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Borussias Jugend

12.07.2017 - 16:55 Uhr
Zeige Ergebnisse 71-80 von 171.
Borussias Jugend |#71
06.05.2024 - 15:41 Uhr
Zitat von louplex
Zitat von ElHuracan

Ein Polanski hat wie jeder Trainer eine gewünschte Art Fußball zu spielen und passt sich dann damit dem Kader an. Dass er sich Umständen anpassen kann, das hat er dieses Jahr mit unserer zweiten Mannschaft gezeigt.
Ich traue ihm deutlich eher zu mit unserer ersten Mannschaft Fortschritte zu erzielen, als einem Trainer, der mit einem Großteil der Startelf des diesjährigen Meisters auf Platz 17 entlassen wurde und es diese Saison hinbekommt uns mit einem katastrophalen Punkteschnitt in den Abstiegskampf zu führen.

Aber wieso traust du das Polanski zu? Hat er nicht gerade erst den Abstieg in der Regionalliga verhindert, nachdem er in der ersten Saison Dritter wurde? Spricht jetzt irgendwie nicht für eine super Entwicklung.


Ich führe das mal hier weiter, da es ja primär um Polanski geht.

Wie bereits von einem anderen User erwähnt, wurde bei der U23 ein tatsächlicher Umbruch vollzogen.
Zuvor war das Ziel vorne mitspielen und so gut wie möglich abschließen zu wollen. Diese Saison entschied man sich jedoch die Philosophie hinter der U23 zu ändern und primär auf eigene Jugendspieler zu setzen und diese an den Herren-Fußball heranzuführen.

Von den 19 Spielern mit den meisten Einsatzminuten aus 22/23 haben uns 11 verlassen.
An Herren-Fußballern wurde lediglich Julian Korb zurückgeholt. Ansonsten kamen lediglich U19-Spieler und Jonathan Foss (vom Akademieverein Brügges)
Wieder vorne mitzuspielen, das war nie möglich, aber auch gar nicht das Ziel.

Ich finde diese Saison sogar beachtlicher als die letzte, in der man punktgleich mit dem 2. abschloss. Mit einem runderneuerten, deutlich schwächeren Kader hat er nach einen guten Endspurt jetzt zwei Spieltage vor Schluss den Klassenerhalt fest gemacht. Dazu in der letzten Phase gezeigt, dass er eine löchrige Defensive stabilisiert bekommt.
Wie gesagt, ich bin mir sicher, dass es risikolosere Optionen statt Polanski gibt. Er hat noch nie auf Profi-Niveau gecoacht, das ist Fakt. Nach den letzten beiden Saisons kann ich mir jedoch gut vorstellen, dass das mit ihm funktionieren kann.
Dass wir ihn uns für die 1. Mannschaft „heranzüchten“, das ist ja ein offenes Geheimnis.
Borussias Jugend |#72
07.05.2024 - 08:22 Uhr
Zitat von effe2007
Zitat von bayern777

Zitat von effe2007

Zitat von Arize11

Uwakhonye junior laut TM nur Vertrag bis 30.06.24 ....


Dürfen laut den Regeln nur für 3 Jahre sein. Wenn jetzt einer für die U17 geholt wird, läuft dessen Vertrag auch bei der U19 aus. Nur als Beispiel. Früher hat Borussia mit Verlängerungsoption gearbeitet, die sind aber für rechtswidrig erklärt worden.

Bei U19 Spieler wird es eh eng. Weil 19 jährige nicht mehr in der U19 spielen dürfen. Wären z.b. Gerhardt oder Dimmer nächste Saison bereits draußen. Zumindest bei Gerhardt hoffe ich doch, dass man ihm einen Profivertrag gibt und wegen Spielpraxis verleiht. Habe den zwar erst 2 x gesehen, ist aber ein recht auffälliger, der ins Auge sticht.

Beim jüngeren Uwakhonye ist es so, dass er 2015 zur Borussia Jugend kam. 3 Jahre Vertrag bis 2018. Da war er 8, unglaublich. Als dann der Vertrag auslief, machte man den nächsten, der lief bis 2021. Dann den nächsten bis 2024. Erst 2022 kam er von der Jugend zu den Junioren in die U17. Da er mit 16 noch bis 2027 in der U19 spielberechtigt ist, müßte sein nächster Vertrag bis 2027 dann gehen. Es muß immer wieder ein neuer Vertrag geschlossen werden, max. 3 Jahre Laufzeit.

Bin mir jetzt zwar nicht 100% sicher, aber nach den Rechtssprechungen sind Vertragsverlängerungen während der Laufzeit nicht möglich, da der Vertrag sonst über die 3 Jahre gehen würde.


Natürlich sind Vertragsverlängerungen jederzeit möglich, du darfst im neuen Vertrag nur weiterhin nicht länger als 3 Jahren unterschreiben. So hätte Josi letzten Sommer bspw. bis 2026 unterschreiben können oder in diesem Jahr bis 2027. Es steht einer Verlängerung also nichts im Wege, abgesehen von einer Einigung zwischen Spieler und Verein. Ich denke der Knackpunkt wird hier sein, dass der Spieler einen ersten Profivertrag und keinen weiteren Fördervertrag unterschreiben möchte.

Zum Thema Vertragsoptionen bei Minderjährigen:
In der Theorie hast du absolut, denn die Klauseln in den Verträgen sind anfechtbar. Der Rest des Vertrages bleibt aber stets gültig und solange keine Partei die Klausel anfechtet, hat diese auch Gültigkeit. Daher werden diese Klauseln in Deutschland und generell auf der Welt trotz der Anfechtbarkeit weiterhin verwendet, im Vertrauen darauf, dass keine Partei die Klausel anfechten wird. Die Wahrscheinlich ist auch sehr gering, dass sich ein solcher Prozess zieht, Geld kostet und schlechte Publicity für Spieler und Verein bringt und der Spieler im Worst Case bis zur endgültigen Klärung des Verfahrens nicht eingesetzt wird. Alles etwas tricky.


Diese Ausbildung, Studium oder Förderverträge sind eh nicht viel wert. Das Talent kann den Vertrag jeder Zeit aus wichtigen Grund einseitig kündigen. Ab dem Moment der Kündigung, existiert er nicht mehr.

Wenn der Verein den wichtigen Grund nicht anerkennt, muß ein Gericht darüber urteilen. Stellt das Gericht fest, dass kein wichtiger Grund vorlag, hat der Verein Anspruch auf Schadensersatz. Stellt das Gericht fest, dass es ein wichtiger Grund war, steht dem Verein auch kein Schadensersatz zu.

Fakt ist aber, kündigt der Auszubildende, Endet der Vertrag an diesem Tag.

Das ist in GB viel einfacher geregelt. Dort kann das Talent jedes Jahr zum 01.01. kündigen. Da haben aber die Verbände FIFA, UEFA und DFB auf die Rechtssprechungen reagiert und die Regel bzw. das Verbot des Abwerben eingeführt. Teils mit sehr harten Strafen. Gäbe es nicht dieses Abwerbeverbot und die meist sehr harten Strafen nicht, wären diese Ausbildungsverträge das Papier nicht wert.

Der BVB macht das recht geschickt. Der verhandelt mit den betroffenen Verein, einigt sich auf eine Ablöse und holt dann das Talent, mit Zustimmung des Vereins.

In DE ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, Talente ab 17 mit einem Profivertrag auszustatten. Da macht es Borussia m.E. recht gut. Die Regeln das mit einem Vorvertrag und ab 18 unterschreibt dann der Spieler selbst den Profivertrag. Ich persönlich finde, dass dies der sicherste Weg ist, das Talent an sich zu binden.

Meine Güte effe, wie oft willst Du uns eigentlich noch den Schmarrn hinsichtlich der einseitigen Kündbarkeit von Förder-/Ausbildungsverträgen erklären?
Diese Verträge sind in Deutschland genauso viel wert wie jeder andere geschlossene privatrechtliche Vertrag, der gegen keine Klauseln oder andere Gesetze verstößt.
Es mag Dich verwirren, aber hier in Deutschland gelten hinsichtlich des (privaten) Vertragsrechts die Vorschriften des BGB, ggf. eingeschränkt durch Sondervorschriften anderer Gesetze oder Verordnungen.

Die einseitige Kündbarkeit eines Vertrages aus wichtigem Grund gilt übrigens für alle langfristigen Verträge bzw. Dauerschuldverhältnisse.
Der Grund muss aber WICHTIG (!!!) sein.
Bei Ausbildungsverträgen gilt hier im Übrigen das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier mal eine Quelle mit einem Auszug dazu:
„Eine fristlose Kündigung ist allerdings auch für Azubis nur dann möglich, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Dabei handelt es sich in der Regel um Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (zum Beispiel unbezahlte Überstunden) oder um schwere Gesetzesverstöße wie beispielsweise Mobbing, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung kann aber auch vorliegen, wenn Ihnen regelmäßig Tätigkeiten übertragen werden, die nicht im Ausbildungsvertrag festgehalten wurden, oder wenn Ihnen die Ausbildungsinhalte unzureichend vermittelt werden.“

Was Du meinst, ist eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit gem. § 22 (2) Nr. 2 BBiG, die aber auch nur möglich ist, wenn sich der Azubi für die Ausbildung in einem ANDEREN Beruf entscheidet oder sich grundsätzlich gegen eine Berufsausbildung entscheidet.
Wenn er dann tatsächlich dem selben Beruf weiter nachgeht, dann hat der bisherige Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz.
Das ist etwas vollkommen anderes und kaum auf die Problematik Fördervertrag/Profivertrag übertragbar.
Grundsätzlich kann natürlich jeder der Meinung sein, dass ein von ihm geschlossener Vertrag keine Gültigkeit mehr haben solle und ihn einseitig/fristlos kündigen. Das endet dann in der Regel im Rechtsstreit - und bei Arbeitsverhältnissen dann grundsätzlich damit, dass beide Parteien eine andere Lösung finden müssen.
Hat aber nullkommanichts mit Deinen Aussagen zu tun.

Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden. Habe ich hier schon einmal erläutert und in den vergangenen 4 Monaten haben sich die Regelungen nicht geändert…

Tut mir leid das Forum mit diesen juristischen Feinheiten genervt zu haben, aber solch ein Unsinn darf hier mMn nicht unkommentiert bleiben.

•     •     •

„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.“ (Bertolt Brecht)
„Fußball ist wie Schach, nur ohne Würfel“ (Jan Böhmermann - Parodie auf Lukas Podolski, dem seither fälschlich dieses Zitat zugeschrieben wird).
„Die Berühmtheit manches Zeitgenossen ist unmittelbar mit der Dummheit seiner Bewunderer verbunden.“ (Heiner Geißler)
„Für die Diktatur ist Klugheit, für die Demokratie Dummheit die größte Gefahr.“ (Thomas Berger)
Borussias Jugend |#73
07.05.2024 - 10:44 Uhr
Zitat von effe2007
Zitat von Arize11

Uwakhonye junior laut TM nur Vertrag bis 30.06.24 ....


...

Beim jüngeren Uwakhonye ist es so, dass er 2015 zur Borussia Jugend kam. 3 Jahre Vertrag bis 2018. Da war er 8, unglaublich. Als dann der Vertrag auslief, machte man den nächsten, der lief bis 2021. Dann den nächsten bis 2024. Erst 2022 kam er von der Jugend zu den Junioren in die U17. Da er mit 16 noch bis 2027 in der U19 spielberechtigt ist, müßte sein nächster Vertrag bis 2027 dann gehen. Es muß immer wieder ein neuer Vertrag geschlossen werden, max. 3 Jahre Laufzeit.
...



Der Forumskollege @effe2007 beschreibt am Werdegang vom Jugendspieler Josiah Uwakhonye die vertragl. Situation von Jungs, die im NLZ spielen.

Diese Beschreibung entspricht absolut nicht der Realität und bedarf definitiv einer Richtigstellung, vor allem, damit weniger Informierte hier nicht glauben, dass es tatsächlich so abläuft.

Richtig ist:

Jungs, die zur U9 bis ca. U14 zur Borussia kommen, haben keine Verträge!
Sie kündigen Ihre Mitgliedschaft beim alten Verein (fristgerecht bis spätestens 30.06) und melden sich als Vereinsmitglied bei Borussia neu an (ich meine, € 5 / Monat).

Spieler, die in die B-Jugend (U16 / U17) kommen, haben alle einen Vertrag, nämlich einen Fördervertrag - dies schreibt DFL / DFB allen Vereinen vor, die ein NLZ betreiben.
Diese Förderverträge sind in Laufzeit und Höhe der monatl. Vergütung individuell. Die Spanne liegt bei € 250 ( Kaderspieler) bis vierstellige Beträge für Toptalente, auch hoch vierstellig, je nach Club.

Wie es dann in der A-Jugend vertragl. weitergeht, sei mal dahingestellt, das soll hier nicht das Thema sein.

Kernaussage ist:

Jugendspieler bis ca. 14 / 15 Jahre haben keine Verträge, sind sind Vereinsmitglieder.

Sie bekommen ab der U9 Ende jeder Saison mitgeteilt, ob sie in der nächsten Saison weiterhin für Gladbach in der nächsthöheren Mannschaft spielen werden / dürfen.

•     •     •

Wenn mich jemand sucht .... ich bin zu weit gegangen.

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Augenzeuge-Rio am 07.05.2024 um 10:49 Uhr bearbeitet
Borussias Jugend |#74
08.05.2024 - 03:13 Uhr
Zitat von Hexer
Zitat von effe2007


Diese Ausbildung, Studium oder Förderverträge sind eh nicht viel wert. Das Talent kann den Vertrag jeder Zeit aus wichtigen Grund einseitig kündigen. Ab dem Moment der Kündigung, existiert er nicht mehr.

Wenn der Verein den wichtigen Grund nicht anerkennt, muß ein Gericht darüber urteilen. Stellt das Gericht fest, dass kein wichtiger Grund vorlag, hat der Verein Anspruch auf Schadensersatz. Stellt das Gericht fest, dass es ein wichtiger Grund war, steht dem Verein auch kein Schadensersatz zu.

Fakt ist aber, kündigt der Auszubildende, Endet der Vertrag an diesem Tag.

Das ist in GB viel einfacher geregelt. Dort kann das Talent jedes Jahr zum 01.01. kündigen. Da haben aber die Verbände FIFA, UEFA und DFB auf die Rechtssprechungen reagiert und die Regel bzw. das Verbot des Abwerben eingeführt. Teils mit sehr harten Strafen. Gäbe es nicht dieses Abwerbeverbot und die meist sehr harten Strafen nicht, wären diese Ausbildungsverträge das Papier nicht wert.

Der BVB macht das recht geschickt. Der verhandelt mit den betroffenen Verein, einigt sich auf eine Ablöse und holt dann das Talent, mit Zustimmung des Vereins.

In DE ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, Talente ab 17 mit einem Profivertrag auszustatten. Da macht es Borussia m.E. recht gut. Die Regeln das mit einem Vorvertrag und ab 18 unterschreibt dann der Spieler selbst den Profivertrag. Ich persönlich finde, dass dies der sicherste Weg ist, das Talent an sich zu binden.

Meine Güte effe, wie oft willst Du uns eigentlich noch den Schmarrn hinsichtlich der einseitigen Kündbarkeit von Förder-/Ausbildungsverträgen erklären?
Diese Verträge sind in Deutschland genauso viel wert wie jeder andere geschlossene privatrechtliche Vertrag, der gegen keine Klauseln oder andere Gesetze verstößt.
Es mag Dich verwirren, aber hier in Deutschland gelten hinsichtlich des (privaten) Vertragsrechts die Vorschriften des BGB, ggf. eingeschränkt durch Sondervorschriften anderer Gesetze oder Verordnungen.

Die einseitige Kündbarkeit eines Vertrages aus wichtigem Grund gilt übrigens für alle langfristigen Verträge bzw. Dauerschuldverhältnisse.
Der Grund muss aber WICHTIG (!!!) sein.
Bei Ausbildungsverträgen gilt hier im Übrigen das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier mal eine Quelle mit einem Auszug dazu:
„Eine fristlose Kündigung ist allerdings auch für Azubis nur dann möglich, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Dabei handelt es sich in der Regel um Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (zum Beispiel unbezahlte Überstunden) oder um schwere Gesetzesverstöße wie beispielsweise Mobbing, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung kann aber auch vorliegen, wenn Ihnen regelmäßig Tätigkeiten übertragen werden, die nicht im Ausbildungsvertrag festgehalten wurden, oder wenn Ihnen die Ausbildungsinhalte unzureichend vermittelt werden.“

Was Du meinst, ist eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit gem. § 22 (2) Nr. 2 BBiG, die aber auch nur möglich ist, wenn sich der Azubi für die Ausbildung in einem ANDEREN Beruf entscheidet oder sich grundsätzlich gegen eine Berufsausbildung entscheidet.
Wenn er dann tatsächlich dem selben Beruf weiter nachgeht, dann hat der bisherige Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz.
Das ist etwas vollkommen anderes und kaum auf die Problematik Fördervertrag/Profivertrag übertragbar.
Grundsätzlich kann natürlich jeder der Meinung sein, dass ein von ihm geschlossener Vertrag keine Gültigkeit mehr haben solle und ihn einseitig/fristlos kündigen. Das endet dann in der Regel im Rechtsstreit - und bei Arbeitsverhältnissen dann grundsätzlich damit, dass beide Parteien eine andere Lösung finden müssen.
Hat aber nullkommanichts mit Deinen Aussagen zu tun.

Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden. Habe ich hier schon einmal erläutert und in den vergangenen 4 Monaten haben sich die Regelungen nicht geändert…

Tut mir leid das Forum mit diesen juristischen Feinheiten genervt zu haben, aber solch ein Unsinn darf hier mMn nicht unkommentiert bleiben.


Ich habe das Gefühl, dass du zu einem Thema deinen Senf dazu gibt, obwohl du davon null Ahnung hast. Mein Gefühl, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Zum Thema Profivertrag U18, gehe ich nicht lange ein, weil das ein sehr kompliziertes Thema ist, zumal Minderjährig. Ohne zu recherchieren, hat der BVB schon U18 Spieler mit Profivertrag ausgestattet. Google mal „jüngste Spieler mit Buli Einsätze“. Um in der Buli spielen zu dürfen, muß der Spieler eine Lizenz haben. Lizenzspieler sein, ergo Profi. Ist und war aber noch nie mein Thema, weil ich mich dazu viel mehr einlesen müßte, um mitzureden.

Thema BGB, nur um mal darzulegen, was du da schreibst:

Spieler Effe hat bei Verein Hexer Fördervertrag bis 2025. Effe kündigt diesen Vertrag einseitig, fristlos mit sofortiger Wirkung. Als Grund gibt er an, dass seine Oma von MG nach Bayern umzieht.

Verein Hexer reagiert und erkennt die Kündigung nicht an. Nun geht der Fall vor Gericht, weil der BGB Hexer meint, er sei im Recht. Dauer der Gerichtswege, Minimum 3 Jahre. Und jetzt prozessieren Spieler Effe und Verein Hexer vor Gericht, wo es nach BGB einzig darum geht, war die Kündigung rechtswidrig oder rechtens.

Option 1, das Gericht urteilt, die Kündigung war rechtswidrig, es lag kein „wichtiger Grund vor“.

Was sagt dann das BGB ? Dass Spieler effe den Vertrag erfüllen muß ? So ein Quatsch, weil bis das Urteil rechtskräftig ist, Spieler Effe schon längst Ü20 ist und schon nicht mehr spielberechtigt für U17 - U19. Auch schon längst einen Lizenzvertrag bei einem anderen Verein hat. Vom Thema „Arbeitszwang“ schreibe ich erst gar nicht, würde den Quatsch nur noch schlimmer machen.

