| Geburtsdatum | 23.03.1980 |
|---|---|
| Alter | 46 |
| Nat. |
Deutschland |
| Funktion | Sportdirektor |
| Akt. Verein | Hertha BSC |
Benjamin Weber [Sportdirektor]
29.01.2023 - 13:08 Uhr
12.06.2026 - 00:58 Uhr
Warum sollte es eine Weiterverkaufsbeteiligung geben?
Der Junge hatte doch eine AK in seinem Vertrag. Die hat Bayer gezogen (Laut Medien ca. 9 Mio.).
Da bleibt kein Platz für Hertha um eine Weiterverkaufsbeteiligung zu Verhandeln.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Der Junge hatte doch eine AK in seinem Vertrag. Die hat Bayer gezogen (Laut Medien ca. 9 Mio.).
Da bleibt kein Platz für Hertha um eine Weiterverkaufsbeteiligung zu Verhandeln.
Oder sehe ich da etwas falsch?
12.06.2026 - 05:13 Uhr
Zitat von Chrille78
Warum sollte es eine Weiterverkaufsbeteiligung geben?
Der Junge hatte doch eine AK in seinem Vertrag. Die hat Bayer gezogen (Laut Medien ca. 9 Mio.).
Da bleibt kein Platz für Hertha um eine Weiterverkaufsbeteiligung zu Verhandeln.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Warum sollte es eine Weiterverkaufsbeteiligung geben?
Der Junge hatte doch eine AK in seinem Vertrag. Die hat Bayer gezogen (Laut Medien ca. 9 Mio.).
Da bleibt kein Platz für Hertha um eine Weiterverkaufsbeteiligung zu Verhandeln.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Nein, ist so wie du es beschreibst.
12.06.2026 - 05:16 Uhr
Zitat von Gruenschnabel
Das lässt sich halt alles nett verkaufen und unsere Verantwortlichen in einem besseren Licht dastehen.
Für mich ist die Story mit Frankfurt genauso eine Mär wie die, dass man ein Ausnahme Talent nicht von einem guten Durchschnitts Talent unterscheiden kann. Das Weber den schon sicher geglaubten Transfer nach Frankfurt gerade mal so abwenden könnte und deshalb zig Kompromisse eingehen mußte. Ja wer möchte darf das gerne annehmen. Ich denke das Die Eichhorns speziell Kenneth, der auf mich einen ziemlich geerdeten Eindruck macht, ziemlich genau wusste, dass er dieses Jahr, inklusive Schule, hier in Berlin durchziehen möchte und nichts überstürzen will.
Da sind die Eichhorns inklusive Beratung schon ziemlich klar.
Zitat von Donhelli
Das kann ich mir nicht vorstellen
Quelle: www.bild.de
(....)Doch Herthas Sportdirektor Benjamin Weber (46), früher lange Nachwuchsboss der Hertha-Akademie, zeigte der Familie Eichhorn mit Vater Christian, Mutter Daniela und Kenny (seit der U9 bei Hertha) einen attraktiven Weg auf, um zu bleiben: direkte Beförderung ins Profitraining und Trainingslager, garantierte Spielzeit bei den Profis, besseres Gehalt. Eichhorn unterschrieb den Profivertrag in Berlin – eine Ausstiegsklausel im einstelligen Millionenbereich war die Kröte, die Hertha schlucken musste.
(....)
Weber sagt: „Wir haben Kenny im vergangenen Jahr überzeugen können, s...
(....)
Weber sagt: „Wir haben Kenny im vergangenen Jahr überzeugen können, s...
