler ausschließlich im Sinne dieser Bestimmung auch ein Spieler, der bereits mit dem Club einen der DFL GmbH vorliegenden Lizenzspielervertrag geschlossen hat, der mit Vollendung seines 18. Lebensjahrs spätestens zum 30.06. der laufenden Spielzeit wirksam wird.
Ein vom Club ausgebildeter Spieler ist ein Spieler, der für drei vollständige Spielzeiten, gleich, ob aufeinander folgend oder nicht, oder über einen Zeitraum von 36 Monaten zwischen seinem 15. (oder dem Beginn der Spielzeit, in der der Spieler das 15. Lebensjahr abschließt) und seinem 21. Lebensjahr (oder dem Ende der Spielzeit, in der der Spieler das 21. Lebensjahr abschließt) bei seinem aktuellen Club registriert und spielberechtigt war.
Ein vom Verband ausgebildeter Spieler ist ein Spieler, der für drei vollständige Spielzeiten, gleich, ob aufeinander folgend oder nicht, oder über einen Zeitraum von 36 Monaten zwischen seinem 15. (oder dem Beginn der Spielzeit, in der der Spieler das 15. Lebensjahr abschließt) und seinem 21. Lebensjahr (oder dem Ende der Spielzeit, in der der Spieler das 21. Lebensjahr abschließt) für einen Club im Bereich des DFB spielberechtigt war.
Als Spielzeit im Sinne dieser Bestimmung gilt der Zeitraum vom ersten bis zum letzten Meisterschaftsspiel der jeweiligen Spielklasse, in der der Spieler spielberechtigt war.
Erhält ein Spieler bis zum 31.07. eines Jahres für den Club eine Spielberechtigung für Freundschaftsspiele, wird das betreffende Spieljahr als volle Spielzeit im Sinne dieser Vorschrift angerechnet.
2. Die lokal ausgebildeten Spieler müssen zu jedem Pflicht-Bundesspiel auf der aktuellen Spielberechtigungsliste eingetragen sein. Zusätzlich zu den auf der aktuellen Spielberechtigungsliste aufgeführten Spielern werden bis zu zwei vom Club ausgebildete Spieler angerechnet, die gem. § 5 Nr. 2 LOS in der Wechselperiode I oder II der jeweiligen Spielzeit an einen anderen Club ausgeliehen werden, sofern der ausleihende Club in einer höheren Spielklasse als die 2. Mannschaft des verleihenden Clubs und maximal zwei Spielklassen unter der Spielklasse des verleihenden Clubs der Lizenzligen spielt.
Sind weniger lokal ausgebildete Spieler als nach Nr. 1 verlangt auf der aktuellen Spielberechtigungsliste eingetragen oder nach Abs. 1 zum jeweiligen Zeitpunkt an einen anderen Club ausgeliehen, wird eine Vertragsstrafe gemäß des Lizenzvertrages ausgesprochen.
Lokal ausgebildete Spieler
1. Clubs müssen im Rahmen der Förderung der Nachwuchsarbeit im deutschen Fußball eine Mindestanzahl lokal ausgebildeter Spieler als Lizenzspieler unter Vertrag haben, die keine weitere Funktion im Bereich der Lizenzspielermannschaft des Clubs ausüben dürfen. Lokal ausgebildete Spieler können „vom Club ausgebildet“ oder „vom Verband ausgebildet“ sein. Voraussetzung ist, dass nicht mehr als die Hälfte der Spieler vom Verband ausgebildet ist.
Es müssen mindestens acht lokal ausgebildete Spieler bei dem Club als Lizenzspieler unter Vertrag stehen, wovon mindestens vier vom Club ausgebildet sein müssen. Als Lizenzspieler ausschließlich im Sinne dieser Bestimmung gilt auch ein Spieler, der bereits mit dem Club einen der DFL GmbH vorliegenden Lizenzspielervertrag geschlossen hat, der mit Vollendung seines 18. Lebensjahrs spätestens zum 31.12. der laufenden Spielzeit wirksam wird; ab dem 01.01. der jeweiligen Spielzeit gilt als Lizenzspieler ausschließlich im Sinne dieser Bestimmung auch ein Spieler, der bereits mit dem Club einen der DFL GmbH vorliegenden Lizenzspielervertrag geschlossen hat, der mit Vollendung seines 18. Lebensjahrs spätestens zum 30.06. der laufenden Spielzeit wirksam wird.