Nun, das BGB regelt lediglich mit seinen §, wer Recht hat und wer nicht. Gegen das Gesetz verstoßen tut Spieler Effe ja nicht, er gibt ja einen wichtigen Grund an.

Option 2, nachdem Option 1 mit Vertragserfüllung unmöglich ist, urteilt das Gericht, dass Verein Hexer, der ja im Sinne des BGB im Recht ist, dass der Spieler Effe für den Schaden aufkommen muss. Eben weil er rechtswidrig den Vertrag gekündigt hat. Ich habe einige Rechtssprechungen gelesen. Die Höhe des Schadensersatz ist ein Witz. Im Kölner Fall waren es 40.000,-. In den meisten Fällen sind es 5-stellige Beträge und selbst bei Ausnahmen reden wir hier von niedrigen 6-stelligen Beträge. In etwa soviel, was Borussia jedes Jahr an Porto bezahlt, wenn diese die Mitglieder zur MV einladet. Das ist auch der Wert, den ein Ausbildungsvertrag hat, nämlich nur die Höhe an Schadensersatz. Mein „sind nichts wert“ ist deswegen falsch, weil ich schreiben müßte, dass diese Verträge einen 5-stelligen Betrag wert sind.

Option 3, Sperre durch den Verband. Da ist es recht einfach, es gibt eine Max. Sperrzeit. Ich bin mir nicht sicher, glaube es sind 3 Monate. Im Fall Köln waren es 4 Wochen. Der nächste Witz, weil diese Sperren derart kurz sind, dass das Spieler Effe nicht juckt. Da sind Sperren wegen einer roten Karte meist länger. Nach dieser Sperrzeit ist Spieler effektiv Spielberechtigt für seinen neuen Verein und i-wann, ca. 3 Jahre später, wird auch Verein Hexer sein Urteil haben. Ein dummer Verein würde jetzt grinsen und sagen „ich hatte Recht“ und ein nicht so dummer Verein wird sich sagen „für was mache ich Verträge, wenn ich eh nur Peanuts dafür bekomme ?“.

Solltest du mir jetzt sagen, dass eine Kündigung nicht möglich ist, entbehrt sich jegliche Diskussionsgrundlage, weil ich dann mit einem Voll-Laien, der null Ahnung hat diskutiere. Das Recht zur Kündigung hat jeder in einem Rechtsstaat. Ob rechtswirksam oder nicht, nun, bei jedem Gerichtsurteil steht „im Namen des Volkes“, das Gericht entscheidet. In der Rechtssprechung gibt es den Grundsatz „Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei“. Spieler Effe ist auch nicht so doof und würde seine Oma als wichtigen Grund angeben, dem würde dann schon ein anderer Grund einfallen. Meist ist es aber so, dass der Verein mit Klage durchkommt und der Spieler Schadensersatz bezahlt. Sofern der Verein klug handelt, versucht er das Maximum an Ablöse raus zu holen.

Und jetzt bringe mir mal einen Grund, was diese Verträge wert sind.

Um dem Forum zu zeigen, was für einen Mist du schreibst, guck mal:

Hexer schreibt:

„Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden.“

Effe bringt Quelle:

https://www.wettfreunde.net/sportwetten-news/youssoufa-moukoko-privat/#:~:text=Im%20Juni%202020%20unterschrieb%20Youssoufa,in%20der%20Bundesliga%20auflaufen%20durfte.

Was denn nun ? Noch mehr Beispiele ?

Möchte da auch nicht näher eingehen, weil es wie z.b. im Fall Witz zu sehen ist, recht kompliziert ist. Ein Spieler mit Fördervertrag, der sich mit 18 automatisch in einen Profiveetrag umwandelt, in der Buli spielt, die Spielberechtigung hat (also die Lizenz) und nebenbei geschätzt 350.000,- im Jahr verdient, was ist er denn ? Kein Profi ? Zumal ein Vertrag mit einer automatischen Vertragsumwandlung auch schon so ein Thema ist.

•     •     •

Man ist nicht enttäuscht von den Dingen die jemand tut, oder auch nicht tut. Sondern von der eigenen Dummheit etwas anderes erwartet zu haben !
Borussias Jugend |#75
08.05.2024 - 08:10 Uhr
Zitat von effe2007
Zitat von Hexer

Zitat von effe2007

Diese Ausbildung, Studium oder Förderverträge sind eh nicht viel wert. Das Talent kann den Vertrag jeder Zeit aus wichtigen Grund einseitig kündigen. Ab dem Moment der Kündigung, existiert er nicht mehr.

Wenn der Verein den wichtigen Grund nicht anerkennt, muß ein Gericht darüber urteilen. Stellt das Gericht fest, dass kein wichtiger Grund vorlag, hat der Verein Anspruch auf Schadensersatz. Stellt das Gericht fest, dass es ein wichtiger Grund war, steht dem Verein auch kein Schadensersatz zu.

Fakt ist aber, kündigt der Auszubildende, Endet der Vertrag an diesem Tag.

Das ist in GB viel einfacher geregelt. Dort kann das Talent jedes Jahr zum 01.01. kündigen. Da haben aber die Verbände FIFA, UEFA und DFB auf die Rechtssprechungen reagiert und die Regel bzw. das Verbot des Abwerben eingeführt. Teils mit sehr harten Strafen. Gäbe es nicht dieses Abwerbeverbot und die meist sehr harten Strafen nicht, wären diese Ausbildungsverträge das Papier nicht wert.

Der BVB macht das recht geschickt. Der verhandelt mit den betroffenen Verein, einigt sich auf eine Ablöse und holt dann das Talent, mit Zustimmung des Vereins.

In DE ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, Talente ab 17 mit einem Profivertrag auszustatten. Da macht es Borussia m.E. recht gut. Die Regeln das mit einem Vorvertrag und ab 18 unterschreibt dann der Spieler selbst den Profivertrag. Ich persönlich finde, dass dies der sicherste Weg ist, das Talent an sich zu binden.

Meine Güte effe, wie oft willst Du uns eigentlich noch den Schmarrn hinsichtlich der einseitigen Kündbarkeit von Förder-/Ausbildungsverträgen erklären?
Diese Verträge sind in Deutschland genauso viel wert wie jeder andere geschlossene privatrechtliche Vertrag, der gegen keine Klauseln oder andere Gesetze verstößt.
Es mag Dich verwirren, aber hier in Deutschland gelten hinsichtlich des (privaten) Vertragsrechts die Vorschriften des BGB, ggf. eingeschränkt durch Sondervorschriften anderer Gesetze oder Verordnungen.

Die einseitige Kündbarkeit eines Vertrages aus wichtigem Grund gilt übrigens für alle langfristigen Verträge bzw. Dauerschuldverhältnisse.
Der Grund muss aber WICHTIG (!!!) sein.
Bei Ausbildungsverträgen gilt hier im Übrigen das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier mal eine Quelle mit einem Auszug dazu:
„Eine fristlose Kündigung ist allerdings auch für Azubis nur dann möglich, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Dabei handelt es sich in der Regel um Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (zum Beispiel unbezahlte Überstunden) oder um schwere Gesetzesverstöße wie beispielsweise Mobbing, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung kann aber auch vorliegen, wenn Ihnen regelmäßig Tätigkeiten übertragen werden, die nicht im Ausbildungsvertrag festgehalten wurden, oder wenn Ihnen die Ausbildungsinhalte unzureichend vermittelt werden.“

Was Du meinst, ist eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit gem. § 22 (2) Nr. 2 BBiG, die aber auch nur möglich ist, wenn sich der Azubi für die Ausbildung in einem ANDEREN Beruf entscheidet oder sich grundsätzlich gegen eine Berufsausbildung entscheidet.
Wenn er dann tatsächlich dem selben Beruf weiter nachgeht, dann hat der bisherige Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz.
Das ist etwas vollkommen anderes und kaum auf die Problematik Fördervertrag/Profivertrag übertragbar.
Grundsätzlich kann natürlich jeder der Meinung sein, dass ein von ihm geschlossener Vertrag keine Gültigkeit mehr haben solle und ihn einseitig/fristlos kündigen. Das endet dann in der Regel im Rechtsstreit - und bei Arbeitsverhältnissen dann grundsätzlich damit, dass beide Parteien eine andere Lösung finden müssen.
Hat aber nullkommanichts mit Deinen Aussagen zu tun.

Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden. Habe ich hier schon einmal erläutert und in den vergangenen 4 Monaten haben sich die Regelungen nicht geändert…

Tut mir leid das Forum mit diesen juristischen Feinheiten genervt zu haben, aber solch ein Unsinn darf hier mMn nicht unkommentiert bleiben.


Ich habe das Gefühl, dass du zu einem Thema deinen Senf dazu gibt, obwohl du davon null Ahnung hast. Mein Gefühl, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Zum Thema Profivertrag U18, gehe ich nicht lange ein, weil das ein sehr kompliziertes Thema ist, zumal Minderjährig. Ohne zu recherchieren, hat der BVB schon U18 Spieler mit Profivertrag ausgestattet. Google mal „jüngste Spieler mit Buli Einsätze“. Um in der Buli spielen zu dürfen, muß der Spieler eine Lizenz haben. Lizenzspieler sein, ergo Profi. Ist und war aber noch nie mein Thema, weil ich mich dazu viel mehr einlesen müßte, um mitzureden.

Thema BGB, nur um mal darzulegen, was du da schreibst:

Spieler Effe hat bei Verein Hexer Fördervertrag bis 2025. Effe kündigt diesen Vertrag einseitig, fristlos mit sofortiger Wirkung. Als Grund gibt er an, dass seine Oma von MG nach Bayern umzieht.

Verein Hexer reagiert und erkennt die Kündigung nicht an. Nun geht der Fall vor Gericht, weil der BGB Hexer meint, er sei im Recht. Dauer der Gerichtswege, Minimum 3 Jahre. Und jetzt prozessieren Spieler Effe und Verein Hexer vor Gericht, wo es nach BGB einzig darum geht, war die Kündigung rechtswidrig oder rechtens.