Zitat von BILD
bei uns fortzusetzen, indem wir ihm eine klare Perspektive im Profibereich aufgezeigt haben. Seine schnelle und großartige Entwicklung im vergangenen Jahr konnten wir dann alle verfolgen und hat dazu geführt, dass er sich jetzt dafür entschieden hat, den nächsten Schritt zu gehen, in die Bundesliga zu wechseln und auf internationaler Bühne zu spielen.“(....)
bei uns fortzusetzen, indem wir ihm eine klare Perspektive im Profibereich aufgezeigt haben. Seine schnelle und großartige Entwicklung im vergangenen Jahr konnten wir dann alle verfolgen und hat dazu geführt, dass er sich jetzt dafür entschieden hat, den nächsten Schritt zu gehen, in die Bundesliga zu wechseln und auf internationaler Bühne zu spielen.“(....)
Das kann ich mir nicht vorstellen
Das lässt sich halt alles nett verkaufen und unsere Verantwortlichen in einem besseren Licht dastehen.
Für mich ist die Story mit Frankfurt genauso eine Mär wie die, dass man ein Ausnahme Talent nicht von einem guten Durchschnitts Talent unterscheiden kann. Das Weber den schon sicher geglaubten Transfer nach Frankfurt gerade mal so abwenden könnte und deshalb zig Kompromisse eingehen mußte. Ja wer möchte darf das gerne annehmen. Ich denke das Die Eichhorns speziell Kenneth, der auf mich einen ziemlich geerdeten Eindruck macht, ziemlich genau wusste, dass er dieses Jahr, inklusive Schule, hier in Berlin durchziehen möchte und nichts überstürzen will.
Da sind die Eichhorns inklusive Beratung schon ziemlich klar.
Weltweit werden die besten Talente gejagt.Datenmäßig ist inzwischen alles transparent ud jeder weiß Beschied.
Gut möglich, dass eh der Plan war, hier die Schule zu beenden. Aber wäre härter auf die Forderung nicht eingegangen, wäre es genauso gut möglich gewesen zu wechseln, weil man sich nicht gewertschätzt gefühlt hat.
So oder so, Fußball ist monetär betracht nur noch eklig.
12.06.2026 - 07:32 Uhr
Zitat von ZetMan
Nein, ist so wie du es beschreibst.
Zitat von Chrille78
Warum sollte es eine Weiterverkaufsbeteiligung geben?
Der Junge hatte doch eine AK in seinem Vertrag. Die hat Bayer gezogen (Laut Medien ca. 9 Mio.).
Da bleibt kein Platz für Hertha um eine Weiterverkaufsbeteiligung zu Verhandeln.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Warum sollte es eine Weiterverkaufsbeteiligung geben?
Der Junge hatte doch eine AK in seinem Vertrag. Die hat Bayer gezogen (Laut Medien ca. 9 Mio.).
Da bleibt kein Platz für Hertha um eine Weiterverkaufsbeteiligung zu Verhandeln.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Nein, ist so wie du es beschreibst.
Aus welchem Grund sollte diese nicht möglich sein ?
12.06.2026 - 07:47 Uhr
Zitat von HerthaHylight
Aus welchem Grund sollte diese nicht möglich sein ?
Zitat von ZetMan
Nein, ist so wie du es beschreibst.
Zitat von Chrille78
Warum sollte es eine Weiterverkaufsbeteiligung geben?
Der Junge hatte doch eine AK in seinem Vertrag. Die hat Bayer gezogen (Laut Medien ca. 9 Mio.).
Da bleibt kein Platz für Hertha um eine Weiterverkaufsbeteiligung zu Verhandeln.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Warum sollte es eine Weiterverkaufsbeteiligung geben?
Der Junge hatte doch eine AK in seinem Vertrag. Die hat Bayer gezogen (Laut Medien ca. 9 Mio.).
Da bleibt kein Platz für Hertha um eine Weiterverkaufsbeteiligung zu Verhandeln.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Nein, ist so wie du es beschreibst.
Aus welchem Grund sollte diese nicht möglich sein ?
Nenn doch mal bitte einen Transfer wo es möglich gewesen ist.
12.06.2026 - 08:28 Uhr
Zitat von HerthaHylight
Aus welchem Grund sollte diese nicht möglich sein ?