Ein vom Club ausgebildeter Spieler ist ein Spieler, der für drei vollständige Spielzeiten, gleich, ob aufeinander folgend oder nicht, oder über einen Zeitraum von 36 Monaten zwischen seinem 15. (oder dem Beginn der Spielzeit, in der der Spieler das 15. Lebensjahr abschließt) und seinem 21. Lebensjahr (oder dem Ende der Spielzeit, in der der Spieler das 21. Lebensjahr abschließt) bei seinem aktuellen Club registriert und spielberechtigt war.
Ein vom Verband ausgebildeter Spieler ist ein Spieler, der für drei vollständige Spielzeiten, gleich, ob aufeinander folgend oder nicht, oder über einen Zeitraum von 36 Monaten zwischen seinem 15. (oder dem Beginn der Spielzeit, in der der Spieler das 15. Lebensjahr abschließt) und seinem 21. Lebensjahr (oder dem Ende der Spielzeit, in der der Spieler das 21. Lebensjahr abschließt) für einen Club im Bereich des DFB spielberechtigt war.
Als Spielzeit im Sinne dieser Bestimmung gilt der Zeitraum vom ersten bis zum letzten Meisterschaftsspiel der jeweiligen Spielklasse, in der der Spieler spielberechtigt war.
Erhält ein Spieler bis zum 31.07. eines Jahres für den Club eine Spielberechtigung für Freundschaftsspiele, wird das betreffende Spieljahr als volle Spielzeit im Sinne dieser Vorschrift angerechnet.
2. Die lokal ausgebildeten Spieler müssen zu jedem Pflicht-Bundesspiel auf der aktuellen Spielberechtigungsliste eingetragen sein. Zusätzlich zu den auf der aktuellen Spielberechtigungsliste aufgeführten Spielern werden bis zu zwei vom Club ausgebildete Spieler angerechnet, die gem. § 5 Nr. 2 LOS in der Wechselperiode I oder II der jeweiligen Spielzeit an einen anderen Club ausgeliehen werden, sofern der ausleihende Club in einer höheren Spielklasse als die 2. Mannschaft des verleihenden Clubs und maximal zwei Spielklassen unter der Spielklasse des verleihenden Clubs der Lizenzligen spielt.
Sind weniger lokal ausgebildete Spieler als nach Nr. 1 verlangt auf der aktuellen Spielberechtigungsliste eingetragen oder nach Abs. 1 zum jeweiligen Zeitpunkt an einen anderen Club ausgeliehen, wird eine Vertragsstrafe gemäß des Lizenzvertrages ausgesprochen.
Nach kurzem Überfliegen scheint sich zu bestätigen, dass es darum geht dem Spieler einen Vertrag zu geben, hauptsache er ist in der Liga spielberechtigt (Edit: und nicht ausgeliehen!).
... anscheinend werden sogar unter gewissen Bedingungen auch ausgeliehene local players angerechnet. Müsste auf Kircher zutreffen, wenn ich das richtig sehe. Zum Glück haben wir wieder eine 2. Mannschaft!
14.06.2019 - 18:31 Uhr
Langsam wird es dann mal Zeit Spieler abzugeben..
Auf der anderen Seite interessant dass es gegen den Trend möglich ist Spieler schon zu verpflichten noch bevor ausgemistet und auf der Payroll Platz geschaffen ist...
Auf der anderen Seite interessant dass es gegen den Trend möglich ist Spieler schon zu verpflichten noch bevor ausgemistet und auf der Payroll Platz geschaffen ist...
14.06.2019 - 18:36 Uhr
Ich bin gespannt, ob jetzt noch eine Spieler verpflichtet wird.
Ich würde noch einen RV der IV spielen kann holen.