Option 1, das Gericht urteilt, die Kündigung war rechtswidrig, es lag kein „wichtiger Grund vor“.

Was sagt dann das BGB ? Dass Spieler effe den Vertrag erfüllen muß ? So ein Quatsch, weil bis das Urteil rechtskräftig ist, Spieler Effe schon längst Ü20 ist und schon nicht mehr spielberechtigt für U17 - U19. Auch schon längst einen Lizenzvertrag bei einem anderen Verein hat. Vom Thema „Arbeitszwang“ schreibe ich erst gar nicht, würde den Quatsch nur noch schlimmer machen.

Nun, das BGB regelt lediglich mit seinen §, wer Recht hat und wer nicht. Gegen das Gesetz verstoßen tut Spieler Effe ja nicht, er gibt ja einen wichtigen Grund an.

Option 2, nachdem Option 1 mit Vertragserfüllung unmöglich ist, urteilt das Gericht, dass Verein Hexer, der ja im Sinne des BGB im Recht ist, dass der Spieler Effe für den Schaden aufkommen muss. Eben weil er rechtswidrig den Vertrag gekündigt hat. Ich habe einige Rechtssprechungen gelesen. Die Höhe des Schadensersatz ist ein Witz. Im Kölner Fall waren es 40.000,-. In den meisten Fällen sind es 5-stellige Beträge und selbst bei Ausnahmen reden wir hier von niedrigen 6-stelligen Beträge. In etwa soviel, was Borussia jedes Jahr an Porto bezahlt, wenn diese die Mitglieder zur MV einladet. Das ist auch der Wert, den ein Ausbildungsvertrag hat, nämlich nur die Höhe an Schadensersatz. Mein „sind nichts wert“ ist deswegen falsch, weil ich schreiben müßte, dass diese Verträge einen 5-stelligen Betrag wert sind.

Option 3, Sperre durch den Verband. Da ist es recht einfach, es gibt eine Max. Sperrzeit. Ich bin mir nicht sicher, glaube es sind 3 Monate. Im Fall Köln waren es 4 Wochen. Der nächste Witz, weil diese Sperren derart kurz sind, dass das Spieler Effe nicht juckt. Da sind Sperren wegen einer roten Karte meist länger. Nach dieser Sperrzeit ist Spieler effektiv Spielberechtigt für seinen neuen Verein und i-wann, ca. 3 Jahre später, wird auch Verein Hexer sein Urteil haben. Ein dummer Verein würde jetzt grinsen und sagen „ich hatte Recht“ und ein nicht so dummer Verein wird sich sagen „für was mache ich Verträge, wenn ich eh nur Peanuts dafür bekomme ?“.

Solltest du mir jetzt sagen, dass eine Kündigung nicht möglich ist, entbehrt sich jegliche Diskussionsgrundlage, weil ich dann mit einem Voll-Laien, der null Ahnung hat diskutiere. Das Recht zur Kündigung hat jeder in einem Rechtsstaat. Ob rechtswirksam oder nicht, nun, bei jedem Gerichtsurteil steht „im Namen des Volkes“, das Gericht entscheidet. In der Rechtssprechung gibt es den Grundsatz „Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei“. Spieler Effe ist auch nicht so doof und würde seine Oma als wichtigen Grund angeben, dem würde dann schon ein anderer Grund einfallen. Meist ist es aber so, dass der Verein mit Klage durchkommt und der Spieler Schadensersatz bezahlt. Sofern der Verein klug handelt, versucht er das Maximum an Ablöse raus zu holen.

Und jetzt bringe mir mal einen Grund, was diese Verträge wert sind.

Um dem Forum zu zeigen, was für einen Mist du schreibst, guck mal:

Hexer schreibt:

„Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden.“

Effe bringt Quelle:

https://www.wettfreunde.net/sportwetten-news/youssoufa-moukoko-privat/#:~:text=Im%20Juni%202020%20unterschrieb%20Youssoufa,in%20der%20Bundesliga%20auflaufen%20durfte.

Was denn nun ? Noch mehr Beispiele ?

Möchte da auch nicht näher eingehen, weil es wie z.b. im Fall Witz zu sehen ist, recht kompliziert ist. Ein Spieler mit Fördervertrag, der sich mit 18 automatisch in einen Profiveetrag umwandelt, in der Buli spielt, die Spielberechtigung hat (also die Lizenz) und nebenbei geschätzt 350.000,- im Jahr verdient, was ist er denn ? Kein Profi ? Zumal ein Vertrag mit einer automatischen Vertragsumwandlung auch schon so ein Thema ist.


Sorry aber hier muss ich mal intervenieren. Du machst dich mit deinem ersten Absatz massiv lächerlich. Wirfst jemand anderen vor keine Ahnung zu haben, nur um dann ein paar Sätze später zu schreiben, dass man nur mit Lizensspielervertrag, oder auch Profivertrag Bundesliga spielen darf. Das stimmt so nicht. Ebenso hat Borussia Dortmund keine Spieler U18 mit einem Profivertrag ausgestattet, weil das schlichtweg nicht geht. Die DFL erteilt allerdings ab 16 Jahren eine Spielerlaubnis, das heißt mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten geht das schon. Deswegen sehen wir die Moukoko's dieser Welt auch schon in der Bundesliga bevor sie 18 sind. Wirklich Effe, eine Minute selber mal recherchieren und du hättest dich hier nicht so blamiert. Weiß auch nicht wieso du so stur bleibst, obwohl du das Thema nicht so gut verstehst. Achja und Lizensspielerverttag ist nicht gleich Profivertrag mit dem Verein.
Borussias Jugend |#76
08.05.2024 - 08:29 Uhr
Zitat von effe2007
Zitat von Hexer

Zitat von effe2007

Diese Ausbildung, Studium oder Förderverträge sind eh nicht viel wert. Das Talent kann den Vertrag jeder Zeit aus wichtigen Grund einseitig kündigen. Ab dem Moment der Kündigung, existiert er nicht mehr.

Wenn der Verein den wichtigen Grund nicht anerkennt, muß ein Gericht darüber urteilen. Stellt das Gericht fest, dass kein wichtiger Grund vorlag, hat der Verein Anspruch auf Schadensersatz. Stellt das Gericht fest, dass es ein wichtiger Grund war, steht dem Verein auch kein Schadensersatz zu.

Fakt ist aber, kündigt der Auszubildende, Endet der Vertrag an diesem Tag.

Das ist in GB viel einfacher geregelt. Dort kann das Talent jedes Jahr zum 01.01. kündigen. Da haben aber die Verbände FIFA, UEFA und DFB auf die Rechtssprechungen reagiert und die Regel bzw. das Verbot des Abwerben eingeführt. Teils mit sehr harten Strafen. Gäbe es nicht dieses Abwerbeverbot und die meist sehr harten Strafen nicht, wären diese Ausbildungsverträge das Papier nicht wert.

Der BVB macht das recht geschickt. Der verhandelt mit den betroffenen Verein, einigt sich auf eine Ablöse und holt dann das Talent, mit Zustimmung des Vereins.

In DE ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, Talente ab 17 mit einem Profivertrag auszustatten. Da macht es Borussia m.E. recht gut. Die Regeln das mit einem Vorvertrag und ab 18 unterschreibt dann der Spieler selbst den Profivertrag. Ich persönlich finde, dass dies der sicherste Weg ist, das Talent an sich zu binden.

Meine Güte effe, wie oft willst Du uns eigentlich noch den Schmarrn hinsichtlich der einseitigen Kündbarkeit von Förder-/Ausbildungsverträgen erklären?
Diese Verträge sind in Deutschland genauso viel wert wie jeder andere geschlossene privatrechtliche Vertrag, der gegen keine Klauseln oder andere Gesetze verstößt.
Es mag Dich verwirren, aber hier in Deutschland gelten hinsichtlich des (privaten) Vertragsrechts die Vorschriften des BGB, ggf. eingeschränkt durch Sondervorschriften anderer Gesetze oder Verordnungen.

Die einseitige Kündbarkeit eines Vertrages aus wichtigem Grund gilt übrigens für alle langfristigen Verträge bzw. Dauerschuldverhältnisse.
Der Grund muss aber WICHTIG (!!!) sein.
Bei Ausbildungsverträgen gilt hier im Übrigen das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier mal eine Quelle mit einem Auszug dazu:
„Eine fristlose Kündigung ist allerdings auch für Azubis nur dann möglich, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Dabei handelt es sich in der Regel um Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (zum Beispiel unbezahlte Überstunden) oder um schwere Gesetzesverstöße wie beispielsweise Mobbing, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung kann aber auch vorliegen, wenn Ihnen regelmäßig Tätigkeiten übertragen werden, die nicht im Ausbildungsvertrag festgehalten wurden, oder wenn Ihnen die Ausbildungsinhalte unzureichend vermittelt werden.“

Was Du meinst, ist eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit gem. § 22 (2) Nr. 2 BBiG, die aber auch nur möglich ist, wenn sich der Azubi für die Ausbildung in einem ANDEREN Beruf entscheidet oder sich grundsätzlich gegen eine Berufsausbildung entscheidet.
Wenn er dann tatsächlich dem selben Beruf weiter nachgeht, dann hat der bisherige Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz.
Das ist etwas vollkommen anderes und kaum auf die Problematik Fördervertrag/Profivertrag übertragbar.
Grundsätzlich kann natürlich jeder der Meinung sein, dass ein von ihm geschlossener Vertrag keine Gültigkeit mehr haben solle und ihn einseitig/fristlos kündigen. Das endet dann in der Regel im Rechtsstreit - und bei Arbeitsverhältnissen dann grundsätzlich damit, dass beide Parteien eine andere Lösung finden müssen.
Hat aber nullkommanichts mit Deinen Aussagen zu tun.

Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden. Habe ich hier schon einmal erläutert und in den vergangenen 4 Monaten haben sich die Regelungen nicht geändert…

Tut mir leid das Forum mit diesen juristischen Feinheiten genervt zu haben, aber solch ein Unsinn darf hier mMn nicht unkommentiert bleiben.


