TSV 1860 München TSV 1860 München
deadline-day banner

Kader-Thread 2026/27

01.07.2026 - 15:28 Uhr
Kader-Thread 2026/27 |#181
15.07.2026 - 13:34 Uhr
Zitat von mags1860
Zitat von Hanse-Loewe

Zitat von mags1860

Aber auch eine Stilllegung rechtfertigt keine fristlose Kündigung – es gilt weiterhin die reguläre Kündigungsfrist nach § 622 BGB (ein bis sieben Monate je nach Betriebszugehörigkeit).


622 BGB würd ich anwenden auf die Angestellten auf der Geschäftsstelle, aber nicht auf die Spieler, die einen einklagbaren Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung haben, da dieser Anspruch für Spieler ja essentiell ist für die weitere Berufsausübung.

Ob ein solches Sonderkündigungsrecht jetzt zur fristlosen Kündigung berechtigt, wäre jetzt wieder ein anderes Thema, das müsste ein Jurist bewerten.

Das ist ja genau das was ich meine. Diese einfache Darstellung:

Insolvenz -> Sonderkündigung
Betriebsgrundlagenwegfall -> Sonderkündigung

Ist einfach vereinfacht bzw. falsch wie oben bereits dargestellt. Das werden Gerichte / Juristen entscheiden, wie du so schön sagst.
So einen Fall gab es so wirklich noch nie.

Deshalb ist die Option, dass die GmbH der KGaA die Spieler für Betrag X abkauft, am höchsten.


Wobei ich persönlich mich auf die Insolvenz gar nicht berufen habe, sondern lediglich darauf, dass bei einer Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen des Arbeitgebers ein Recht auf Kündigung für den Angestellten aus "Wichtigem Grund" besteht:

Das kannst du nachlesen in 626 BGB:

"Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann."

Und in diesem Fall geh ich schwer davon aus, dass es dem Spieler nicht zugemutet werden kann, seiner Berufsausübung nicht mehr nachkommen zu können.
Kader-Thread 2026/27 |#182
15.07.2026 - 13:41 Uhr
Zitat von Hanse-Loewe
Zitat von mags1860

Zitat von Hanse-Loewe

Zitat von mags1860

Aber auch eine Stilllegung rechtfertigt keine fristlose Kündigung – es gilt weiterhin die reguläre Kündigungsfrist nach § 622 BGB (ein bis sieben Monate je nach Betriebszugehörigkeit).


622 BGB würd ich anwenden auf die Angestellten auf der Geschäftsstelle, aber nicht auf die Spieler, die einen einklagbaren Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung haben, da dieser Anspruch für Spieler ja essentiell ist für die weitere Berufsausübung.

Ob ein solches Sonderkündigungsrecht jetzt zur fristlosen Kündigung berechtigt, wäre jetzt wieder ein anderes Thema, das müsste ein Jurist bewerten.

Das ist ja genau das was ich meine. Diese einfache Darstellung:

Insolvenz -> Sonderkündigung
Betriebsgrundlagenwegfall -> Sonderkündigung

Ist einfach vereinfacht bzw. falsch wie oben bereits dargestellt. Das werden Gerichte / Juristen entscheiden, wie du so schön sagst.
So einen Fall gab es so wirklich noch nie.

Deshalb ist die Option, dass die GmbH der KGaA die Spieler für Betrag X abkauft, am höchsten.


Wobei ich persönlich mich auf die Insolvenz gar nicht berufen habe, sondern lediglich darauf, dass bei einer Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen des Arbeitgebers ein Recht auf Kündigung für den Angestellten aus "Wichtigem Grund" besteht:

Das kannst du nachlesen in 626 BGB:

"Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann."

Und in diesem Fall geh ich schwer davon aus, dass es dem Spieler nicht zugemutet werden kann, seiner Berufsausübung nicht mehr nachkommen zu können.

Guter Punkt, und rechtlich sauberer als das Geschäftsgrundlage-Argument – aber auch das trägt hier noch nicht, aus mehreren Gründen:
1. Es braucht eine tatsächliche, bereits eingetretene Pflichtverletzung – nicht nur eine Befürchtung
§ 626 BGB verlangt "Tatsachen", die vorliegen – keine zukünftige oder theoretische Vertragsverletzung. Aktuell werden die Gehälter laut Vereinsangabe mindestens bis August 2026 über Insolvenzgeld gesichert gezahlt. Solange tatsächlich gezahlt wird und keine konkrete, greifbare Pflichtverletzung (z. B. Lohnrückstand, aktive Verweigerung von Training) vorliegt, fehlt der "wichtige Grund" schlicht am Tatbestand.
2. Kein Automatismus, sondern Einzelfallprüfung pro Spieler
Der Gesetzestext, den du zitierst, sagt selbst: "unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles". Das ist das Gegenteil einer pauschalen "alle Verträge sind jetzt hinfällig"-Aussage. Jeder Spieler müsste individuell darlegen, welche konkrete Pflicht ihm gegenüber verletzt wurde – nicht "der KGaA fehlt allgemein das Spielrecht".
3. Die Zwei-Wochen-Frist (§ 626 Abs. 2 BGB)
Das wird oft übersehen: Eine außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Kündigende von den maßgeblichen Tatsachen erfährt, erklärt werden – sonst verfällt das Recht.