Zitat von ZetMan
Nein, ist so wie du es beschreibst.
Zitat von Chrille78
Warum sollte es eine Weiterverkaufsbeteiligung geben?
Der Junge hatte doch eine AK in seinem Vertrag. Die hat Bayer gezogen (Laut Medien ca. 9 Mio.).
Da bleibt kein Platz für Hertha um eine Weiterverkaufsbeteiligung zu Verhandeln.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Warum sollte es eine Weiterverkaufsbeteiligung geben?
Der Junge hatte doch eine AK in seinem Vertrag. Die hat Bayer gezogen (Laut Medien ca. 9 Mio.).
Da bleibt kein Platz für Hertha um eine Weiterverkaufsbeteiligung zu Verhandeln.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Nein, ist so wie du es beschreibst.
Aus welchem Grund sollte diese nicht möglich sein ?
Das ergibt sich in meinen Augen schon aus den Vertragsbeziehungen. Die Ausstiegsklausel ist ein einseitiges Recht auf Vertragsbeendigung, dass dem Spieler gegen Zahlung von Betrag X eingeräumt wird. Dieses Recht steht in der Regel auch nicht anderen Vereinen zu, sondern dem Spieler bzw. Vertragspartner selbst. Das führt auch immer wieder zu dem Umstand, dass die Spieler selbst formal die AK ziehen und nicht die aufnehmenden Vereine. Aus dem Grund gibt es aber juristisch betrachtet auch keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Verein. Daher fehlt es auch schlicht an der Gelegenheit eine Weiterverkaufsbeteiligung auszuhandeln. Theoretisch wären Konstruktionen denkbar, die dem Spieler auferlegen unter Androhung einer Vertragsstrafe eine Weiterverkaufsbeteiligung in einem neuen Arbeitsvertrag auszuhandeln, da bin ich jedoch skeptisch.
In unserem Beispiel haben Hertha und Leverkusen nichts verhandelt. Eichhorn hat die Klausel gezogen, Hertha erhält das Geld und Leverkusen hat einen Vertrag mit Eichhorn ausgehandelt. Insofern halte ich es für extrem unwahrscheinlich, dass es hier eine Weiterverkaufsbeteiligung gibt. Zum einen, weil das vertragsrechtlich ungewöhnlich ist und auch meines Wissens im Fußball auch nicht passiert. Und vielleicht noch der Zusatz, dass ich da keine tiefergehende Expertise in der Vertragsgestaltung im Fußball habe, also wenn jemand mehr Wissen hat, korrigiert mich gerne.
12.06.2026 - 08:40 Uhr
Ähm, Leute, die Diskussion um die WVK-Beteiligung bei AK wurde genau so doch schon im Eichhorn-Thread geführt...
Dieser Beitrag wurde zuletzt von bschuss am 12.06.2026 um 08:40 Uhr bearbeitet
12.06.2026 - 08:40 Uhr
Zitat von savigny
Das ergibt sich in meinen Augen schon aus den Vertragsbeziehungen. Die Ausstiegsklausel ist ein einseitiges Recht auf Vertragsbeendigung, dass dem Spieler gegen Zahlung von Betrag X eingeräumt wird. Dieses Recht steht in der Regel auch nicht anderen Vereinen zu, sondern dem Spieler bzw. Vertragspartner selbst. Das führt auch immer wieder zu dem Umstand, dass die Spieler selbst formal die AK ziehen und nicht die aufnehmenden Vereine. Aus dem Grund gibt es aber juristisch betrachtet auch keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Verein. Daher fehlt es auch schlicht an der Gelegenheit eine Weiterverkaufsbeteiligung auszuhandeln. Theoretisch wären Konstruktionen denkbar, die dem Spieler auferlegen unter Androhung einer Vertragsstrafe eine Weiterverkaufsbeteiligung in einem neuen Arbeitsvertrag auszuhandeln, da bin ich jedoch skeptisch.