Ich habe das Gefühl, dass du zu einem Thema deinen Senf dazu gibt, obwohl du davon null Ahnung hast. Mein Gefühl, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Zum Thema Profivertrag U18, gehe ich nicht lange ein, weil das ein sehr kompliziertes Thema ist, zumal Minderjährig. Ohne zu recherchieren, hat der BVB schon U18 Spieler mit Profivertrag ausgestattet. Google mal „jüngste Spieler mit Buli Einsätze“. Um in der Buli spielen zu dürfen, muß der Spieler eine Lizenz haben. Lizenzspieler sein, ergo Profi. Ist und war aber noch nie mein Thema, weil ich mich dazu viel mehr einlesen müßte, um mitzureden.

Thema BGB, nur um mal darzulegen, was du da schreibst:

Spieler Effe hat bei Verein Hexer Fördervertrag bis 2025. Effe kündigt diesen Vertrag einseitig, fristlos mit sofortiger Wirkung. Als Grund gibt er an, dass seine Oma von MG nach Bayern umzieht.

Verein Hexer reagiert und erkennt die Kündigung nicht an. Nun geht der Fall vor Gericht, weil der BGB Hexer meint, er sei im Recht. Dauer der Gerichtswege, Minimum 3 Jahre. Und jetzt prozessieren Spieler Effe und Verein Hexer vor Gericht, wo es nach BGB einzig darum geht, war die Kündigung rechtswidrig oder rechtens.

Option 1, das Gericht urteilt, die Kündigung war rechtswidrig, es lag kein „wichtiger Grund vor“.

Was sagt dann das BGB ? Dass Spieler effe den Vertrag erfüllen muß ? So ein Quatsch, weil bis das Urteil rechtskräftig ist, Spieler Effe schon längst Ü20 ist und schon nicht mehr spielberechtigt für U17 - U19. Auch schon längst einen Lizenzvertrag bei einem anderen Verein hat. Vom Thema „Arbeitszwang“ schreibe ich erst gar nicht, würde den Quatsch nur noch schlimmer machen.

Nun, das BGB regelt lediglich mit seinen §, wer Recht hat und wer nicht. Gegen das Gesetz verstoßen tut Spieler Effe ja nicht, er gibt ja einen wichtigen Grund an.

Option 2, nachdem Option 1 mit Vertragserfüllung unmöglich ist, urteilt das Gericht, dass Verein Hexer, der ja im Sinne des BGB im Recht ist, dass der Spieler Effe für den Schaden aufkommen muss. Eben weil er rechtswidrig den Vertrag gekündigt hat. Ich habe einige Rechtssprechungen gelesen. Die Höhe des Schadensersatz ist ein Witz. Im Kölner Fall waren es 40.000,-. In den meisten Fällen sind es 5-stellige Beträge und selbst bei Ausnahmen reden wir hier von niedrigen 6-stelligen Beträge. In etwa soviel, was Borussia jedes Jahr an Porto bezahlt, wenn diese die Mitglieder zur MV einladet. Das ist auch der Wert, den ein Ausbildungsvertrag hat, nämlich nur die Höhe an Schadensersatz. Mein „sind nichts wert“ ist deswegen falsch, weil ich schreiben müßte, dass diese Verträge einen 5-stelligen Betrag wert sind.

Option 3, Sperre durch den Verband. Da ist es recht einfach, es gibt eine Max. Sperrzeit. Ich bin mir nicht sicher, glaube es sind 3 Monate. Im Fall Köln waren es 4 Wochen. Der nächste Witz, weil diese Sperren derart kurz sind, dass das Spieler Effe nicht juckt. Da sind Sperren wegen einer roten Karte meist länger. Nach dieser Sperrzeit ist Spieler effektiv Spielberechtigt für seinen neuen Verein und i-wann, ca. 3 Jahre später, wird auch Verein Hexer sein Urteil haben. Ein dummer Verein würde jetzt grinsen und sagen „ich hatte Recht“ und ein nicht so dummer Verein wird sich sagen „für was mache ich Verträge, wenn ich eh nur Peanuts dafür bekomme ?“.

Solltest du mir jetzt sagen, dass eine Kündigung nicht möglich ist, entbehrt sich jegliche Diskussionsgrundlage, weil ich dann mit einem Voll-Laien, der null Ahnung hat diskutiere. Das Recht zur Kündigung hat jeder in einem Rechtsstaat. Ob rechtswirksam oder nicht, nun, bei jedem Gerichtsurteil steht „im Namen des Volkes“, das Gericht entscheidet. In der Rechtssprechung gibt es den Grundsatz „Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei“. Spieler Effe ist auch nicht so doof und würde seine Oma als wichtigen Grund angeben, dem würde dann schon ein anderer Grund einfallen. Meist ist es aber so, dass der Verein mit Klage durchkommt und der Spieler Schadensersatz bezahlt. Sofern der Verein klug handelt, versucht er das Maximum an Ablöse raus zu holen.

Und jetzt bringe mir mal einen Grund, was diese Verträge wert sind.

Um dem Forum zu zeigen, was für einen Mist du schreibst, guck mal:

Hexer schreibt:

„Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden.“

Effe bringt Quelle:

https://www.wettfreunde.net/sportwetten-news/youssoufa-moukoko-privat/#:~:text=Im%20Juni%202020%20unterschrieb%20Youssoufa,in%20der%20Bundesliga%20auflaufen%20durfte.

Was denn nun ? Noch mehr Beispiele ?

Möchte da auch nicht näher eingehen, weil es wie z.b. im Fall Witz zu sehen ist, recht kompliziert ist. Ein Spieler mit Fördervertrag, der sich mit 18 automatisch in einen Profiveetrag umwandelt, in der Buli spielt, die Spielberechtigung hat (also die Lizenz) und nebenbei geschätzt 350.000,- im Jahr verdient, was ist er denn ? Kein Profi ? Zumal ein Vertrag mit einer automatischen Vertragsumwandlung auch schon so ein Thema ist.



Ach @effe2007 da habe ich beim Lesen deines Beitrags doch fast meinen Kaffee auf die Tastatur gerotzt. oops

Zitiere Teile aus deinem zweiten Absatz:

"Google mal „jüngste Spieler mit Buli Einsätze“. Um in der Buli spielen zu dürfen, muß der Spieler eine Lizenz haben. Lizenzspieler sein, ergo Profi."

Das ist natürlich nicht richtig. Laut Spielordnung DFB § 11 ist der Einsatz von Amateuren erlaubt und deshalb zitiere ich noch einen Satz aus deinem Beitrag. Der ist von dir zwar an den @Hexer gerichtet ( unberechtigt ), ist aber viel treffender für dich:

"Um dem Forum zu zeigen, was für einen Mist du schreibst, guck mal:"

https://media.dfl.de/sites/2/2019/09/Spielordnung-SpOL-2019-08-22-Stand.pdf

Du schreibst aber auch oft einen wirren Kram... rolleyes
Borussias Jugend |#77
08.05.2024 - 10:19 Uhr
Zitat von effe2007

Zitat von Hexer

Zitat von effe2007

Diese Ausbildung, Studium oder Förderverträge sind eh nicht viel wert. Das Talent kann den Vertrag jeder Zeit aus wichtigen Grund einseitig kündigen. Ab dem Moment der Kündigung, existiert er nicht mehr.

Wenn der Verein den wichtigen Grund nicht anerkennt, muß ein Gericht darüber urteilen. Stellt das Gericht fest, dass kein wichtiger Grund vorlag, hat der Verein Anspruch auf Schadensersatz. Stellt das Gericht fest, dass es ein wichtiger Grund war, steht dem Verein auch kein Schadensersatz zu.

Fakt ist aber, kündigt der Auszubildende, Endet der Vertrag an diesem Tag.

Das ist in GB viel einfacher geregelt. Dort kann das Talent jedes Jahr zum 01.01. kündigen. Da haben aber die Verbände FIFA, UEFA und DFB auf die Rechtssprechungen reagiert und die Regel bzw. das Verbot des Abwerben eingeführt. Teils mit sehr harten Strafen. Gäbe es nicht dieses Abwerbeverbot und die meist sehr harten Strafen nicht, wären diese Ausbildungsverträge das Papier nicht wert.

Der BVB macht das recht geschickt. Der verhandelt mit den betroffenen Verein, einigt sich auf eine Ablöse und holt dann das Talent, mit Zustimmung des Vereins.

In DE ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, Talente ab 17 mit einem Profivertrag auszustatten. Da macht es Borussia m.E. recht gut. Die Regeln das mit einem Vorvertrag und ab 18 unterschreibt dann der Spieler selbst den Profivertrag. Ich persönlich finde, dass dies der sicherste Weg ist, das Talent an sich zu binden.

Meine Güte effe, wie oft willst Du uns eigentlich noch den Schmarrn hinsichtlich der einseitigen Kündbarkeit von Förder-/Ausbildungsverträgen erklären?
Diese Verträge sind in Deutschland genauso viel wert wie jeder andere geschlossene privatrechtliche Vertrag, der gegen keine Klauseln oder andere Gesetze verstößt.
Es mag Dich verwirren, aber hier in Deutschland gelten hinsichtlich des (privaten) Vertragsrechts die Vorschriften des BGB, ggf. eingeschränkt durch Sondervorschriften anderer Gesetze oder Verordnungen.