•     •     •

Oliver Griss ist schlecht informiert
Kader-Thread 2026/27 |#183
15.07.2026 - 13:58 Uhr
Zitat von mags1860

Guter Punkt, und rechtlich sauberer als das Geschäftsgrundlage-Argument – aber auch das trägt hier noch nicht, aus mehreren Gründen:
1. Es braucht eine tatsächliche, bereits eingetretene Pflichtverletzung – nicht nur eine Befürchtung
§ 626 BGB verlangt "Tatsachen", die vorliegen – keine zukünftige oder theoretische Vertragsverletzung. Aktuell werden die Gehälter laut Vereinsangabe mindestens bis August 2026 über Insolvenzgeld gesichert gezahlt. Solange tatsächlich gezahlt wird und keine konkrete, greifbare Pflichtverletzung (z. B. Lohnrückstand, aktive Verweigerung von Training) vorliegt, fehlt der "wichtige Grund" schlicht am Tatbestand.

3. Die Zwei-Wochen-Frist (§ 626 Abs. 2 BGB)
Das wird oft übersehen: Eine außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Kündigende von den maßgeblichen Tatsachen erfährt, erklärt werden – sonst verfällt das Recht.



Naja, in 626 BGB lese ich das nicht, dass die Pflichtverletzung bereits eingetreten sein muss. Im Gegenteil ist ja die Rede von der „FORTSETZUNG des Dienstverhältnisses BIS ZUM ABLAUF DER KÜNDIGUNGSFRIST ODER BIS ZU DER VEREINBARTEN BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES“, die unzumutbar sein muss.

Das schließt in meinen Augen auch eine ANTIZIPIERTE Pflichtverletzung ein, die auf Grund der Umstände UNAUSWEICHLICH sein wird, und die innerhalb der genannten Fristen liegt.
Alles andere ergäbe für mich keinen Sinn.

Und sobald erkennbar ist, dass die Pflichtverletzung unausweichlich ist, beginnt eben die 2-Wochenfrist für die zulässige Kündigung aus wichtigem Grund.
So seh ich das als Laie jedenfalls ; -)
Kader-Thread 2026/27 |#184
15.07.2026 - 14:01 Uhr
Zitat von Hanse-Loewe
Zitat von mags1860

Guter Punkt, und rechtlich sauberer als das Geschäftsgrundlage-Argument – aber auch das trägt hier noch nicht, aus mehreren Gründen:
1. Es braucht eine tatsächliche, bereits eingetretene Pflichtverletzung – nicht nur eine Befürchtung
§ 626 BGB verlangt "Tatsachen", die vorliegen – keine zukünftige oder theoretische Vertragsverletzung. Aktuell werden die Gehälter laut Vereinsangabe mindestens bis August 2026 über Insolvenzgeld gesichert gezahlt. Solange tatsächlich gezahlt wird und keine konkrete, greifbare Pflichtverletzung (z. B. Lohnrückstand, aktive Verweigerung von Training) vorliegt, fehlt der "wichtige Grund" schlicht am Tatbestand.

3. Die Zwei-Wochen-Frist (§ 626 Abs. 2 BGB)
Das wird oft übersehen: Eine außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Kündigende von den maßgeblichen Tatsachen erfährt, erklärt werden – sonst verfällt das Recht.



Naja, in 626 BGB lese ich das nicht, dass die Pflichtverletzung bereits eingetreten sein muss. Im Gegenteil ist ja die Rede von der „FORTSETZUNG des Dienstverhältnisses BIS ZUM ABLAUF DER KÜNDIGUNGSFRIST ODER BIS ZU DER VEREINBARTEN BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES“, die unzumutbar sein muss.

Das schließt in meinen Augen auch eine ANTIZIPIERTE Pflichtverletzung ein, die auf Grund der Umstände UNAUSWEICHLICH sein wird, und die innerhalb der genannten Fristen liegt.
Alles andere ergäbe für mich keinen Sinn.

Und sobald erkennbar ist, dass die Pflichtverletzung unausweichlich ist, beginnt eben die 2-Wochenfrist für die zulässige Kündigung aus wichtigem Grund.
So seh ich das als Laie jedenfalls ; -)

Die Zeit wird uns zeigen was passiert smile. Sehen wir es positiv, wir müssen nicht jeden Tag mit Paragrafen zu tun haben.

•     •     •

Oliver Griss ist schlecht informiert
Kader-Thread 2026/27 |#185
15.07.2026 - 14:04 Uhr
Je nach Prompt kommt halt bei der KI das raus, was man hören möchte.

@mags1860
Es geht hier doch inbesondere erstmal darum, dass man über etwas diskutieren darf. Du hast deine Infos als Fakten dargestellt. Mag sein, dass du gute Einblicke in das Insolvenzverfahren hast, die Theorie um Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) betrifft aber nicht zwingend das Inso-Verfahren. Es hängt aber stark daran, ob wirklich juristisch geklärt ist, dass diese Lizenzspieler der KGaA faktisch nicht mehr ihren Beruf ausüben können - das ist aus meiner Sicht schon dann hinfällig, wenn ein Servicevertrag zwischen KGaA und GmbH ausverhandelt wird und somit die Ausübung der Grundlage wieder gegeben ist.