Ansonsten in ich mit den Neuzugängen zufrieden
Ich würde noch einen RV der IV spielen kann holen.
Ansonsten in ich mit den Neuzugängen zufrieden
14.06.2019 - 18:39 Uhr
Zitat von michimaschi
Ich bin gespannt, ob jetzt noch eine Spieler verpflichtet wird.
Ich würde noch einen RV der IV spielen kann holen.
Ansonsten in ich mit den Neuzugängen zufrieden
Ich bin gespannt, ob jetzt noch eine Spieler verpflichtet wird.
Ich würde noch einen RV der IV spielen kann holen.
Ansonsten in ich mit den Neuzugängen zufrieden
Es wird ganz sicher noch ein RM und ein RV kommen
14.06.2019 - 18:48 Uhr
Ich erwarte auch noch einen neuen Linksaußen bzw LM.
Daß Djuricin jemals auf links die Lorenz Position spielt glaube ich einfach nicht. Das ist letztlich ein Stürmer, keiner der die linke Bahn hoch und runter rennt. Es sei denn man spielt kurzeitig mal situationsbedingt mit drei Spitzen. Sonst eher nicht.
Daß Djuricin jemals auf links die Lorenz Position spielt glaube ich einfach nicht. Das ist letztlich ein Stürmer, keiner der die linke Bahn hoch und runter rennt. Es sei denn man spielt kurzeitig mal situationsbedingt mit drei Spitzen. Sonst eher nicht.
14.06.2019 - 18:53 Uhr
Zitat von llhu85
Es wird ganz sicher noch ein RM und ein RV kommen
Zitat von michimaschi
Ich bin gespannt, ob jetzt noch eine Spieler verpflichtet wird.
Ich würde noch einen RV der IV spielen kann holen.
Ansonsten in ich mit den Neuzugängen zufrieden
Ich bin gespannt, ob jetzt noch eine Spieler verpflichtet wird.
Ich würde noch einen RV der IV spielen kann holen.
Ansonsten in ich mit den Neuzugängen zufrieden
Es wird ganz sicher noch ein RM und ein RV kommen
Das glaub ich auch. Nur mit Thiede und Camoglu kommen wir nicht durch auf rechts.
14.06.2019 - 18:56 Uhr
Mit Fink und Batmaz hätten wir7 Stürmer. Was meint ihr? Das sind doch 3 Zuviel?
14.06.2019 - 19:05 Uhr
Zitat von wahrhaftig
Mit Fink und Batmaz hätten wir7 Stürmer. Was meint ihr? Das sind doch 3 Zuviel?
Mit Fink und Batmaz hätten wir7 Stürmer. Was meint ihr? Das sind doch 3 Zuviel?
Ist ja die Frage, wie man die Spieler sieht. Djuricin kann auch als Flügel agieren, Toni spielt 10er usw.
Wenn man systemtechnisch breiter aufgestellt werden will, kann das ein 433 oder was auch immer bedeuten
Erster Eindruck ist aber schon: Pourié, Fink, Djuricin, Hofmann ist eine Hausmarke
14.06.2019 - 19:17 Uhr
Zitat von Mjk87
Langsam wird es dann mal Zeit Spieler abzugeben..
Auf der anderen Seite interessant dass es gegen den Trend möglich ist Spieler schon zu verpflichten noch bevor ausgemistet und auf der Payroll Platz geschaffen ist...
Langsam wird es dann mal Zeit Spieler abzugeben..
Auf der anderen Seite interessant dass es gegen den Trend möglich ist Spieler schon zu verpflichten noch bevor ausgemistet und auf der Payroll Platz geschaffen ist...
Ich finde mit Verlaub das Wort ausmisten sehr despektierlich gegenüber unseren bisherigen Spielern.
Kaum einem kann man schließlich vorwerfen, nicht alles gegeben zu haben. Dass man mit dem einen oder anderen nicht mehr plant, das kommt vor, damit muss ein Profi leben. Diese dann aber als Mist zu bezeichnen muss denke ich nicht sein.
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