Die einseitige Kündbarkeit eines Vertrages aus wichtigem Grund gilt übrigens für alle langfristigen Verträge bzw. Dauerschuldverhältnisse.
Der Grund muss aber WICHTIG (!!!) sein.
Bei Ausbildungsverträgen gilt hier im Übrigen das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier mal eine Quelle mit einem Auszug dazu:
„Eine fristlose Kündigung ist allerdings auch für Azubis nur dann möglich, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Dabei handelt es sich in der Regel um Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (zum Beispiel unbezahlte Überstunden) oder um schwere Gesetzesverstöße wie beispielsweise Mobbing, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung kann aber auch vorliegen, wenn Ihnen regelmäßig Tätigkeiten übertragen werden, die nicht im Ausbildungsvertrag festgehalten wurden, oder wenn Ihnen die Ausbildungsinhalte unzureichend vermittelt werden.“

Was Du meinst, ist eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit gem. § 22 (2) Nr. 2 BBiG, die aber auch nur möglich ist, wenn sich der Azubi für die Ausbildung in einem ANDEREN Beruf entscheidet oder sich grundsätzlich gegen eine Berufsausbildung entscheidet.
Wenn er dann tatsächlich dem selben Beruf weiter nachgeht, dann hat der bisherige Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz.
Das ist etwas vollkommen anderes und kaum auf die Problematik Fördervertrag/Profivertrag übertragbar.
Grundsätzlich kann natürlich jeder der Meinung sein, dass ein von ihm geschlossener Vertrag keine Gültigkeit mehr haben solle und ihn einseitig/fristlos kündigen. Das endet dann in der Regel im Rechtsstreit - und bei Arbeitsverhältnissen dann grundsätzlich damit, dass beide Parteien eine andere Lösung finden müssen.
Hat aber nullkommanichts mit Deinen Aussagen zu tun.

Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden. Habe ich hier schon einmal erläutert und in den vergangenen 4 Monaten haben sich die Regelungen nicht geändert…

Tut mir leid das Forum mit diesen juristischen Feinheiten genervt zu haben, aber solch ein Unsinn darf hier mMn nicht unkommentiert bleiben.


Ich habe das Gefühl, dass du zu einem Thema deinen Senf dazu gibt, obwohl du davon null Ahnung hast. Mein Gefühl, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Zum Thema Profivertrag U18, gehe ich nicht lange ein, weil das ein sehr kompliziertes Thema ist, zumal Minderjährig. Ohne zu recherchieren, hat der BVB schon U18 Spieler mit Profivertrag ausgestattet. Google mal „jüngste Spieler mit Buli Einsätze“. Um in der Buli spielen zu dürfen, muß der Spieler eine Lizenz haben. Lizenzspieler sein, ergo Profi. Ist und war aber noch nie mein Thema, weil ich mich dazu viel mehr einlesen müßte, um mitzureden.

Thema BGB, nur um mal darzulegen, was du da schreibst:

Spieler Effe hat bei Verein Hexer Fördervertrag bis 2025. Effe kündigt diesen Vertrag einseitig, fristlos mit sofortiger Wirkung. Als Grund gibt er an, dass seine Oma von MG nach Bayern umzieht.

Verein Hexer reagiert und erkennt die Kündigung nicht an. Nun geht der Fall vor Gericht, weil der BGB Hexer meint, er sei im Recht. Dauer der Gerichtswege, Minimum 3 Jahre. Und jetzt prozessieren Spieler Effe und Verein Hexer vor Gericht, wo es nach BGB einzig darum geht, war die Kündigung rechtswidrig oder rechtens.

Option 1, das Gericht urteilt, die Kündigung war rechtswidrig, es lag kein „wichtiger Grund vor“.

Was sagt dann das BGB ? Dass Spieler effe den Vertrag erfüllen muß ? So ein Quatsch, weil bis das Urteil rechtskräftig ist, Spieler Effe schon längst Ü20 ist und schon nicht mehr spielberechtigt für U17 - U19. Auch schon längst einen Lizenzvertrag bei einem anderen Verein hat. Vom Thema „Arbeitszwang“ schreibe ich erst gar nicht, würde den Quatsch nur noch schlimmer machen.

Nun, das BGB regelt lediglich mit seinen §, wer Recht hat und wer nicht. Gegen das Gesetz verstoßen tut Spieler Effe ja nicht, er gibt ja einen wichtigen Grund an.

Option 2, nachdem Option 1 mit Vertragserfüllung unmöglich ist, urteilt das Gericht, dass Verein Hexer, der ja im Sinne des BGB im Recht ist, dass der Spieler Effe für den Schaden aufkommen muss. Eben weil er rechtswidrig den Vertrag gekündigt hat. Ich habe einige Rechtssprechungen gelesen. Die Höhe des Schadensersatz ist ein Witz. Im Kölner Fall waren es 40.000,-. In den meisten Fällen sind es 5-stellige Beträge und selbst bei Ausnahmen reden wir hier von niedrigen 6-stelligen Beträge. In etwa soviel, was Borussia jedes Jahr an Porto bezahlt, wenn diese die Mitglieder zur MV einladet. Das ist auch der Wert, den ein Ausbildungsvertrag hat, nämlich nur die Höhe an Schadensersatz. Mein „sind nichts wert“ ist deswegen falsch, weil ich schreiben müßte, dass diese Verträge einen 5-stelligen Betrag wert sind.

Option 3, Sperre durch den Verband. Da ist es recht einfach, es gibt eine Max. Sperrzeit. Ich bin mir nicht sicher, glaube es sind 3 Monate. Im Fall Köln waren es 4 Wochen. Der nächste Witz, weil diese Sperren derart kurz sind, dass das Spieler Effe nicht juckt. Da sind Sperren wegen einer roten Karte meist länger. Nach dieser Sperrzeit ist Spieler effektiv Spielberechtigt für seinen neuen Verein und i-wann, ca. 3 Jahre später, wird auch Verein Hexer sein Urteil haben. Ein dummer Verein würde jetzt grinsen und sagen „ich hatte Recht“ und ein nicht so dummer Verein wird sich sagen „für was mache ich Verträge, wenn ich eh nur Peanuts dafür bekomme ?“.

Solltest du mir jetzt sagen, dass eine Kündigung nicht möglich ist, entbehrt sich jegliche Diskussionsgrundlage, weil ich dann mit einem Voll-Laien, der null Ahnung hat diskutiere. Das Recht zur Kündigung hat jeder in einem Rechtsstaat. Ob rechtswirksam oder nicht, nun, bei jedem Gerichtsurteil steht „im Namen des Volkes“, das Gericht entscheidet. In der Rechtssprechung gibt es den Grundsatz „Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei“. Spieler Effe ist auch nicht so doof und würde seine Oma als wichtigen Grund angeben, dem würde dann schon ein anderer Grund einfallen. Meist ist es aber so, dass der Verein mit Klage durchkommt und der Spieler Schadensersatz bezahlt. Sofern der Verein klug handelt, versucht er das Maximum an Ablöse raus zu holen.

Und jetzt bringe mir mal einen Grund, was diese Verträge wert sind.

Um dem Forum zu zeigen, was für einen Mist du schreibst, guck mal:

Hexer schreibt:

„Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden.“

Effe bringt Quelle:

https://www.wettfreunde.net/sportwetten-news/youssoufa-moukoko-privat/#:~:text=Im%20Juni%202020%20unterschrieb%20Youssoufa,in%20der%20Bundesliga%20auflaufen%20durfte.

Was denn nun ? Noch mehr Beispiele ?

Möchte da auch nicht näher eingehen, weil es wie z.b. im Fall Witz zu sehen ist, recht kompliziert ist. Ein Spieler mit Fördervertrag, der sich mit 18 automatisch in einen Profiveetrag umwandelt, in der Buli spielt, die Spielberechtigung hat (also die Lizenz) und nebenbei geschätzt 350.000,- im Jahr verdient, was ist er denn ? Kein Profi ? Zumal ein Vertrag mit einer automatischen Vertragsumwandlung auch schon so ein Thema ist.

Och effe, Deine Beharrlichkeit Desinformation zu verbreiten ist wirklich erschreckend.
Und auch wenn es müßig ist, man kann das, was Du da wieder von Dir gegeben hast, einfach nicht so stehen lassen.
Die Forumskollegen @Kosmodome_47 und @schroeder007 schon einen Teil Deiner wirren Konstruktionen richtig gestellt. Hier erstmal meinen Dank an die beiden!

Da Du Dir ja offenbar nicht die Mühe gemacht hast, den von mir verlinkten Beitrag durchzulesen, versuche ich es auf einfachste Weise nochmal, den von mir, auf meiner kompletten Ahnungslosigkeit beruhenden Mist, anhand von wirklich brauchbaren - und vor allen Dingen das Thema betreffenden - Quellen darzulegen:

Da hätten wir zunächst einmal die Spielordnung des DFB, die Du hier bei Bedarf in Gänze studieren darfst.
Dort heißt es in § 22 Nr. 1, dass für Spieler unter 18 Jahren die maximale Laufzeit eines Vertrages drei Jahre beträgt.
Weiter heißt es in § 22 Nr. 7.1, dass mit A- und B-Junioren (U 16/U 17/U 18/U 19) im Leistungsbereich der Leistungszentren der Lizenzligen, der 3. Liga, der 4. Spielklassen-ebene oder der Junioren-Bundesliga Förderverträge abgeschlossen werden können.

Wichtig hier: Förderverträge!

Weiter heißt es dann in derselben Vorschrift, dass Spieler der Leistungszentren der Lizenzligen, der 3. Liga, der 4. Spielklassenebene oder der Junioren-Bundesliga, mit denen Förderverträge abgeschlossen wurden, als Vertragsspieler gelten und die Vorschriften für Vertragsspieler Anwendung finden.

Wir halten fest: Die mit Förderverträgen ausgestatteten Spieler der genannten Ligen gelten als Vertragsspieler, haben aber weiterhin keinen "Profivertrag", sondern einen Fördervertrag.
Der Begriff "Profivertrag" ist übrigens absichtlich mit Anführungszeichen versehen, da er im Grunde nichts anderes ist als ein Vertrag mit einem Vertragsspieler, der mit einem Spieler geschlossen wird, der bei Vertragsabschluss das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Hier heißt es dann nämlich weiterhin im § 22 Nr.1, dass die Laufzeit für Spieler über 18 Jahren auf höchstens fünf Jahre begrenzt werden soll.
Somit verändert sich ein Fördervertrag, dessen Laufzeit über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinausgeht auch nicht in einen "Profivertrag". Es bleibt derselbe Fördervertrag.
Aber das nur am Rande.