Dazu sei auch gesagt, dass die Spieler das selbst mit einer einstweiligen Verfügung aktiv durchdrücken müssten und auch die Gefahr hätten mögliche Prozesskosten zu zahlen.

Aber, wie gesagt, wir drehen uns im Kreis. Ich glaube auch gar nicht, dass die Spieler aktiv ihre Verträge bei der KGaA kündigen wollen. Deswegen wird es andere Mittel und Wege geben, die dafür sprechen. Im äußersten Fall bin ich jedoch der klaren Meinung, dass diese Spieler sich aufs BGB berufen könnten, ab dem Tag, wo wirklich klar-klar ist, dass die KGaA bzw. die Lizenzspieler keine Möglichkeit haben an Wettbewerben teilzunehmen.
Kader-Thread 2026/27 |#186
15.07.2026 - 14:08 Uhr
Diese Diskussion läuft auch im falschen Thread.
Das kann man doch im Thread zur Insolvenz oder zum Spielbetrieb diskutieren und hier konkret am sportlichen Bereich bleiben.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von PiotrNowak am 15.07.2026 um 14:16 Uhr bearbeitet
Kader-Thread 2026/27 |#187
16.07.2026 - 10:57 Uhr
Zum Hobsch-Abgang eine wichtige Frage nun auch zu unserer Diskussion davor, @PiotrNowak aus meiner Sicht passt das schon hier rein, weil es um die Verträge der Spieler geht:

Glaubt ihr, dass Dähne und Hobsch keinen Vertrag für die RL hatten und sie deshalb nun gehen dürften? Sofern sie einen hatten, müsste ja der Insolvenzverwalter einen "Verkauf" an Heidenheim bzw. Regensburg mit Ablösezahlung durchgeführt haben.

@mags1860 Weißt du da mehr bzw. gibt es Infos, welche Spieler wirklich RL-Verträge haben?
Kader-Thread 2026/27 |#188
16.07.2026 - 11:31 Uhr
Laut instagram Profil wird heute der erste "Neuzugang" präsentiert!
Kader-Thread 2026/27 |#189
16.07.2026 - 11:31 Uhr
Erster Spieler offizieller Spieler der GmbH gelandet…


Dähne und Hobsch hatten keinen Vertrag für die Regionalliga.
Kader-Thread 2026/27 |#190
16.07.2026 - 11:32 Uhr
Zitat von Dreijahresplan

Zum Hobsch-Abgang eine wichtige Frage nun auch zu unserer Diskussion davor, @PiotrNowak aus meiner Sicht passt das schon hier rein, weil es um die Verträge der Spieler geht:

Glaubt ihr, dass Dähne und Hobsch keinen Vertrag für die RL hatten und sie deshalb nun gehen dürften? Sofern sie einen hatten, müsste ja der Insolvenzverwalter einen "Verkauf" an Heidenheim bzw. Regensburg mit Ablösezahlung durchgeführt haben.

@mags1860 Weißt du da mehr bzw. gibt es Infos, welche Spieler wirklich RL-Verträge haben?

Kiefersauer (ist sicher weg)
Dordan (?)
Bachmann (bleibt und wird Nr.1 für die 2. Mannschaft)
Althaus (will bleiben, wird teuer für die GmbH)
Erdogan (bleibt)
Fassmann (bleibt)
Husic (gleiches wie bei Althaus)

Sonst hat kein Spieler einen Regionalligavertrag meines Wissens nach. Viele aus der 2. Mannschaft sind bei der KGaA angestellt gewesen, werden wohl abgelöst von der GmbH.

Aber da kommt laut Mang ja demnächst eine Vermeldung wegen des Kaders. Mein Tipp:
Wir spielen morgen mit Spielern aus der 2. Mannschaft ohne Vertrag bei der KGaA, wie z.B Leone, Wach, Musa

•     •     •

Oliver Griss ist schlecht informiert

Dieser Beitrag wurde zuletzt von mags1860 am 16.07.2026 um 11:35 Uhr bearbeitet
  Post-Optionen
Den kompletten Thread wirklich löschen?

  Paten-Optionen
Möchtest Du den Beitrag wirklich löschen?
  Diesen Beitrag alarmieren
  Diesen Beitrag alarmieren
  Diesen Beitrag alarmieren
  Lesezeichen
  Abonnierte Threads
  Guter Beitrag
  Guter Beitrag
  Guter Beitrag
  Post-Optionen
Nutze die Thread-Suche, wenn Du diesen Post in einen anderen Thread verschieben möchtest. Drücke Thread erstellen, wenn aus diesem Post ein eigenständiger Thread werden soll.
Widerruf Tracking & Cookies

Du hast erfolgreich deine Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die du zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt hast. Du kannst dich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden. Bitte beachte, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wende dich diesbezüglich an datenschutz@transfermarkt.de.