In unserem Beispiel haben Hertha und Leverkusen nichts verhandelt. Eichhorn hat die Klausel gezogen, Hertha erhält das Geld und Leverkusen hat einen Vertrag mit Eichhorn ausgehandelt. Insofern halte ich es für extrem unwahrscheinlich, dass es hier eine Weiterverkaufsbeteiligung gibt. Zum einen, weil das vertragsrechtlich ungewöhnlich ist und auch meines Wissens im Fußball auch nicht passiert. Und vielleicht noch der Zusatz, dass ich da keine tiefergehende Expertise in der Vertragsgestaltung im Fußball habe, also wenn jemand mehr Wissen hat, korrigiert mich gerne.
Zitat von HerthaHylight
Aus welchem Grund sollte diese nicht möglich sein ?
Zitat von ZetMan
Nein, ist so wie du es beschreibst.
Zitat von Chrille78
Warum sollte es eine Weiterverkaufsbeteiligung geben?
Der Junge hatte doch eine AK in seinem Vertrag. Die hat Bayer gezogen (Laut Medien ca. 9 Mio.).
Da bleibt kein Platz für Hertha um eine Weiterverkaufsbeteiligung zu Verhandeln.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Warum sollte es eine Weiterverkaufsbeteiligung geben?
Der Junge hatte doch eine AK in seinem Vertrag. Die hat Bayer gezogen (Laut Medien ca. 9 Mio.).
Da bleibt kein Platz für Hertha um eine Weiterverkaufsbeteiligung zu Verhandeln.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Nein, ist so wie du es beschreibst.
Aus welchem Grund sollte diese nicht möglich sein ?
Das ergibt sich in meinen Augen schon aus den Vertragsbeziehungen. Die Ausstiegsklausel ist ein einseitiges Recht auf Vertragsbeendigung, dass dem Spieler gegen Zahlung von Betrag X eingeräumt wird. Dieses Recht steht in der Regel auch nicht anderen Vereinen zu, sondern dem Spieler bzw. Vertragspartner selbst. Das führt auch immer wieder zu dem Umstand, dass die Spieler selbst formal die AK ziehen und nicht die aufnehmenden Vereine. Aus dem Grund gibt es aber juristisch betrachtet auch keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Verein. Daher fehlt es auch schlicht an der Gelegenheit eine Weiterverkaufsbeteiligung auszuhandeln. Theoretisch wären Konstruktionen denkbar, die dem Spieler auferlegen unter Androhung einer Vertragsstrafe eine Weiterverkaufsbeteiligung in einem neuen Arbeitsvertrag auszuhandeln, da bin ich jedoch skeptisch.
In unserem Beispiel haben Hertha und Leverkusen nichts verhandelt. Eichhorn hat die Klausel gezogen, Hertha erhält das Geld und Leverkusen hat einen Vertrag mit Eichhorn ausgehandelt. Insofern halte ich es für extrem unwahrscheinlich, dass es hier eine Weiterverkaufsbeteiligung gibt. Zum einen, weil das vertragsrechtlich ungewöhnlich ist und auch meines Wissens im Fußball auch nicht passiert. Und vielleicht noch der Zusatz, dass ich da keine tiefergehende Expertise in der Vertragsgestaltung im Fußball habe, also wenn jemand mehr Wissen hat, korrigiert mich gerne.
Ich habe mal gehört das heutzutage es auch möglich ist dass die AK mit einer Weiterverkaufklausel verknüpft werden kann und der aufnehmende Verein diese bei Zahlung der AK übernehmen müsste. Aber so tief kenne ich mich da auch nicht mit aus. Jedenfalls sind die Vertragsmöglichkeiten heutzutage deutlich flexibler geworden. Es ist eben nur die Frage was damals verhandelt wurde und wenn sowas tatsächlich möglich ist, sollte man dies in Zukunft berücksichtigen, denn nach den neuen Veränderungen der FiFa gibt es zukünftig ja nur noch AK in den Verträgen und so würde man als Verein oftmals den kürzeren ziehen.