Die Möglichkeit des Anschlussvertrages bei Spielern unter 18 Jahren, die sogenannte "3+2" Regelung, mit der theoretisch die maximale Laufzeit von drei Jahren bei Vollendung des 18. Lebensjahres auf 5 Jahre verlängert werden soll, wird durch die Vorschriften der FiFa ausgehebelt.
Dieses Regelwerk steht Dir hier zur Verfügung.
Hier bestimmt Art. 18.2, dass für Spieler unter 18 Jahren die maximale Laufzeit eines Vertrags drei Jahre beträgt und Klauseln mit längerer Laufzeit nicht anerkannt werden.

Hieraus folgert dann ganz simpel, dass nach den Regelwerken des DFB und der FIFA
  • mit einem Spieler unter 18 in Deutschland kein Profivertrag geschlossen werden kann
  • ein Profivertrag einen Ausbildungs-/Fördervertrag nicht aushebeln kann
  • ein Profivertrag nicht geschlossen werden kann, solange ein gültiger Ausbildungs-/Fördervertrag besteht bzw. nicht aufgehoben wird
  • der automatische Übergang eines Ausbildungs-/Fördervertrages ("3+2 Modell") in einen Profivertrag ab 18 zwar vereinbart werden kann, aber den FIFA-Regeln widerspricht und somit jederzeit juristisch angreifbar ist


Wie immer gilt natürlich, wo kein Kläger, da kein Richter.
Hinsichtlich der verschiednen Kündigungsmöglichkeiten habe ich mich ja bereits in meinem vorherigen Beitrag geäußert und entsprechende haltbare (!) Quellen beigefügt.
Ich werde daher mich nicht weiter zu Deinen Rechtstheorien diesbezüglich äußern.
Nur eines möchte ich nicht unerwähnt lassen:
Zitat von effe2007

Nun, das BGB regelt lediglich mit seinen §, wer Recht hat und wer nicht.

Nein, das BGB regelt nicht, wer Recht hat und wer nicht. Das BGB regelt (u.a.!) das privatrechtliche Vertragswesen und ist ein Ausfluss der Legislative.
Wer Recht hat und wer nicht entscheidet im Zweifelsfall das Gericht, die Judikative.
Vielleicht solltest Du einfach mal vermehrt in Dich gehen, bevor Du anderen "null Ahnung" oder "Mist" unterstellst...

•     •     •

„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.“ (Bertolt Brecht)
„Fußball ist wie Schach, nur ohne Würfel“ (Jan Böhmermann - Parodie auf Lukas Podolski, dem seither fälschlich dieses Zitat zugeschrieben wird).
„Die Berühmtheit manches Zeitgenossen ist unmittelbar mit der Dummheit seiner Bewunderer verbunden.“ (Heiner Geißler)
„Für die Diktatur ist Klugheit, für die Demokratie Dummheit die größte Gefahr.“ (Thomas Berger)

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Hexer am 08.05.2024 um 10:23 Uhr bearbeitet
Borussias Jugend |#78
08.05.2024 - 11:10 Uhr
Sehr gut recherchierter Beitrag @Hexer

Vor allem auch die sachliche Ebene nicht verlassen, Grund genug für das Gegenteil hatte @effe2007 ja geboten.

Schlimm allerdings unter Erwachsenen über son Krams wie Geschäftsfähigkeit zu diskutieren. Spätestens in jeder Berufsschulklasse hast du in WISO solche Themen wie "Ab wann bin ich vollwertig geschäftlich handlungsfähig".

Da bleibt nun einmal das Erreichen des 18. Lebensjahres das Maß aller Dinge.

Am naivsten auch das von Effe:

"Nun, das BGB regelt lediglich mit seinen §, wer Recht hat und wer nicht."

Als ob jemals, oder in Gegenwart oder Zukunft, ein Gesetzestext über schuldig oder unschuldig entscheidet. Dafür gibt es Richter und Gerichte und diese bedienen sich dann eben der Gesetzestexte.

Es gibt sogar verschiedene Instanzen, da man sich selbst mit Gesetzestexten in der Auslegung nicht immer einig ist.

Für dieses "Hexenwerk" benötige ich auch keine Doppelnull-Lizenz Zwinkernd , oder einen Doktortitel. grins
Dieser Beitrag wurde zuletzt von schroeder007 am 08.05.2024 um 11:14 Uhr bearbeitet
Borussias Jugend |#79
08.05.2024 - 18:08 Uhr
Zitat von effe2007

Zitat von schroeder007

Zitat von effe2007

Zitat von Hexer

Zitat von effe2007

Diese Ausbildung, Studium oder Förderverträge sind eh nicht viel wert. Das Talent kann den Vertrag jeder Zeit aus wichtigen Grund einseitig kündigen. Ab dem Moment der Kündigung, existiert er nicht mehr.

Wenn der Verein den wichtigen Grund nicht anerkennt, muß ein Gericht darüber urteilen. Stellt das Gericht fest, dass kein wichtiger Grund vorlag, hat der Verein Anspruch auf Schadensersatz. Stellt das Gericht fest, dass es ein wichtiger Grund war, steht dem Verein auch kein Schadensersatz zu.

Fakt ist aber, kündigt der Auszubildende, Endet der Vertrag an diesem Tag.

Das ist in GB viel einfacher geregelt. Dort kann das Talent jedes Jahr zum 01.01. kündigen. Da haben aber die Verbände FIFA, UEFA und DFB auf die Rechtssprechungen reagiert und die Regel bzw. das Verbot des Abwerben eingeführt. Teils mit sehr harten Strafen. Gäbe es nicht dieses Abwerbeverbot und die meist sehr harten Strafen nicht, wären diese Ausbildungsverträge das Papier nicht wert.

Der BVB macht das recht geschickt. Der verhandelt mit den betroffenen Verein, einigt sich auf eine Ablöse und holt dann das Talent, mit Zustimmung des Vereins.

In DE ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, Talente ab 17 mit einem Profivertrag auszustatten. Da macht es Borussia m.E. recht gut. Die Regeln das mit einem Vorvertrag und ab 18 unterschreibt dann der Spieler selbst den Profivertrag. Ich persönlich finde, dass dies der sicherste Weg ist, das Talent an sich zu binden.

Meine Güte effe, wie oft willst Du uns eigentlich noch den Schmarrn hinsichtlich der einseitigen Kündbarkeit von Förder-/Ausbildungsverträgen erklären?
Diese Verträge sind in Deutschland genauso viel wert wie jeder andere geschlossene privatrechtliche Vertrag, der gegen keine Klauseln oder andere Gesetze verstößt.
Es mag Dich verwirren, aber hier in Deutschland gelten hinsichtlich des (privaten) Vertragsrechts die Vorschriften des BGB, ggf. eingeschränkt durch Sondervorschriften anderer Gesetze oder Verordnungen.

Die einseitige Kündbarkeit eines Vertrages aus wichtigem Grund gilt übrigens für alle langfristigen Verträge bzw. Dauerschuldverhältnisse.
Der Grund muss aber WICHTIG (!!!) sein.
Bei Ausbildungsverträgen gilt hier im Übrigen das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier mal eine Quelle mit einem Auszug dazu:
„Eine fristlose Kündigung ist allerdings auch für Azubis nur dann möglich, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Dabei handelt es sich in der Regel um Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (zum Beispiel unbezahlte Überstunden) oder um schwere Gesetzesverstöße wie beispielsweise Mobbing, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung kann aber auch vorliegen, wenn Ihnen regelmäßig Tätigkeiten übertragen werden, die nicht im Ausbildungsvertrag festgehalten wurden, oder wenn Ihnen die Ausbildungsinhalte unzureichend vermittelt werden.“

Was Du meinst, ist eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit gem. § 22 (2) Nr. 2 BBiG, die aber auch nur möglich ist, wenn sich der Azubi für die Ausbildung in einem ANDEREN Beruf entscheidet oder sich grundsätzlich gegen eine Berufsausbildung entscheidet.
Wenn er dann tatsächlich dem selben Beruf weiter nachgeht, dann hat der bisherige Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz.
Das ist etwas vollkommen anderes und kaum auf die Problematik Fördervertrag/Profivertrag übertragbar.
Grundsätzlich kann natürlich jeder der Meinung sein, dass ein von ihm geschlossener Vertrag keine Gültigkeit mehr haben solle und ihn einseitig/fristlos kündigen. Das endet dann in der Regel im Rechtsstreit - und bei Arbeitsverhältnissen dann grundsätzlich damit, dass beide Parteien eine andere Lösung finden müssen.
Hat aber nullkommanichts mit Deinen Aussagen zu tun.

Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden. Habe ich hier schon einmal erläutert und in den vergangenen 4 Monaten haben sich die Regelungen nicht geändert…

Tut mir leid das Forum mit diesen juristischen Feinheiten genervt zu haben, aber solch ein Unsinn darf hier mMn nicht unkommentiert bleiben.


Ich habe das Gefühl, dass du zu einem Thema deinen Senf dazu gibt, obwohl du davon null Ahnung hast. Mein Gefühl, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Zum Thema Profivertrag U18, gehe ich nicht lange ein, weil das ein sehr kompliziertes Thema ist, zumal Minderjährig. Ohne zu recherchieren, hat der BVB schon U18 Spieler mit Profivertrag ausgestattet. Google mal „jüngste Spieler mit Buli Einsätze“. Um in der Buli spielen zu dürfen, muß der Spieler eine Lizenz haben. Lizenzspieler sein, ergo Profi. Ist und war aber noch nie mein Thema, weil ich mich dazu viel mehr einlesen müßte, um mitzureden.

Thema BGB, nur um mal darzulegen, was du da schreibst:

Spieler Effe hat bei Verein Hexer Fördervertrag bis 2025. Effe kündigt diesen Vertrag einseitig, fristlos mit sofortiger Wirkung. Als Grund gibt er an, dass seine Oma von MG nach Bayern umzieht.