12.06.2026 - 10:23 Uhr
Zitat von Pal1975
Ich habe mal gehört das heutzutage es auch möglich ist dass die AK mit einer Weiterverkaufklausel verknüpft werden kann und der aufnehmende Verein diese bei Zahlung der AK übernehmen müsste. Aber so tief kenne ich mich da auch nicht mit aus. Jedenfalls sind die Vertragsmöglichkeiten heutzutage deutlich flexibler geworden. Es ist eben nur die Frage was damals verhandelt wurde und wenn sowas tatsächlich möglich ist, sollte man dies in Zukunft berücksichtigen, denn nach den neuen Veränderungen der FiFa gibt es zukünftig ja nur noch AK in den Verträgen und so würde man als Verein oftmals den kürzeren ziehen.
Zitat von savigny
Das ergibt sich in meinen Augen schon aus den Vertragsbeziehungen. Die Ausstiegsklausel ist ein einseitiges Recht auf Vertragsbeendigung, dass dem Spieler gegen Zahlung von Betrag X eingeräumt wird. Dieses Recht steht in der Regel auch nicht anderen Vereinen zu, sondern dem Spieler bzw. Vertragspartner selbst. Das führt auch immer wieder zu dem Umstand, dass die Spieler selbst formal die AK ziehen und nicht die aufnehmenden Vereine. Aus dem Grund gibt es aber juristisch betrachtet auch keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Verein. Daher fehlt es auch schlicht an der Gelegenheit eine Weiterverkaufsbeteiligung auszuhandeln. Theoretisch wären Konstruktionen denkbar, die dem Spieler auferlegen unter Androhung einer Vertragsstrafe eine Weiterverkaufsbeteiligung in einem neuen Arbeitsvertrag auszuhandeln, da bin ich jedoch skeptisch.
In unserem Beispiel haben Hertha und Leverkusen nichts verhandelt. Eichhorn hat die Klausel gezogen, Hertha erhält das Geld und Leverkusen hat einen Vertrag mit Eichhorn ausgehandelt. Insofern halte ich es für extrem unwahrscheinlich, dass es hier eine Weiterverkaufsbeteiligung gibt. Zum einen, weil das vertragsrechtlich ungewöhnlich ist und auch meines Wissens im Fußball auch nicht passiert. Und vielleicht noch der Zusatz, dass ich da keine tiefergehende Expertise in der Vertragsgestaltung im Fußball habe, also wenn jemand mehr Wissen hat, korrigiert mich gerne.
Zitat von HerthaHylight
Aus welchem Grund sollte diese nicht möglich sein ?
Zitat von ZetMan
Nein, ist so wie du es beschreibst.
Zitat von Chrille78
Warum sollte es eine Weiterverkaufsbeteiligung geben?
Der Junge hatte doch eine AK in seinem Vertrag. Die hat Bayer gezogen (Laut Medien ca. 9 Mio.).
Da bleibt kein Platz für Hertha um eine Weiterverkaufsbeteiligung zu Verhandeln.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Warum sollte es eine Weiterverkaufsbeteiligung geben?
Der Junge hatte doch eine AK in seinem Vertrag. Die hat Bayer gezogen (Laut Medien ca. 9 Mio.).
Da bleibt kein Platz für Hertha um eine Weiterverkaufsbeteiligung zu Verhandeln.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Nein, ist so wie du es beschreibst.
Aus welchem Grund sollte diese nicht möglich sein ?
Das ergibt sich in meinen Augen schon aus den Vertragsbeziehungen. Die Ausstiegsklausel ist ein einseitiges Recht auf Vertragsbeendigung, dass dem Spieler gegen Zahlung von Betrag X eingeräumt wird. Dieses Recht steht in der Regel auch nicht anderen Vereinen zu, sondern dem Spieler bzw. Vertragspartner selbst. Das führt auch immer wieder zu dem Umstand, dass die Spieler selbst formal die AK ziehen und nicht die aufnehmenden Vereine. Aus dem Grund gibt es aber juristisch betrachtet auch keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Verein. Daher fehlt es auch schlicht an der Gelegenheit eine Weiterverkaufsbeteiligung auszuhandeln. Theoretisch wären Konstruktionen denkbar, die dem Spieler auferlegen unter Androhung einer Vertragsstrafe eine Weiterverkaufsbeteiligung in einem neuen Arbeitsvertrag auszuhandeln, da bin ich jedoch skeptisch.
In unserem Beispiel haben Hertha und Leverkusen nichts verhandelt. Eichhorn hat die Klausel gezogen, Hertha erhält das Geld und Leverkusen hat einen Vertrag mit Eichhorn ausgehandelt. Insofern halte ich es für extrem unwahrscheinlich, dass es hier eine Weiterverkaufsbeteiligung gibt. Zum einen, weil das vertragsrechtlich ungewöhnlich ist und auch meines Wissens im Fußball auch nicht passiert. Und vielleicht noch der Zusatz, dass ich da keine tiefergehende Expertise in der Vertragsgestaltung im Fußball habe, also wenn jemand mehr Wissen hat, korrigiert mich gerne.
Ich habe mal gehört das heutzutage es auch möglich ist dass die AK mit einer Weiterverkaufklausel verknüpft werden kann und der aufnehmende Verein diese bei Zahlung der AK übernehmen müsste. Aber so tief kenne ich mich da auch nicht mit aus. Jedenfalls sind die Vertragsmöglichkeiten heutzutage deutlich flexibler geworden. Es ist eben nur die Frage was damals verhandelt wurde und wenn sowas tatsächlich möglich ist, sollte man dies in Zukunft berücksichtigen, denn nach den neuen Veränderungen der FiFa gibt es zukünftig ja nur noch AK in den Verträgen und so würde man als Verein oftmals den kürzeren ziehen.
Richtig. Dann dürfte es für Spieler aus Spanien überhaupt keine WVK geben, da dort alle Spieler eine AK haben. Ist das so in Spanien, dass es dort keine WVK gibt aufgrund der AKs ? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Das sagt Google: "Ja, eine Weiterverkaufsklausel und eine Ausstiegsklausel sind miteinander kombinierbar. Im Vertrags- und Transferrecht (insbesondere im Profisport) ist diese Kombination sogar üblich, um wirtschaftliche Risiken auszugleichen und den abgebenden Partner an künftigen Gewinnen zu beteiligen.
Das Sporting Chance weist darauf hin, dass eine Weiterverkaufsklausel in der Regel nur bei einem direkten Weiterverkauf zwischen zwei Vereinen greift. Wenn ein Spieler seine Ausstiegsklausel zieht, handelt es sich rein rechtlich um eine einseitige Vertragsauflösung durch den Spieler selbst und nicht um einen "Verkauf"."
Das würde aber erst ZUKÜNFTIGE Transfers betreffen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von HerthaHylight am 12.06.2026 um 10:34 Uhr bearbeitet
12.06.2026 - 10:34 Uhr
Zitat von HerthaHylight
Richtig. Dann dürfte es für Spieler aus Spanien überhaupt keine WVK geben, da dort alle Spieler eine AK haben. Ist das so in Spanien, dass es dort keine WVK gibt aufgrund der AKs ? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Richtig. Dann dürfte es für Spieler aus Spanien überhaupt keine WVK geben, da dort alle Spieler eine AK haben. Ist das so in Spanien, dass es dort keine WVK gibt aufgrund der AKs ? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Nur weil es eine AK gibt, heißt es ja nicht, dass die gezogen wird. In Spanien ist es Pflicht, ja, aber meist doch in einer unrealistischen Höhe, einfach nur, weil es die geben muss.
Wenn die nicht gezogen wird, wird natürlich auch in Spanien frei verhandelt.
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