Verein Hexer reagiert und erkennt die Kündigung nicht an. Nun geht der Fall vor Gericht, weil der BGB Hexer meint, er sei im Recht. Dauer der Gerichtswege, Minimum 3 Jahre. Und jetzt prozessieren Spieler Effe und Verein Hexer vor Gericht, wo es nach BGB einzig darum geht, war die Kündigung rechtswidrig oder rechtens.

Option 1, das Gericht urteilt, die Kündigung war rechtswidrig, es lag kein „wichtiger Grund vor“.

Was sagt dann das BGB ? Dass Spieler effe den Vertrag erfüllen muß ? So ein Quatsch, weil bis das Urteil rechtskräftig ist, Spieler Effe schon längst Ü20 ist und schon nicht mehr spielberechtigt für U17 - U19. Auch schon längst einen Lizenzvertrag bei einem anderen Verein hat. Vom Thema „Arbeitszwang“ schreibe ich erst gar nicht, würde den Quatsch nur noch schlimmer machen.

Nun, das BGB regelt lediglich mit seinen §, wer Recht hat und wer nicht. Gegen das Gesetz verstoßen tut Spieler Effe ja nicht, er gibt ja einen wichtigen Grund an.

Option 2, nachdem Option 1 mit Vertragserfüllung unmöglich ist, urteilt das Gericht, dass Verein Hexer, der ja im Sinne des BGB im Recht ist, dass der Spieler Effe für den Schaden aufkommen muss. Eben weil er rechtswidrig den Vertrag gekündigt hat. Ich habe einige Rechtssprechungen gelesen. Die Höhe des Schadensersatz ist ein Witz. Im Kölner Fall waren es 40.000,-. In den meisten Fällen sind es 5-stellige Beträge und selbst bei Ausnahmen reden wir hier von niedrigen 6-stelligen Beträge. In etwa soviel, was Borussia jedes Jahr an Porto bezahlt, wenn diese die Mitglieder zur MV einladet. Das ist auch der Wert, den ein Ausbildungsvertrag hat, nämlich nur die Höhe an Schadensersatz. Mein „sind nichts wert“ ist deswegen falsch, weil ich schreiben müßte, dass diese Verträge einen 5-stelligen Betrag wert sind.

Option 3, Sperre durch den Verband. Da ist es recht einfach, es gibt eine Max. Sperrzeit. Ich bin mir nicht sicher, glaube es sind 3 Monate. Im Fall Köln waren es 4 Wochen. Der nächste Witz, weil diese Sperren derart kurz sind, dass das Spieler Effe nicht juckt. Da sind Sperren wegen einer roten Karte meist länger. Nach dieser Sperrzeit ist Spieler effektiv Spielberechtigt für seinen neuen Verein und i-wann, ca. 3 Jahre später, wird auch Verein Hexer sein Urteil haben. Ein dummer Verein würde jetzt grinsen und sagen „ich hatte Recht“ und ein nicht so dummer Verein wird sich sagen „für was mache ich Verträge, wenn ich eh nur Peanuts dafür bekomme ?“.

Solltest du mir jetzt sagen, dass eine Kündigung nicht möglich ist, entbehrt sich jegliche Diskussionsgrundlage, weil ich dann mit einem Voll-Laien, der null Ahnung hat diskutiere. Das Recht zur Kündigung hat jeder in einem Rechtsstaat. Ob rechtswirksam oder nicht, nun, bei jedem Gerichtsurteil steht „im Namen des Volkes“, das Gericht entscheidet. In der Rechtssprechung gibt es den Grundsatz „Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei“. Spieler Effe ist auch nicht so doof und würde seine Oma als wichtigen Grund angeben, dem würde dann schon ein anderer Grund einfallen. Meist ist es aber so, dass der Verein mit Klage durchkommt und der Spieler Schadensersatz bezahlt. Sofern der Verein klug handelt, versucht er das Maximum an Ablöse raus zu holen.

Und jetzt bringe mir mal einen Grund, was diese Verträge wert sind.

Um dem Forum zu zeigen, was für einen Mist du schreibst, guck mal:

Hexer schreibt:

„Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden.“

Effe bringt Quelle:

https://www.wettfreunde.net/sportwetten-news/youssoufa-moukoko-privat/#:~:text=Im%20Juni%202020%20unterschrieb%20Youssoufa,in%20der%20Bundesliga%20auflaufen%20durfte.

Was denn nun ? Noch mehr Beispiele ?

Möchte da auch nicht näher eingehen, weil es wie z.b. im Fall Witz zu sehen ist, recht kompliziert ist. Ein Spieler mit Fördervertrag, der sich mit 18 automatisch in einen Profiveetrag umwandelt, in der Buli spielt, die Spielberechtigung hat (also die Lizenz) und nebenbei geschätzt 350.000,- im Jahr verdient, was ist er denn ? Kein Profi ? Zumal ein Vertrag mit einer automatischen Vertragsumwandlung auch schon so ein Thema ist.



Ach @effe2007 da habe ich beim Lesen deines Beitrags doch fast meinen Kaffee auf die Tastatur gerotzt. oops

Zitiere Teile aus deinem zweiten Absatz:

"Google mal „jüngste Spieler mit Buli Einsätze“. Um in der Buli spielen zu dürfen, muß der Spieler eine Lizenz haben. Lizenzspieler sein, ergo Profi."

Das ist natürlich nicht richtig. Laut Spielordnung DFB § 11 ist der Einsatz von Amateuren erlaubt und deshalb zitiere ich noch einen Satz aus deinem Beitrag. Der ist von dir zwar an den @Hexer gerichtet ( unberechtigt ), ist aber viel treffender für dich:

"Um dem Forum zu zeigen, was für einen Mist du schreibst, guck mal:"

https://media.dfl.de/sites/2/2019/09/Spielordnung-SpOL-2019-08-22-Stand.pdf

Du schreibst aber auch oft einen wirren Kram... rolleyes


Warum geht hier keiner von euch darauf ein, dass Verträge gekündigt werden können ? Ihr kommt ständig mit den U18 Spieler daher.

Und warum ignorierst du meine Quelle ?

https://www.wettfreunde.net/sportwetten-news/youssoufa-moukoko-privat/#:~:text=Im%20Juni%202020%20unterschrieb%20Youssoufa,in%20der%20Bundesliga%20auflaufen%20durfte.

Er hat den Profivertrag mit 16 unterschrieben, steht da.

Sag mal effe, ist das eigentlich bloßer Trotz oder schiere Unbelehrbarkeit bei Dir?
Seit Wochen, nein seit Monaten servieren Dir verschiedenste User belegbare Quellen und fundierte Aussagen dazu, dass Du mit Deinem Verständnis hinsichtlich der Gültigkeit von Verträgen vollkommen daneben liegst.

Ich selbst bin übrigens im Beitrag #2069 dezidiert auf die Möglichkeit der Kündigung von Verträgen eingegangen und habe Dir hierfür auch eine leicht verständliche seriöse Quelle geliefert.
Und jetzt beschwerst Du Dich, dass keiner (keiner!!!) darauf eingeht augen-zuhalten
Niemand kann Dich zwingen, mit meinen oder anderen Beiträgen zu der Thematik konform zu gehen; aber zu leugnen, dass niemand auf Deine steilen Thesen eingeht ist schlicht und ergreifend gelogen.

Und Du selber beharrst auf Quellen wie "wettfreunde.net" und hängst Dich daran auf, dass da irgendjemand geschrieben hat, dass Moukoko mit 16 einen Profivertrag unterschrieben hat. Im Übrigen ein Artikel, der von einem "Sportwetten-Experten" geschrieben wurde. Ist keine Erfindung von mir, sondern steht unter dem Namen des Autors.
Im Übrigen habe ich zu dem Begriff "Profivertrag" auch etwas geschrieben, und zwar im Beitrag #2079.

Es bleibt Dir ja selbst überlassen, ob die von Dir verlinkten Artikel von "Sportwetten-Experten" o.ä. für Dich die Weisheit letzter Schluss sind und die Spielordnungen des DFB, das Regelwerk der FiFa, das BGB oder das Berufsbildungsgesetz, die allesamt im Zusammenhang mit der Thematik zitiert und erläutert wurden, hingegen Humbug.
Vielleicht verstehst Du die Vorschriften auch einfach nicht, was nach Deiner skurrilen Aussage zum BGB - "das BGB regelt lediglich mit seinen §, wer Recht hat und wer nicht" zum BGB auch naheliegt.
Aber kommt es selbst Dir nicht seltsam vor, dass auf Deiner Strecke so viele Geisterfahrer unterwegs sind und nur Du in die richtige Richtung fährst?

•     •     •

„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.“ (Bertolt Brecht)
„Fußball ist wie Schach, nur ohne Würfel“ (Jan Böhmermann - Parodie auf Lukas Podolski, dem seither fälschlich dieses Zitat zugeschrieben wird).
„Die Berühmtheit manches Zeitgenossen ist unmittelbar mit der Dummheit seiner Bewunderer verbunden.“ (Heiner Geißler)
„Für die Diktatur ist Klugheit, für die Demokratie Dummheit die größte Gefahr.“ (Thomas Berger)

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Hexer am 08.05.2024 um 18:12 Uhr bearbeitet
Borussias Jugend |#80
08.05.2024 - 19:03 Uhr
Ich habe mir deine Quelle angeschaut @effe2007

Leider hat das Internet trotz einer Menge Vorteile, aber leider auch den Nachteil, das eine große Menge Müll rumschwirrt.

Deine Quelle ist eine davon.

Mir auch ein Rätsel das du auf so etwas anspringst. Geh mal als Sechzehnjähriger in ein Autohaus und versuch dort allein einen Kaufvertrag über ein PKW abzuschließen.

Funktioniert nicht. Weiß auch eigentlich fast jedes Kind, kein Hexenwerk.

Das nächste Problem ist, das dich hier durch solche Aktionen niemand mehr Ernst nimmt. Willst du das?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von schroeder007 am 08.05.2024 um 19:07 Uhr bearbeitet
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